Rechtsprechung
   BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5291
BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05 (https://dejure.org/2006,5291)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2006 - IX R 25/05 (https://dejure.org/2006,5291)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - IX R 25/05 (https://dejure.org/2006,5291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 6; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3; HGB § 255 Abs. 1 S. 3
    Versicherungsvertrag - Vermittlungsprovision

  • datenbank.nwb.de

    Provision bei kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen; Rückfluss von Aufwendungen als Anschaffungspreisminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Provision - Einmalige Überkreuz-Vermittlung: Provision steuerpflichtig

  • IWW (Kurzinformation)

    Einmalige Überkreuz-Vermittlung: Courtage steuerpflichtig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuerpflichtigkeit von Abschlussprovisionen für Versicherungsverträge; Gewährung einer Provision für den Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung; Abschluss wechselseitig vermittelter Lebensversicherungsverträge zur Finanzierung betrieblicher ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vermittlungsprovisionen für Versicherungen auch bei Privatpersonen steuerbar

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Eigenprovision; Lebensversicherung; Provision; Vermittlungsprovision

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02

    Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    Entscheidend ist danach, ob die Gegenleistung (das Entgelt) durch das Verhalten des Steuerpflichtigen veranlasst ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44, m.w.N.).

    Dafür genügt bereits, dass der Steuerpflichtige im wirtschaftlichen Zusammenhang mit seinem Tun, Dulden oder Unterlassen die gewährte Gegenleistung als solche annimmt (BFH in BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44).

  • BFH, 21.10.1988 - III R 194/84

    Steuerumgehung - Ausländische Gesellschaft - Einschaltung einer ausländischen

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    Ein Scheingeschäft liegt nur vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind, indem sie die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht ziehen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 III R 194/84, BFHE 155, 232, BStBl II 1989, 216).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 94/96

    Eigenprovision als sonstige Einkünfte

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    Sowohl der Kläger als auch sein Bruder haben damit jeder einen Versicherungsvertrag --für den jeweils anderen-- vermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 X R 94/96, BFHE 186, 259, BStBl II 1998, 619).
  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 73/79

    Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG auch dann, wenn nachträglich gezahltes Entgelt

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    Die Einmaligkeit dieser (Mitwirkungs-Leistung) schließt die Verwirklichung des Tatbestands des § 22 Nr. 3 EStG nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1982 VIII R 73/79, BFHE 137, 251, BStBl II 1983, 201).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 78/85

    Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    Ein derartiger Rückfluss ist allerdings nicht anzunehmen, wenn die Zahlung ein Entgelt für eine (eigenständige) Leistung des Empfängers ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 78/85, BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189).
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02

    Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    b) Nach diesen Grundsätzen erfüllt das Verhalten des Klägers den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG schon deshalb, weil es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages war und sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01

    Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    Diese Leistung hat das FG auch zu Recht dem Kläger zugerechnet, weil sie auf dessen willensgetragenem und zielgerichtetem Verhalten beruhte (vgl. zu dem erforderlichen Zusammenhang von Leistung und ausbedungener Provision: BFH-Urteil vom 20. April 2004 IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    aa) Zwar können Rückflüsse von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wirtschaftsgütern nach Maßgabe des § 255 Abs. 1 Satz 3 des Handelsgesetzbuches (HGB) als Anschaffungspreisminderungen abzusetzen sein, selbst wenn sie von Dritten erstattet oder vergütet werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    Eine Scheinhandlung im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann gegeben sein, wenn ein Zahlungsempfänger die ihm zugeflossenen Beträge in Verwirklichung eines gemeinsamen Gesamtplanes alsbald dem Schuldner wieder zuwendet (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 1990 I R 5/88, BFHE 163, 87, BStBl II 1991, 308; vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • BFH, 05.12.1990 - I R 5/88

    Aushilfslöhne an Vereinsmitglieder keine Betriebsausgaben bei bedingungslosem

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 25/05
    Eine Scheinhandlung im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann gegeben sein, wenn ein Zahlungsempfänger die ihm zugeflossenen Beträge in Verwirklichung eines gemeinsamen Gesamtplanes alsbald dem Schuldner wieder zuwendet (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 1990 I R 5/88, BFHE 163, 87, BStBl II 1991, 308; vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige

    c) Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf das Schrifttum (Leisner-Egensperger, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rz D 120; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. Aufl., § 22 Rz 150 "Preise"; Zugmaier in Herrmann/Heuer/Raupach, § 2 EStG Rz 80 "Preise", "Preisausschreiben", "Spielgewinne") geltend macht, die Teilnahme an Fernsehshows und Radioquizsendungen könne nicht nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sein, wenn sie nur "gelegentlich" erfolge, kann diesem Einwand schon deshalb nicht gefolgt werden, weil der Tatbestand der Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung auch bei nur einmaliger Tätigkeit gegeben ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 2004 IX R 39/01, BFHE 206, 105, BStBl II 2004, 1072, und vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 34/07

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen

    Auch bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen wird eine nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbare sonstige Leistung erbracht (Anschluss an das BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).

    Die bei ringweiser Vermittlung als Gegenleistung von der Versicherungsgesellschaft vereinnahmte Provision kann nicht um eben den Betrag der Provision als Werbungskosten gemindert werden, wenn der Vermittler diesen Betrag aufgrund einer Vereinbarung der an der ringweisen Vermittlung beteiligten Personen untereinander zwar an den Versicherungsnehmer weiterleiten muss, er umgekehrt aber einen Auskehrungsanspruch gegenüber demjenigen hat, der den Abschluss seiner Versicherung vermittelt (Weiterentwicklung des BFH-Urteils vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).

