Rechtsprechung
BFH, 21.06.1994 - IX R 24/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerliche Berücksichtigung der stillen Reserven eines entnommenen Gebäudes bei den Abschreibungen für Abnutzungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.05.1994 - IX R 59/92
Die AfA ist bei einer vermieteten Wohnung nach den ursprünglichen Anschaffungs- …
Auszug aus BFH, 21.06.1994 - IX R 24/92
Der erkennende Senat hat mit seinem Urteil vom 3. Mai 1994 IX R 59/92 (BFHE 174, 422) entschieden, daß der Teilwert eines bisher einem Betriebsvermögen (hier: land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen) zugehörigen eigengenutzten Wohngebäudes, das zukünftig zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG eingesetzt wird, auch dann nicht die Bemessungsgrundlage für die weiteren AfA bildet, wenn kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung in § 52 Abs. 15 EStG die Wohnung als entnommen gilt und der Entnahmegewinn außer Ansatz bleibt.Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen in dieser Entscheidung vom 3. Mai 1994 IX R 59/92 sowie auf das in dieser Entscheidung zitierte Urteil des X. Senats vom 15. Dezember 1993 X R 198/90 (…BFH/NV 1994, 476).
- BFH, 15.12.1993 - X R 158/90
AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe ohne Aufdeckung stiller Reserven (§ …
Auszug aus BFH, 21.06.1994 - IX R 24/92
Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen in dieser Entscheidung vom 3. Mai 1994 IX R 59/92 sowie auf das in dieser Entscheidung zitierte Urteil des X. Senats vom 15. Dezember 1993 X R 198/90 (BFH/NV 1994, 476).
- BFH, 22.02.2021 - IX R 13/19
Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer …
Ferner hat der erkennende Senat als AfA-Bemessungsgrundlage nicht den Teilwert im Zeitpunkt der "Entnahme", sondern die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten herangezogen, wenn der Steuerpflichtige eine eigengenutzte, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung erfolgsneutral aus dem Betriebsvermögen entnommen und anschließend vermietet hatte (BFH-Urteile vom 03.05.1994 - IX R 59/92, BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749; vom 21.06.1994 - IX R 24/92, BFH/NV 1995, 287). - BFH, 20.04.2005 - X R 53/04
AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von …
Dem vom Senat befürworteten Ergebnis steht die Rechtsprechung des IX. Senats nicht entgegen, nach welcher die AfA für eine gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommene Wohnung, die zur Erzielung privater Überschusseinkünfte eingesetzt wird, nicht nach dem Entnahmewert, sondern nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bemessen ist (BFH-Urteile vom 3. Mai 1994 IX R 59/92, BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749, und vom 21. Juni 1994 IX R 24/92, BFH/NV 1995, 287;… vgl. auch Senatsurteil vom 15. Dezember 1993 X R 158/90, BFH/NV 1994, 476). - BFH, 14.12.1999 - IX R 62/96
AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe
b) Ferner hat der erkennende Senat als AfA-Bemessungsgrundlage nicht den Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme, sondern die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten herangezogen, wenn der Steuerpflichtige eine eigengenutzte, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 6 und 7 EStG i.d.F. des Wohneigentumsförderungsgesetzes (WohneigFG) vom 15. Mai 1986 (BGBl I 1986, 730, BStBl I 1986, 278) erfolgsneutral aus dem Betriebsvermögen entnommen und anschließend vermietet hatte (Senatsurteile in BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749; vom 21. Juni 1994 IX R 24/92, BFH/NV 1995, 287).
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 324/04
Überführung des Milchlieferrechts ins Privatvermögen: gemeiner Wert des …
Aus denselben Gründen hat der BFH als AfA-Bemessungsgrundlage nicht den Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme, sondern die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten herangezogen, wenn der Steuerpflichtige eine eigengenutzte, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 6 und 7 EStG in der Fassung des Wohnungseigentumsförderungsgesetzes (WohneigFG) vom 15. Mai 1986 erfolgsneutral aus dem Betriebsvermögen entnommen und anschließend vermietet hat (BFH, Urteile vom 10. Mai 2007 IX R 6/06, HFR 2008, 225;vom 03. Mai 1994 IX R 59/92, BStBl II 1994, 149 und vom 21. Juni 1994 IX R 24/92, BFH/NV 1995, 287). - FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 322/04
Überführung des Milchlieferrechts ins Privatvermögen: gemeiner Wert des …
Aus denselben Gründen hat der BFH als AfA-Bemessungsgrundlage nicht den Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme, sondern die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten herangezogen, wenn der Steuerpflichtige eine eigengenutzte, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 6 und 7 EStG in der Fassung des Wohnungseigentumsförderungsgesetzes (WohneigFG) vom 15. Mai 1986 erfolgsneutral aus dem Betriebsvermögen entnommen und anschließend vermietet hat (BFH, Urteile vom 10. Mai 2007 IX R 6/06, HFR 2008, 225; vom 03. Mai 1994 IX R 59/92, BStBl II 1994, 149 und vom 21. Juni 1994 IX R 24/92, BFH/NV 1995, 287). - FG Niedersachsen, 23.11.2005 - 12 K 429/02
Bemessungsgrundlage für die Gebäudeabschreibung nach Betriebsaufgabe bei …
Ferner hat der Bundesfinanzhof als AfA-Bemessungsgrundlage nicht den Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme, sondern die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten herangezogen, wenn der Steuerpflichtige eine eigengenutzte, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 6 und 7 EStG i.d.F. des Wohneigentumsförderungsgesetzes (WohneigFG) vom 15. Mai 1986 (BGBl I 1986, 730, BStBl I 1986, 278) erfolgsneutral aus dem Betriebsvermögen entnommen und anschließend vermietet hatte (BFH BStBl II 1994, 749 ; BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 24/92 , BFH/NV 1995, 287). - FG Sachsen, 05.11.2007 - 5 K 1571/05
Höhe der Bemessungsgrundlage der Abschreibungen für die Abnutzung (AfA) eines …
Aus denselben Gründen hat der BFH als AfA-Bemessungsgrundlage nicht den Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme, sondern die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten herangezogen, wenn der Steuerpflichtige eine eigengenutzte, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung gemäß § 52 Abs. 15 Sätze 6 und 7 EStG i.d.F. des Wohneigentumsförderungsgesetzes (WohneigFG) vom 15. Mai 1986 erfolgsneutral aus dem Betriebsvermögen entnommen und anschließend vermietet hatte (BFH Urteile vom 03. Mai 1994, IX R 59/92, BStBl II 1994, 149 undvom 21. Juni 1994, IX R 24/92, BFH/NV 1995, 287).