Rechtsprechung
   BFH, 21.02.1991 - IX R 265/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1223
BFH, 21.02.1991 - IX R 265/87 (https://dejure.org/1991,1223)
BFH, Entscheidung vom 21.02.1991 - IX R 265/87 (https://dejure.org/1991,1223)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - IX R 265/87 (https://dejure.org/1991,1223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Wohnrecht - Anschaffungsgeschäft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkommenssteuer; Grundstückserwerb mit Pflicht zu Bebauung und Bestellung eines dinglichen Wohnungsrecht für Überlasser als Anschaffungsgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 163, 560
  • NJW 1992, 335
  • BB 1991, 1037
  • BB 1991, 1244
  • DB 1991, 1202
  • BStBl II 1992, 718
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung

    Auszug aus BFH, 21.02.1991 - IX R 265/87
    Der erkennende Senat weicht mit dieser Würdigung des Vertragsverhältnisses, die er selbst vornehmen kann (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., Anm. 17 zu § 118, m. w. N.), nicht von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1978 VIII R 54/74 (BFHE 125, 535, BStBl II 1979, 332) ab.

    Während das Vertragsverhältnis des Klägers als ein Anschaffungsgeschäft zu beurteilen ist, wurde im Urteilsfall in BFHE 125, 535, BStBl II 1979, 332 ein Einfamilienhaus zur Nutzung überlassen als nachträgliche Vergütung für geleistete Dienste.

  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass ein vorbehaltenes dingliches oder schuldrechtliches Nutzungsrecht regelmäßig nicht als Entgelt für den Erwerb der übertragenen Wirtschaftsgüter zu qualifizieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; einschränkend BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718; insgesamt kritisch Schmidt/Glanegger, EStG, 28. Aufl., § 6 Rz 140 "Dingl.
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

    Dabei ist eine an der Interessenlage der Vertragsparteien orientierte Vertragsauslegung zugrunde zu legen, die der Senat selbst vornehmen kann (BFH in BFH/NV 1996, 598; Senatsurteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch

    Der Senat weicht mit dieser Auslegung des Übertragungsvertrages nicht von seiner Entscheidung vom 21. Februar 1991 IX R 265/87 (BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718) ab; der Sachverhalt jener Entscheidung unterscheidet sich wesentlich von den hier zu beurteilenden tatsächlichen Umständen.

    Während Gegenstand der Entscheidung in BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718 ein in Leistung und Gegenleistung ausgewogener Übergabevertrag mit ausdrücklich vereinbarter unentgeltlicher Überlassung der vom Erwerber zu errichtenden Wohnung war und deshalb als Anschaffungsvorgang gewertet wurde, sollte die Klägerin im Streitfall nach den ausdrücklich getroffenen und tatsächlich umgesetzten Vereinbarungen für die Überlassung der von ihr zu errichtenden Wohnung eine angemessene Miete erhalten.

  • BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98

    Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in ertragsteuerrechtlicher Hinsicht im Falle der endgültigen Zerstörung einer vorhandenen Bebauung mit anschließender Neuerrichtung und der Einräumung eines Wohnungsrechts an Teilen des neuen Gebäudes das Vorliegen eines Anschaffungsgeschäftes für möglich gehalten (BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718).

    Die dafür erforderliche grundlegende Sanierung der bestehenden Bausubstanz ist mit dem Fall, in dem sich der Steuerpflichtige zum Abriss einer bestehenden Bebauung, zur Errichtung einer neuen Bebauung und zur Bestellung eines Wohnungsrechts verpflichtet (s. BFH-Urteil in BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718), auch dann nicht gleichzustellen, wenn --wie die Klägerin im Streitfall vorträgt-- von dem zu sanierenden Gebäude nur die Grundmauern, d.h. die tragenden Teile stehen bleiben.

  • BFH, 16.11.2021 - IX B 37/21

    Fortbildung des Rechts; steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen

    b) Daran gemessen liegt in der Ablehnung von Anschaffungskosten in Gestalt des (Kapitalwerts des) "übernommenen Wohnrechts" durch das FG kein Verstoß gegen die tragenden Rechtsgrundsätze des vom Kläger angeführten Senatsurteils vom 21.02.1991 - IX R 265/87 (BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718).
  • FG Köln, 17.06.1998 - 10 K 318/98

    Entgeltliche Nutzungsüberlassung einer Doppelhaushälfte als Einkünfte aus

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 20.02.2013 - IX B 179/12

    Divergenz

    Vielmehr setzt sich das Finanzgericht (FG) in seinem Urteil mit dem von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) herausgestellten Urteil des BFH vom 21. Februar 1991 IX R 265/87 (BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718) auseinander und zieht daraus lediglich andere als die von der Klägerin für richtig erachteten Schlüsse.
  • BFH, 29.10.2004 - IX B 91/04

    Einnahmen i. S. des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus einem eingeräumten Wohnungsrecht

    Ist die Verpflichtung zur Überlassung zu errichtender Wohnungen an die Veräußerer Voraussetzung für den Erwerb des Grundstücks, kann sie bzw. der Wert des zugewendeten Wohnungsrechts dem Veräußerungsvorgang zugeordnet werden (BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718).
  • BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94

    Vorweggenommene Erbfolge: Auslegung von Vereinbarungen

    Eine an deren Interessenlage orientierte Vertragsauslegung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 II R 105/77, BFHE 128, 544, BStBl II 1980, 11), die der Senat selbst vornehmen kann (Senatsurteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87, BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718 m. w. N.), führt zu dem Ergebnis, daß der Kläger seinen Eltern die Wohnung im Erdgeschoß des übertragenen Hauses gegen Entgelt zur Nutzung überlassen hat.
  • BFH, 18.10.2004 - IX B 66/04

    Übertragung eines Grundstücks unter Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts

    So hat der BFH mit Urteil vom 21. Februar 1991 IX R 265/87 (BFHE 163, 560, BStBl II 1992, 718) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wenn er als Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks dessen Bebauung mit einem Wohnhaus sowie dessen Überlassung an die Veräußerer unter Einräumung eines Wohnungsrechts vereinbart.
  • FG Nürnberg, 18.06.2004 - VII 230/01

    Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an einen Angehörigen i.S. § 4 Satz 2

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht