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   BFH, 12.04.1994 - IX R 31/91   

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https://dejure.org/1994,3109
BFH, 12.04.1994 - IX R 31/91 (https://dejure.org/1994,3109)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1994 - IX R 31/91 (https://dejure.org/1994,3109)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1994 - IX R 31/91 (https://dejure.org/1994,3109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigungsfähigkeit einer auf der Unterlassung einer notwendigen tatsächlichen Ermittlung oder einer rechtlichen Prüfung basierenden Unrichtigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfahrensrecht; Keine offenbare Unrichtigkeit beim Übersehen einer Verteilungsabrede nach § 82 b Abs. 1 EStDV

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.01.1991 - I R 26/90

    Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren

    Auszug aus BFH, 12.04.1994 - IX R 31/91
    Kein mechanisches Versehen liegt jedoch dann vor, wenn -- ggf. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht -- eine notwendige tatsächliche Ermittlung oder eine rechtliche Prüfung unterlassen wird (BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 I R 26/90, BFH/NV 1992, 359 m. w. N.).
  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

    Auszug aus BFH, 12.04.1994 - IX R 31/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt das Tatbestandsmerkmal "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" voraus, daß die Unrichtigkeit einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich ist, d. h. daß es sich um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ebenso "mechanisch", also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden kann (BFH-Urteil vom 29. März 1990 V R 27/85, BFH/NV 1992, 711 m. w. N.).
  • BFH, 29.03.1990 - V R 27/85

    Steuerfestsetzung bei fehlender Umsatzsteuerjahreserklärung - Heranziehung der

    Auszug aus BFH, 12.04.1994 - IX R 31/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt das Tatbestandsmerkmal "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" voraus, daß die Unrichtigkeit einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich ist, d. h. daß es sich um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ebenso "mechanisch", also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden kann (BFH-Urteil vom 29. März 1990 V R 27/85, BFH/NV 1992, 711 m. w. N.).
  • BFH, 27.10.1992 - IX R 66/91

    Verteilung von zu Unrecht als Herstellungskosten behandelten

    Auszug aus BFH, 12.04.1994 - IX R 31/91
    Hiernach scheidet eine offenbare Unrichtigkeit im Streitfall bereits deshalb aus, weil der betreffende Finanzbeamte die Voraussetzungen einer Berücksichtigung der -- anteiligen -- Erhaltungsaufwendungen, die nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung in jedem Veranlagungszeitraum gesondert zu beurteilen sind (Senatsurteil vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591), nicht geprüft hat.
  • BFH, 27.05.2009 - X R 47/08

    Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - Vom FA

    Das Tatbestandsmerkmal "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" setzt voraus, dass die Unrichtigkeit einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich ist, d.h. dass es sich um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ebenso "mechanisch", also ohne weitere Prüfung, erkannt und berichtigt werden kann (BFH-Urteile vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1, und vom 29. März 1990 V R 27/85, BFH/NV 1992, 711, m.w.N.).

    Auch eine aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderliche, vom Sachbearbeiter --ggf. unter Verletzung der Amtsermittlungspflicht-- jedoch unterlassene Sachverhaltsermittlung ist kein mechanisches Versehen (BFH-Urteile vom 31. Juli 1990 I R 116/88, BFHE 162, 115, BStBl II 1991, 22, m.w.N.; vom 23. Januar 1991 I R 26/90, BFH/NV 1992, 359; BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1998 IV B 151/97, BFH/NV 1998, 1452; in BFH/NV 1995, 1, und vom 14. Februar 1995 IX R 101/93, BFH/NV 1995, 1033).

  • BFH, 26.10.2016 - X R 1/14

    Keine Berichtigungsmöglichkeit bei fehlerhafter Eintragung von Beiträgen an

    Sie schließt vielmehr in der Regel, wie im Streitfall, eine offenbare Unrichtigkeit aus (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile vom 23. Januar 1991 I R 26/90, BFH/NV 1992, 359, unter II.2.b, und vom 12. April 1994 IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1, jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 10.09.2019 - 4 K 1018/19

    Vergessene Afa in der Einkommensteuererklärung als offenbare Unrichtigkeit

    Das Tatbestandsmerkmal "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" setzt voraus, dass die Unrichtigkeit einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlich ist, d.h. dass es sich um einen "mechanischen" Fehler handelt, der ebenso mechanisch also ohne weitere Prüfung erkannt und berichtigt werden kann (BFH-Urteil vom 12.4.1994, IX R 31/91, BFH/NV 1995, 1; BFH-Urteil vom 27.5.2009, X R 47/08, Bundessteuerblatt II 2009, 946).
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