    Insoweit verhält es sich im Streitfall ebenso wie im Fall kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen, so dass der Senat zur weiteren Begründung und --um Wiederholungen zu vermeiden-- auf sein Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05 (BFH/NV 2007, 657, unter II. 2. c) verweist.

  • FG Münster, 10.03.2021 - 11 K 3030/15

    Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer

    Eine (sonstige) Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im Privatbereich betrifft (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 27.06.2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007), Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 19.03.2013 IX R 65/10, BFH/NV 2013, 1085).
  • FG Münster, 16.05.2007 - 10 K 1577/05

    Einordnung einer als Vermittlungsprovision bezeichneten Zahlung als sonstige

    Hierin liege der Unterschied zu den Sachverhalten in den Urteilsfällen des Bundesfinanzhofes vom 21.09.2004 IX R 13/02, BStBl. II 2005 S. 44 und vom 27.06.2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007 S. 657.

    Soweit der Bundesfinanzhof im Urteil vom 27.06.2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657 für den Fall der kreuzweisen Vermittlung von Lebensversicherungen und wechselseitiger Auskehrung der Provisionen an den jeweiligen Versicherungsnehmer stillschweigend die Einkunftserzielungsabsicht bei den sonstigen Einkünften bejaht hat, teilt der erkennende Senat diese Rechtsauffassung nicht.

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung vom BFH-Urteil vom 27.06.2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657 ab.

  • BFH, 22.01.2009 - X B 144/08

    Darlegung eines Zulassungsgrundes: Mehrfachbegründung eines Urteils, Rüge

    Auch bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen wird eine nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbare sonstige Leistung erbracht (Anschluss an das BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).

    Die bei ringweiser Vermittlung als Gegenleistung von der Versicherungsgesellschaft vereinnahmte Provision kann nicht um eben den Betrag der Provision als Werbungskosten gemindert werden, wenn der Vermittler diesen Betrag aufgrund einer Vereinbarung der an der ringweisen Vermittlung beteiligten Personen untereinander zwar an den Versicherungsnehmer weiterleiten muss, er umgekehrt aber einen Auskehrungsanspruch gegenüber demjenigen hat, der den Abschluss seiner Versicherung vermittelt (Weiterentwicklung des BFH-Urteils vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).

    Insoweit verhält es sich im Streitfall ebenso wie im Fall kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen, so dass der Senat zur weiteren Begründung und --um Wiederholungen zu vermeiden-- auf sein Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05 (BFH/NV 2007, 657, unter II. 2. c) verweist.

  • FG Münster, 16.05.2007 - 10 K 1746/05

    Einordnung der als Vermittlungsprovision bezeichneten Zahlung eines Konzerns als

    Hierin liege der Unterschied zu den Sachverhalten in den Urteilsfällen des Bundesfinanzhofes vom 21.09.2004 IX R 13/02, BStBl. II 2005 S. 44 undvom 27.06.2006 IX R 25/05.

    Soweit der Bundesfinanzhofim Urteil vom 27.06.2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657 für den Fall der kreuzweisen Vermittlung von Lebensversicherungen und wechselseitiger Auskehrung der Provisionen an den jeweiligen Versicherungsnehmer stillschweigend die Einkunftserzielungsabsicht bei den sonstigen Einkünften bejaht hat, teilt der erkennende Senat diese Rechtsauffassung nicht.

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung vom BFH-Urteil vom 27.06.2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657 ab.

  • FG München, 11.12.2012 - 10 K 2168/09

    Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb - Feststellungslast

    Die maßgebende Leistung des Beigeladenen läge dann nach dem Vorbringen des Klägers im Streitfall darin, es einem anderen ermöglicht zu haben, einen Kaufvertrag über Aktien abzuschließen und dadurch einen Provisionsanspruch zu erwerben (BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).
  • FG München, 27.07.2015 - 10 K 3179/13

    Einbeziehung von Provisionsforderungen in den Betriebsvermögensvergleich bei

    b) Nach § 22 Nr. 3 EStG sind sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG) Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten noch zu den Einkünften i. S. der Nrn. 1, 1 a, 2 oder 4 der Vorschrift gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen (BFH-Urteil vom 17. Juli 2007 IX R 1/06, BFH/NV 2007, 2263; vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657).
  • FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10

    Sonstige Bezüge, Scheinverträge, verschwiegene Einnahmen, Steuerhinterziehung,

    Eine (sonstige) Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im Privatbereich betrifft (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 27.06.2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657; BFH-Urteil vom 26.10.2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167), Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst.
  • BFH, 22.09.2009 - IX R 29/08

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen - Werbungskosten

    Das Verhalten des Klägers erfüllt aber --wovon das FA zutreffend ausgeht-- den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG, indem er aufgrund des Vertrags vom 25. Oktober 1994 eine Vermittlungsleistung erbrachte und hierfür im Streitjahr eine Provision von 27.411 DM erhielt (vgl. zur abgabenrechtlichen Wirksamkeit BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 25/05, BFH/NV 2007, 657, m.w.N.).
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 35/07

    Provisionen bei ringweiser Vermittlung von Lebensversicherungen - Kein Vorliegen

  • FG Hamburg, 11.11.2010 - 1 K 219/09

    Einkommensteuer: Verzicht auf behauptete Ansprüche kann eine sonstige Leistung

  • FG Hamburg, 22.02.2010 - 2 K 59/08

    Schätzungsbefugnis des Gerichts - Keine Begründung der Besteuerungsgrundlagen bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht