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   BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89   

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https://dejure.org/1992,887
BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89 (https://dejure.org/1992,887)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1992 - IX R 33/89 (https://dejure.org/1992,887)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - IX R 33/89 (https://dejure.org/1992,887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 42; EStG 1983 §§ 21 Abs. 2, 21 a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Einliegerwohnung - Vermietung durch Eheleute - Eigenes Zweifamilienhaus - Kinderbetreuung durch Großeltern - Gestaltungsmißbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestaltungsmissbrauch durch Vermietung von Einliegerwohnung an Eltern der Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 55
  • FamRZ 1992, 1286 (Ls.)
  • BB 1992, 1057
  • DB 1992, 1169
  • BStBl II 1992, 549
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89
    Ein solcher Mißbrauch liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurteile vom 31. Juli 1984 IX R 3/79, BFHE 142, 347, BStBl II 1985, 33; vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604; vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904).

    Der Streitfall bietet keinen Anlaß zu entscheiden, ob die Annahme eines Gestaltungsmißbrauchs eine darauf gerichtete Absicht der Vertragsparteien voraussetzt; denn die Vermietung an die Eltern der Klägerin indiziert bei Berücksichtigung der Gesamtumstände des Streitfalles eine Umgehungsabsicht (vgl. Senatsurteile in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604, und in BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904).

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89
    Ein solcher Mißbrauch liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurteile vom 31. Juli 1984 IX R 3/79, BFHE 142, 347, BStBl II 1985, 33; vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604; vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904).

    Der Streitfall bietet keinen Anlaß zu entscheiden, ob die Annahme eines Gestaltungsmißbrauchs eine darauf gerichtete Absicht der Vertragsparteien voraussetzt; denn die Vermietung an die Eltern der Klägerin indiziert bei Berücksichtigung der Gesamtumstände des Streitfalles eine Umgehungsabsicht (vgl. Senatsurteile in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604, und in BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904).

  • BFH, 31.07.1984 - IX R 3/79

    Tarifvergünstigung - Gewährung von Darlehn - Darlehn unter Bauherrn - Mißbrauch

    Auszug aus BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89
    Ein solcher Mißbrauch liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Senatsurteile vom 31. Juli 1984 IX R 3/79, BFHE 142, 347, BStBl II 1985, 33; vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604; vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus BFH, 14.01.1992 - IX R 33/89
    Ferner bestehen erhebliche Bedenken, ob der nur von einem der Kläger und einem Elternteil unterschriebene und inhaltlich auffällig knapp gefaßte Mietvertrag dem erforderlichen Fremdvergleich standhält (vgl. Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75) und ob die Eltern der Klägerin tatsächlich die Einliegerwohnung i. S. des § 21 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 EStG dauernd genutzt haben.
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