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   BFH, 04.04.2000 - IX R 26/98   

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https://dejure.org/2000,19770
BFH, 04.04.2000 - IX R 26/98 (https://dejure.org/2000,19770)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2000 - IX R 26/98 (https://dejure.org/2000,19770)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2000 - IX R 26/98 (https://dejure.org/2000,19770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 163; EigZulG §§ 1 4 9 Abs. 2 S. 3 § 15 Abs. 1
    EigZul; anteilige Inanspruchnahme bei mehreren Anspruchsberechtigten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 1, EigZulG § 4, EigZulG § 9 Abs 2 S 3
    Fördergrundbetrag; Miteigentum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 05.06.2003 - III R 47/01

    Eigenheimzulage bei Miteigentum

    Die Klägerin folgt vielmehr im Wesentlichen der Argumentation des FG Rheinland-Pfalz in dem Urteil vom 10. März 1998 2 K 3480/97 (veröffentlicht in juris), das der BFH durch Urteil vom 4. April 2000 IX R 26/98 (BFH/NV 2000, 1184, nur Leitsatz) aufgehoben hat und dem weiteren Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. März 1998 2 K 3479/97 (EFG 1998, 992), das der BFH mit seinem Urteil in BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652 ebenfalls aufgehoben hat.
  • FG München, 24.04.2008 - 15 K 2140/05

    Abbruchkosten und Restwert-Abschreibung als nachträgliche Werbungskosten bei den

    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren, auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/98, BFH/NV 1998, 1212).
  • FG Berlin, 05.08.2005 - 1 B 1246/05

    Eigenheimzulage für Miteigentümer einer Wohnung nur entsprechend seinem

    Die zum Klageverfahren 1 K 1191/05 eingereichte Nutzungsvereinbarung (dort Streitakte Bl. 20) führt zu keiner anderen Beurteilung: Allein die Tatsache, dass sich Miteigentümer mehrerer Wohnungen über die tatsächliche Nutzung dieser Wohnungen verständigen, genügt nicht für die Begründung wirtschaftlichen Alleineigentums an einer im Miteigentum stehenden Wohnung (siehe BFH, Urteil vom 4. April 2000 IX R 25/98, BStBl II 2000, 652 und ebenfalls vom 4. April 2000  IX R 26/98, n. v.).
  • FG Berlin, 17.08.2005 - 10 B 10189/05

    Rechtsnatur des Eigenheimzulagebescheids

    Die zum Klageverfahren xxx eingereichte Nutzungsvereinbarung (dort Streitakte Bl. 21) führt zu keiner anderen Beurteilung: Allein die Tatsache, dass sich Miteigentümer mehrerer Wohnungen über die tatsächliche Nutzung dieser Wohnungen verständigen, genügt nicht für die Begründung wirtschaftlichen Alleineigentums an einer im Miteigentum stehenden Wohnung (siehe BFH, Urteil vom 4. April 2000 IX R 25/98, BStBl II 2000, 652 und ebenfalls vom 4. April 2000 IX R 26/98, n. v.).
  • FG München, 26.02.2018 - 7 K 1568/17

    Vermietung und Verpachtung, nachträgliche Werbungskosten, Werbungskostenabzug,

    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren, auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFHvom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/98, BFH/NV 1998, 1212).
  • FG Berlin, 20.04.2006 - 10 B 10189/05

    Anspruch eines Miteigentümers einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung auf

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  • FG Köln, 12.10.1999 - 8 K 4237/98

    Eigenheimzulage: quotale Kürzung bei Miteigentum

    Beim BFH ist allerdings ein Verfahren anhängig, ob eine quotale Kürzung des Fördergrundbetrags nur dann vorzunehmen ist, wenn mehrere Eigentümer tatsächlich anspruchsberechtigt sind (Az. beim BFH: IX R 26/98).
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