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   BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87   

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BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87 (https://dejure.org/1992,621)
BFH, Entscheidung vom 01.12.1992 - IX R 333/87 (https://dejure.org/1992,621)
BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - IX R 333/87 (https://dejure.org/1992,621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 7 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nrn. 2 und 7, § 21 Abs. 1; HGB § 246 Abs. 1, § 252 Abs. 1 Nr. 3, § 255 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte - Vermietung - Verpachtung - Herstellungskosten - Verpachtung - Entschädigung - Vermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung wegen Brandschaden an Mietwohngebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 113
  • BB 1993, 781
  • DB 1993, 863
  • BStBl II 1994, 12
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    Dies hat bereits der Große Senat des BFH in seinem Beschluß vom 12. Juni 1977 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) entschieden (auch ebenso zu den Abbruchkosten BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; Abschn. 157 Abs. 1 Satz 6 EStR 1990; Stephan in Littmann/Bitz/Meincke, § 21 Rdnr. 305).

    Trotz eines anschließenden Wiederaufbaus des Gebäudes hat es der Große Senat in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620 jedoch abgelehnt, Abbruch- und Aufräumungskosten infolge der Beseitigung des alten verbrauchten Gebäudes bereits zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes zu rechnen, es sei denn, der Steuerpflichtige hat das alte Gebäude in Abbruchabsicht erworben.

  • BFH, 26.03.1992 - IV R 74/90

    Schadensersatz von Steuerberater als steuerpflichtiger Ertrag

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    Einen solchen Zuschuß hat der BFH nur dann bejaht, wenn der Leistende mit dem Zuschuß nicht lediglich eine rechtliche Verpflichtung erfüllt (BFH-Urteile vom 29. April 1982 IV R 177/78, BFHE 136, 90, BStBl II 1982, 591; vom 26. März 1992 IV R 74/90, BFHE 169, 123, BStBl II 1993, 96).
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 177/78

    Leistung aus einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung nicht als "Zuschuß" bei

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    Einen solchen Zuschuß hat der BFH nur dann bejaht, wenn der Leistende mit dem Zuschuß nicht lediglich eine rechtliche Verpflichtung erfüllt (BFH-Urteile vom 29. April 1982 IV R 177/78, BFHE 136, 90, BStBl II 1982, 591; vom 26. März 1992 IV R 74/90, BFHE 169, 123, BStBl II 1993, 96).
  • BFH, 04.09.1990 - IX B 10/90

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    Eine Versicherungsentschädigung läßt sich nur insoweit zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung rechnen, als sie zu dem Zwecke gezahlt wird, Werbungskosten zu ersetzen (BFH-Beschluß vom 4. September 1990 IX B 10/90, BFH/NV 1991, 164; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 9 Anm. 2 m).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    Die Kläger konnten im Klageverfahren ihren Antrag auf diesen Betrag nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87 (BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327) erweitern, jedoch nach § 123 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht noch darüber hinausgehend im Revisionsverfahren.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    § 7 EStG unterscheidet nicht nach Einkunftsarten (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, zu C. III. 1. c, dd).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 14/87

    Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Abbruchkosten im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    Dies hat bereits der Große Senat des BFH in seinem Beschluß vom 12. Juni 1977 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) entschieden (auch ebenso zu den Abbruchkosten BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; Abschn. 157 Abs. 1 Satz 6 EStR 1990; Stephan in Littmann/Bitz/Meincke, § 21 Rdnr. 305).
  • BFH, 10.01.1992 - III R 99/89

    Rückforderung der Investitionszulage auf Grund eines kurzen Zeitraums um neue

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    Der BFH hat in dem Abbruch eines alten Gebäudes in der Regel noch nicht den Beginn der Bauarbeiten für ein auf dem Gelände geplantes neues Gebäude gesehen (BFH-Urteil vom 10. Januar 1992 III R 99/89, BFH/NV 1992, 558, zu § 4 b des Investitionszulagengesetzes - InvZulG - 1975).
  • BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67

    Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für die Absetzung einer Geltendmachung

