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   BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01   

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https://dejure.org/2002,4687
BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01 (https://dejure.org/2002,4687)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2002 - IX R 33/01 (https://dejure.org/2002,4687)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - IX R 33/01 (https://dejure.org/2002,4687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Einkünfte - Vermietung - Werbungskosten - Sonderabschreibungen - Fördergebiet - Fördergebietsgesetz - Veräußerung - Mietsache - Gewinnerzielungsabsicht - Einkünfteerzielungsabsicht

  • Judicialis

    FördG § 4; ; EStG § 12; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 139 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 § 21
    Einkünfteerzielungsabsicht; befristete Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
    Anscheinsbeweis; Doppelhaus; Überschusserzielungsabsicht; Zeitmietvertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98

    Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01
    e) Der Steuerpflichtige kann das gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechende Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafür sprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung erst nachträglich gefasst hat; denn es ist unschädlich, wenn er sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    f) Ob im Einzelfall Indizien gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (z.B. Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01
    d) Der Senat hat in Fortführung dieser Rechtsprechung durch Urteil vom heutigen Tage IX R 47/99 entschieden, dass ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz auch dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige das bebaute Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit insgesamt nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Gründe des Urteils IX R 47/99 Bezug.

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01
    a) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, das der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).

    b) Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach dem Beginn seiner Vermietungstätigkeit das Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert.

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01
    c) Dagegen kann sich ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige in der Zeit seiner nicht auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit kein positives Gesamtergebnis erreichen kann (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116 - betr. die Beteiligung an einem Bauherrenmodell mit Rückkaufsangebot oder Verkaufsgarantie).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01
    Die Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren; dafür ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig (z.B. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 99/97, BFH/NV 2001, 14, unter II. 4.).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97

    Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 33/01
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 28.03.2007 - 3 K 11074/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines durch eine zeitlich begrenzte Vermietung

    Erst mit Urteil des BFH vom 09.07.2002 (IX R 33/01) habe der BFH entschieden, dass die Sonderabschreibung bei einer kurzfristig angelegten Vermietungstätigkeit einzubeziehen sei.

    Hierbei sei auch das o.g. BFH-Urteil vom Juli 2002 (IX R 33/01) zu berücksichtigen, da dieses lediglich zu einer Klarstellung und nicht zu einer Rechtsprechungsänderung zu Lasten des Steuerpflichtigen geführt habe.

    Allerdings wird als kurzer Zeitraum in diesem Zusammenhang eine Zeitspanne von 5 Jahren gesehen (Urteil des BFH vom 30.11.2005 IX B 172/04, BFH/NV 2006, 720; Urteil des BFH vom 09.07.2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565; Urteil des BFH vom 03.08.2004 X R 55/01, BFH/NV 2005, 517).

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    b) Von der in subjektiver Hinsicht sowohl auf der Ebene der Gemeinschaft als auch auf der Ebene des einzelnen Gemeinschafters erforderlichen (vgl. BFH-Urteile vom 8. Dezember 1998 IX R 49/95, BFHE 187, 512, BStBl II 1999, 468, unter II. 1. a; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (2)) Einkünfteerzielungsabsicht ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich auszugehen; sie kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771; vom 9. Juli 2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565).
  • BFH, 29.12.2006 - IX B 139/05

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Der BFH hat ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz auch dann angenommen, wenn der Steuerpflichtige das bebaute Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit insgesamt nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580, und IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565; vom 18. Januar 2006 IX R 18/04, BFH/NV 2006, 1078).
  • BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

    Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können objektiv feststellbare äußere Umstände, ggf. auch nachträgliche Umstände (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFH/NV 2002, 1392, und IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565) als Indizien herangezogen werden.
  • FG Hamburg, 03.11.2015 - 6 V 259/15

    Aussetzung der Vollziehung: Voraussetzung für die Option zur Tonnagesteuer ist,

    Nach der Rechtsprechung des BFH (siehe z. B. BFH-Urteil vom 09.07.2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565) soll, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst hat, die unwiderlegbare Vermutung bezüglich der Einkunftserzielungsabsicht auch dann gelten, wenn der Steuerpflichtige nach dem Beginn seiner Vermietungstätigkeit das Grundstück aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert.

    Ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz soll allerdings dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige das bebaute Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs -von in der Regel bis zu fünf Jahren- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert und innerhalb dieser Zeit insgesamt nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt (siehe BFH-Urteil vom 09.07.2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565 unter Verweis auf BFH-Urteil IX R 47/99 vom 09.07.2002, BStBl II 2003, 580).

  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05

    Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher

    Es ist unschädlich, wenn er sich eine Veräußerung oder Selbstnutzung des erworbenen Grundstücks lediglich allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2001 - IX R 70/98 - BFH/NV 2002, 635 und vom 9. Juli 2002 - IX R 33/01 - BFH/NV 2002, 1565).
  • FG München, 09.11.2005 - 1 K 2004/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei geschlossenen Immobilienfonds

    Je kürzer der Abstand zwischen der Anschaffung oder der Errichtung des Objekts und der nachfolgenden Veräußerung ist, umso mehr spricht dies gegen eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit und für eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBI II 2003, 580, und IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1353 ).
  • FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 215/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei gewerblichen oder privaten Grundstücksverkäufen (§

    Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH vom 9. Juli 2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565; vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563).
  • FG Brandenburg, 14.05.2003 - 2 K 761/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung mit Selbstnutzungsvorbehalt;

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht auf den Gesamtüberschuss beider Objekte abzustellen, sondern im Rahmen der sog. Segmentierung nur das einzelne Objekt der Prüfung zu Grunde zu legen (vgl. Kirchhof, EStG -Kompaktkommentar, 3. Aufl., § 2 Rz. 50b; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04. April 2001 1 K 72/99, nicht veröffentlicht, bestätigt durch BFH, Urteil vom 09. Juli 2002 XI R 33/01, BFH/NV 2002, 1565).
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