Rechtsprechung
   BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7420
BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98 (https://dejure.org/2001,7420)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2001 - IX R 31/98 (https://dejure.org/2001,7420)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - IX R 31/98 (https://dejure.org/2001,7420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 2, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Kostenmiete; Leerstehende Wohnung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98
    Das Revisionsgericht kann die Feststellungen des FG nur daraufhin überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG haben schon dann Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

    Diese Würdigung verstößt weder gegen Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. dazu auch Urteil in BFH/NV 1994, 301).

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98
    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten ist jedoch, dass sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (z.B. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030, und vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610).
  • BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93

    Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98
    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten ist jedoch, dass sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst hat (z.B. BFH-Urteile vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030, und vom 4. März 1997 IX R 29/93, BFHE 183, 75, BStBl II 1997, 610).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98
    Die Feststellung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung als Tatfrage zu entscheiden (BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 118 FGO Rz. 95, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93

    Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98
    Das Revisionsgericht kann die Feststellungen des FG nur daraufhin überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG haben schon dann Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
  • BFH, 16.12.1997 - IX R 69/95

    Ansatz der Kostenmiete wegen Schwimmhalle

    Auszug aus BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98
    Der Rohmietwert ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1997 IX R 69/95, BFHE 185, 214, BStBl II 1998, 342, m.w.N.) stets anhand der Kostenmiete zu schätzen, wenn sich in dem Wohnhaus eine Schwimmhalle mit einem Schwimmbecken befindet, dessen Oberfläche mehr als 50 qm beträgt, oder wenn die Wohnfläche der selbstgenutzten Wohnung 250 qm übersteigt.
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 30/03

    Vermieten einer Wohnung in einem aufwendig gestalteten Wohngebäude führt zur

    Danach ist ein solcher Ausnahmefall z.B. gegeben, wenn eine Wohnfläche mehr als 250 qm aufweist (vgl. auch BFH-Urteile vom 25. November 1997 IX R 8/95, BFH/NV 1998, 832, und vom 9. September 1997 IX R 52/94, BFHE 184, 346, BStBl II 1997, 818, zur Berechnung der Fläche) und/oder eine Schwimmhalle vorhanden ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 IX R 69/95, BFHE 185, 214, BStBl II 1998, 342, und vom 9. Januar 2001 IX R 31/98, BFH/NV 2001, 1017).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Die Schlussfolgerungen des FG haben schon dann Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (BFH-Urteile in BFHE 199, 422; vom 9. Januar 2001 IX R 31/98, BFH/NV 2001, 1017).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

    Diese Schlussfolgerung des FG ist auf der Grundlage seiner mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen nicht angegriffenen tatsächlichen Feststellungen möglich und verstößt weder gegen Denkgesetze noch gegen allgemeine Erfahrungssätze; sie bindet damit den Senat nach § 118 Abs. 2 FGO (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 9. Januar 2001 IX R 31/98, BFH/NV 2001, 1017, und vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 22.08.2008 - 11 K 580/07

    Auswirkung des nachträglichen Bekanntwerdens von als Arbeitslohn behandelten und

    Dementsprechend geht der BFH in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1999 (XI R 22/99, BFH/NV 2000, 818) und20. Juni 2001 (VI R 70/00, BFH/NV 2001, 1017) auch davon aus, dass nachträglich bekannt gewordene Tatsachen nur dann rechtserheblich sind, wenn die Finanzbehörde bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem anderen steuerlichen Ergebnis gelangt wäre (ebenso Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. September 1992 III 568/89, EFG 1993, 342; Urteil des FG Berlin vom 11. April 1997 III 318/92, EFG 1997, 932; Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. Januar 2007 6 K 476/02, EFG 2007, 1424).
  • BFH, 03.12.2002 - IX R 14/00

    Drittaufwand; Schuldzinsen nach Schuldbeitritt

    Zwar hält das FA dies für sachlich unzutreffend, doch kann der BFH als Revisionsgericht die tatsächlichen Feststellungen des FG (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) nur daraufhin überprüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlussfolgerungen des FG haben schon dann Bestand, wenn sie --wie im Streitfall-- zwar nicht zwingend, aber möglich sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 9. Januar 2001 IX R 31/98, BFH/NV 2001, 1017, m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 19.06.2002 - 6 K 981/01

    Auszahlungansprüche der Sozialleistungsträger wegen Kindergeld; Entscheidung über

    Hierdurch können diese Personen auch im Festsetzungsverfahren Beteiligtenstellung nach § 78 Nr. 1 AO erlangen (BFH, Urteil vom 12. Januar 2001 VI R 181/97, BFH/NV 2001, 1017 sowie Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 310/00, BFH/NV 2001, 896 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht