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   BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87   

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https://dejure.org/1991,178
BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87 (https://dejure.org/1991,178)
BFH, Entscheidung vom 19.06.1991 - IX R 306/87 (https://dejure.org/1991,178)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 1991 - IX R 306/87 (https://dejure.org/1991,178)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1981/1983 § 21 a Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Zweifamilienhaus - Unentgeltliche Vermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1981/1983) § 21a Abs. 1 S. 3

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus - Nicht anzuerkennende Vermietung der anderen Wohnung an nahe Angehörige - Grundsatzentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 359
  • BFHE 165, 359
  • NJW 1992, 712 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 429 (Ls.)
  • BB 1992, 56
  • DB 1992, 70
  • BStBl II 1992, 7
  • BStBl II 1992, 75
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.02.1988 - III R 216/84

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Pachtverhältnisses zwischen nahen

    Auszug aus BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87
    Eltern und ihre erwachsenen Kinder müssen sich an diesen Maßstäben messen lassen (BFH-Urteile vom 25. Mai 1976 IV R 226-227/71, BFHE 119, 161, BStBl II 1976, 561, und vom 5. Februar 1988 III R 216/84, BFH/NV 1988, 553).

    Zur Durchführung eines Mietvertrages gehört - nicht anders als bei einem Arbeitsverhältnis - die regelmäßige Zahlung der geschuldeten Vergütung (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 553).

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87
    Der Senat geht in Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon aus, daß Wohnungs-Mietverträge zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. Urteil vom 10. August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137; diese Rechtsprechung bestätigend: Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 289/84

    1. Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeits-/Mietverhältnisses bei Überweisung

    Auszug aus BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87
    Es kann offenbleiben, ob das einkommensteuerrechtlich nicht anzuerkennende Mietverhältnis als unentgeltliche Nutzungsüberlassung zu werten wäre (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1990 VIII R 289/84, BFHE 160, 497, BStBl II 1990, 741); denn § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG schließt die Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung des Eigentümers nur aus, falls die andere Wohnung "vermietet" wird.
  • BFH, 10.08.1988 - IX R 220/84

    Werbungskosten - Darlehn

    Auszug aus BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87
    Der Senat geht in Fortführung der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon aus, daß Wohnungs-Mietverträge zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (vgl. Urteil vom 10. August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137; diese Rechtsprechung bestätigend: Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 63/79

    Zurechnung der Einkünfte nach Nießbrauchsbestellung an einem Grundstück

    Auszug aus BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87
    Unter Vermietung i. S. des § 21 a Abs. 1 Satz 3 EStG ist ebenso wie gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 63/79, BFHE 131, 212, BStBl II 1981, 295) nur die Gewährung des Gebrauchs einer Wohnung auf Zeit gegen Entgelt zu verstehen.
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Wird die zweite Wohnung in einem Zweifamilienhaus an Angehörige vermietet, ist § 21a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG nur dann anzuwenden, wenn das Mietverhältnis der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann; andernfalls ist für beide Wohnungen bis einschließlich 1986 nach § 21a Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG der pauschalierte Nutzungswert und ab 1987 gemäß § 52 Abs. 21 Satz 1 EStG kein Nutzungswert mehr anzusetzen (vgl. Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99; vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl. II 1997, 196).

    Das FG hat nach Beweisaufnahme und Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten nicht die Überzeugung gewonnen, daß die zum Vollzug des Mietverhältnisses erforderliche Zahlung der Miete wie zwischen fremden Dritten (vgl. Senatsurteil in BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75), die eine endgültige Vermögensminderung des Mieters und eine entsprechende Vermögensmehrung des Vermieters voraussetzt, tatsächlich stattgefunden hat.

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Das gilt auch für Mietverträge (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75, und vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, BFH/NV 1995, 112).
  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß Mietverträge zwischen Angehörigen der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden können, wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen ist, tatsächlich durchgeführt wird und nach Inhalt und Ausführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).
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