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   BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99   

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BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99 (https://dejure.org/2001,2510)
BFH, Entscheidung vom 02.10.2001 - IX R 25/99 (https://dejure.org/2001,2510)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - IX R 25/99 (https://dejure.org/2001,2510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Vermietungsabsicht - Werbungskostenüberschüsse - Erhöhte Absetzungen

  • Judicialis

    EStDV § 82a; ; FGO § 116; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; EStG § 7b; ; EStG § 52 Abs. 21; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 4; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 5

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 47/99

    Anforderungen an Urteilsbegründung und Urteilstatbestand

    Auszug aus BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99
    Das ergibt sich aus dem Zweck des Begründungszwangs, der gewährleisten soll, dass die Prozessbeteiligten über die das Urteil tragenden Erkenntnisse und Überlegungen des Gerichts unterrichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 47/99, BFH/NV 2001, 46, m.w.N.).
  • BFH, 16.08.1999 - VIII R 9/99

    Begründung eines FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99
    Vor diesem Hintergrund muss das FG zwar nicht auf alle Einzelheiten des Sachverhalts und auf jede von den Beteiligten angestellte Erwägung näher eingehen (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797; vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, 210); es darf aber einen selbständigen prozessualen Anspruch ebenso wenig übergehen wie ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel (BFH-Urteil vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Anm. 25).
  • BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94

    Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Tatbestandsmerkmal der Gefährdung von

    Auszug aus BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99
    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241, zu 2. a).
  • BFH, 14.12.1994 - IV R 28/94

    Mangelnde Substantiierung der Urteilsgründe

    Auszug aus BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99
    Vor diesem Hintergrund muss das FG zwar nicht auf alle Einzelheiten des Sachverhalts und auf jede von den Beteiligten angestellte Erwägung näher eingehen (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797; vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, 210); es darf aber einen selbständigen prozessualen Anspruch ebenso wenig übergehen wie ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel (BFH-Urteil vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Anm. 25).
  • BFH, 17.07.2000 - IX R 66/99

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO )

    Auszug aus BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99
    Vor diesem Hintergrund muss das FG zwar nicht auf alle Einzelheiten des Sachverhalts und auf jede von den Beteiligten angestellte Erwägung näher eingehen (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1994 IV R 28/94, BFH/NV 1995, 797; vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, 210); es darf aber einen selbständigen prozessualen Anspruch ebenso wenig übergehen wie ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel (BFH-Urteil vom 17. Juli 2000 IX R 66/99, BFH/NV 2001, 51; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Anm. 25).
  • BFH, 29.11.2000 - I R 16/00

    Urteil ohne Entscheidungsgründe

    Auszug aus BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99
    a) Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2000 I R 16/00, BFH/NV 2001, 626, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2009 - V R 4/08

    Übernahme des Betriebs von Einrichtungen durch einen Unternehmer für eine Stadt -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung) ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren.

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind dabei die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 363).

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 8/10

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co.

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2022 - XI R 44/20

    Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind dabei die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 02.10.2001 - IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, unter II.2.a; in BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, Rz 14).
  • VGH Bayern, 10.07.2023 - 14 ZB 22.31080

    Zur Frage eines Erkenntnismittels im Asylverfahren als "selbständiges" Angriffs-

    Unter "selbständigen" Angriffs- und Verteidigungsmitteln i.S.v. § 146 ZPO sind solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (im Anschluss an BFH, U.v. 2.10.2001 - IX R 25/99 - BFH/NV 2002, 363 m.w.N.).

    Nach diesem klägerischen Vortrag ist jedoch nicht feststellbar, dass die Entscheidungsgründe im Hinblick auf die Prüfung des subsidiären Schutzes vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, B.v. 21.5.2015 - 11 ZB 15.50009 - juris Rn. 2 m.w.N.), wobei eine "Verworrenheit" oder "Unverständlichkeit" der Entscheidungsgründe klägerseits schon nicht behauptet wird und ein Übergehen "einzelner Ansprüche" oder einzelner "selbständiger" Angriffs- und Verteidigungsmittel (vgl. § 146 ZPO sowie BFH, U.v. 23.4.1998 a.a.O. Rn. 13; U.v. 7.11.2000 a.a.O. S. 159; U.v. 2.10.2001 - IX R 25/99 - BFH/NV 2002, 363; jeweils zum Asylrecht BVerwG, B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290; B.v. 9.6.2008 - 10 B 149.07 - BeckRS 2008, 36562 Rn. 5; B.v. 30.6.2009 - 10 B 69.08 - juris Rn. 2) nicht vorliegt sowie gegen einen Verfahrensmangel nach § 138 Nr. 6 VwGO spricht, dass sich vorliegend aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, B.v. 5.6.1998 a.a.O.; B.v. 9.6.2008 a.a.O.; B.v. 30.6.2009 a.a.O.), mit dem sich die Antragsbegründung entgegen § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG nicht näher befasst, eine eigenständige verwaltungsgerichtliche Begründung zur Verneinung subsidiären Schutzes erschließen lässt.

    Unter selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. BFH, U.v. 2.10.2001 - IX R 25/99 - BFH/NV 2002, 363 unter 2. a) m.w.N.).

  • BFH, 16.12.2009 - V B 23/08

    Keine Gesamtnichtigkeit des UStG - Anwendung des § 68 FGO bei Ersatz von

    Von einem derartigen Urteil wäre nur dann auszugehen, wenn Urteilsgründe entweder überhaupt fehlen oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363; BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660).
  • BFH, 09.01.2009 - V B 23/08

    Nichtigkeit des UStG - Umsatzsteuer-Nachschau - Abhängigkeit der Zulässigkeit der

    Von einem derartigen Urteil wäre nur dann auszugehen, wenn Urteilsgründe entweder überhaupt fehlen oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363; BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106; vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660).
  • BFH, 14.11.2018 - XI R 32/17

    Zum Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, unter II.2.a, Rz 10; vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, Rz 14; vom 16. September 2015 XI R 47/13, BFH/NV 2016, 428, Rz 35; vom 18. August 2016 VI R 18/13, BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730, Rz 12; jeweils m.w.N.).

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind dabei die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (vgl. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 363, unter II.2.a, Rz 10, m.w.N.; in BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, Rz 14).

  • BFH, 25.11.2010 - II B 3/10

    Nachweis eines geringeren gemeinen Werts - Verfahrensfehler

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile vom 12. Juni 2001 VII R 67/00, BFH/NV 2002, 80, und vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.07.2009 - V B 2/09

    Vorsteuerabzug - Bezeichnung des Leistungsempfängers in der Rechnung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung) ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für sie maßgeblich waren.

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind dabei die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 363).

  • BFH, 01.04.2008 - X B 154/04

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel und Divergenz -

    Unter selbständigen Ansprüchen und selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmitteln sind die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- und Verteidigungsmittel zu verstehen, die einen vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestalteten Rechtsnorm bilden (BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 80; vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 33/16

    Mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung - Begründungsmangel

  • BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil

  • BFH, 17.06.2010 - X B 218/09

    Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von

  • BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08

    Entgeltsbemessung bei Werbefahrten mit Heißluftballons - Revisionszulassung zur

  • BFH, 27.02.2007 - X B 178/06

    Tatsächliche Verständigung; Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 12.10.2010 - V B 134/09

    Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen - Untätigkeitsklage bei fehlender

  • BFH, 30.10.2008 - VIII B 163/08

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Tatbestandsberichtigungsantrags - Begründung

  • BFH, 05.08.2004 - IV B 224/02

    Liebhaberei; Rechtsanwalt

  • BFH, 17.07.2008 - I B 27/08

    Fehlende Urteilsgründe

  • BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen

  • BFH, 21.09.2009 - I B 7/09

    Rückstellung für die Verpflichtung zur Rückzahlung von Subventionen

  • BFH, 18.06.2003 - I B 172/02

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil

  • BFH, 08.10.2008 - I B 72/08

    Bemessung von Pensionsrückstellungen - Fehlen von Entscheidungsgründen

  • BFH, 25.01.2006 - X B 125/05

    NZB: Verfahrensfehler - Ablehnung der Terminsverlegung

  • BFH, 16.08.2005 - X B 141/04

    NZB: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 06.11.2006 - I B 29/06

    NZB: fehlende Urteilsbegründung, Divergenz

  • BFH, 02.11.2006 - I B 22/06

    VGA; tatrichterliche Schätzung

  • BFH, 10.02.2005 - X B 179/03

    NZB: zur Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen

  • BFH, 30.07.2003 - IX B 61/03

    Mieteinnahmen als Arbeitslohn bei Vermietung eines Büroraums an ArbG

  • BFH, 24.02.2009 - I B 187/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Pflege eines Sportplatzes als Zweckbetrieb -

  • BFH, 18.01.2005 - X B 187/03

    Fehlen von Entscheidungsgründen

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