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    Der Ausspruch in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. November 1968 VI R 182/67 (BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160), ein Arbeitnehmer könne mit dem Abzug von Kosten infolge eines beruflich veranlaßten PKW-Unfallschadens zuwarten, wenn vernünftige Gründe für die Annahme gegeben seien, daß ihm der Schaden voll ersetzt werde, ist deshalb nicht auf den Streitfall übertragbar; er betrifft die Berechnung der letztendlich abziehbaren Werbungskosten, die dem Steuerpflichtigen durch eine beruflich veranlaßte Unfallfahrt mit einem grundsätzlich privat genutzten PKW entstanden sind.
  • BFH, 24.10.1990 - X R 161/88

    Streikunterstützungen unterliegen nicht der Einkommensteuer (Änderung der

    Auszug aus BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
    Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz des Inhalts, daß sämtliche durch einen Werbungskostenaufwand veranlaßten Vorteile Einnahmen bei der Einkunftsart sind, für die der Werbungskostenabzug geltend gemacht worden ist (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337).
  • BFH, 19.12.1974 - V R 86/74

    Brandzerstörung - Aufbau eines Gebäudes - Neues Wirtschaftsgut - Wahrung der

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Eine solche Erweiterung liegt u. a. vor, wenn ein Gebäude aufgestockt oder daran ein Anbau errichtet wird (vgl. § 17 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes - II. WoBauG -), wenn es in seiner Substanz vermehrt (z. B. Senatsurteil vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BFHE 170, 113, 117, BStBl II 1994, 12) oder seine nutzbare Fläche vergrößert wird (z. B. BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 1/87, BFHE 165, 355, BStBl II 1992, 73; vom 19. Juli 1985 III R 170/80, BFH/NV 1986, 24, 26) oder wenn nachträglich Bestandteile eingebaut werden, die bisher nicht vorhanden waren (Senatsurteile vom 29. August 1989 IX R 176/84, BFHE 159, 303, 306, BStBl II 1990, 430, und vom 16. Februar 1993 IX R 85/88, BFHE 170, 547, 549, BStBl II 1993, 544).
  • BFH, 02.12.2014 - IX R 1/14

    Gebäudefeuerversicherung - Entschädigung zum Neuwert als steuerbare Einnahme -

    Sie mindern auch nicht die Herstellungskosten für den Wiederaufbau des durch Brand zerstörten Gebäudes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12).

    Er hat dies u.a. ausdrücklich bejaht für Leistungen mit dem Zweck, den in Form von AfaA berücksichtigten Wertverlust auszugleichen (BFH-Beschluss vom 4. September 1990 IX B 10/90, BFH/NV 1991, 164; BFH-Urteile vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85, BFHE 170, 111, BStBl II 1994, 11, und in BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12; zustimmend Grube, Deutsche Steuer-Zeitung 2000, 469, 470).

  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14

    Einzelbewertung der Leistungen aus einer Gebäudefeuerversicherung -

    Die Entschädigung eines Feuerversicherers gehöre als Ersatz für die Zerstörung eines Gebäudes grundsätzlich zur Vermögenssphäre des Empfängers (BFH vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BStBl. II 1994, 12).

    Nach dem BFH-Urteil vom 1. Dezember 1992 (BStBl. II 1994, 12) sei eine Versicherungsentschädigung auch kein Zuschuss von dritter Seite, der die (Wieder-)Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 HGB mindere.

    Im Gegensatz zu dieser eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die zur Anschaffungs- und Herstellungskostenfrage des § 255 HGB ergangen sei, beziehe sich das beklagte Finanzamt in seiner Begründung auf das Urteil des BFH vom 1. Dezember 1992 (IX R 333/87).

    Zu einer Versicherungszahlung für eine Teilzerstörung eines Gebäudes im Privatvermögen durch Brand bei Wiederaufbauverpflichtung führt der BFH in seinem Urteil vom 1.12.1992 (IX R 333/87, BStBl II 1994, 12) aus:.

    Die Auszahlung und Verwendung der Zahlungen der Versicherung für die Herstellung des Gebäudes beruhten aber - wie im Streitfall des BFH-Urteils vom 1.12.1992 (IX R 333/87) - erst auf der weiteren Willensentscheidung der Klägerin, das Gebäude wiederherzustellen und mindern damit weder die Anschaffungs- noch die Herstellungskosten.

    Dass die Zahlung der Versicherung an eine Wiederherstellung des Gebäudes gebunden ist, ist nach dem Urteil des BFH vom 1.12.1992 (IX R 333/87, a.a.O.) ohne Bedeutung.

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