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   BFH, 12.03.1996 - IX R 32/92   

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https://dejure.org/1996,12418
BFH, 12.03.1996 - IX R 32/92 (https://dejure.org/1996,12418)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1996 - IX R 32/92 (https://dejure.org/1996,12418)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1996 - IX R 32/92 (https://dejure.org/1996,12418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die weitere Ermittlung des Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen Haus im Wege der Einnahme-Überschussrechnung nach der großen Übergangsregelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 21
    Nutzungswertbesteuerung; Übergangsregelung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 61/91

    Renovierungskosten nach Ende der Vermietung vor Selbstbezug

    Auszug aus BFH, 12.03.1996 - IX R 32/92
    Danach steht das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG dem Abzug der Aufwendungen entgegen (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 1994 IX R 61/94, BFH/NV 1995, 958, sowie vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108).
  • BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92

    Liebhaberei bei vermieteter Einliegerwohnung

    Auszug aus BFH, 12.03.1996 - IX R 32/92
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG für eine Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswertes als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus BFH, 12.03.1996 - IX R 32/92
    Bei einer Wohnung im eigenen Einfamilienhaus, das wie im Streitfall bei Selbstnutzung im Jahre 1986 ausschließlich unter § 21 a EStG und nicht unter § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG fallen würde, kommt die große Übergangsregelung nach § 52 Abs. 21 Sätze 1 bis 3 EStG nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes auch dann nicht zur Anwendung, wenn ausnahmsweise im Veranlagungszeitraum 1986 die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch Überschußrechnung zu ermitteln waren, weil dieses Einfamilienhaus wegen durchzuführender Renovierungsarbeiten vorübergehend nicht selbst genutzt werden konnte (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 12.03.1996 - IX R 32/92
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG für eine Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswertes als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 143/90

    Keine Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf eine nach

    Auszug aus BFH, 12.03.1996 - IX R 32/92
    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollen nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457, m. w. N.).
  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 12.03.1996 - IX R 32/92
    Danach steht das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG dem Abzug der Aufwendungen entgegen (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 1994 IX R 61/94, BFH/NV 1995, 958, sowie vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108).
  • BFH, 19.09.1995 - IX R 61/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BFH, 12.03.1996 - IX R 32/92
    Danach steht das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG dem Abzug der Aufwendungen entgegen (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 1994 IX R 61/94, BFH/NV 1995, 958, sowie vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108).
  • BFH, 12.04.1999 - IX B 25/99

    Erhöhte Absetzungen und kleine Übergangsregelung

    Bei Objekten, die --wie im Streitfall-- bei Selbstnutzung im Jahre 1986 ausschließlich unter § 21a und nicht unter § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG fallen würden, kommt die große Übergangsregelung nach § 52 Abs. 21 Sätze 1 bis 3 EStG nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes auch dann nicht zur Anwendung, wenn ausnahmsweise im Veranlagungszeitraum 1986 die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch Überschußrechnung zu ermitteln waren, weil die Wohnung im eigenen Haus wegen durchzuführender Renovierungsarbeiten nicht selbst genutzt werden konnte (Beschluß des Senats vom 21. Juli 1994 IX B 78/94, BFH/NV 1995, 116; Senatsurteil vom 12. März 1996 IX R 32/92, BFH/NV 1996, 671).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.1995 - 1 K 1480/93

    Einkommensteuer; geringwertige Wirtschaftsgüter bei Taschencomputern

    Eine Teilwertabschreibung unter dem Gesichtspunkt einer Fehlmaßnahme ist bei den Überschußeinkünften nicht möglich (BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 32/92, BStBl II 1995, 306, 309 [BFH 30.08.1994 - IX R 23/92] ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.11.1995 - 1 K 1480/33

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Werbungskosten bei den Einkünften aus

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