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   BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04   

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https://dejure.org/2006,7240
BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04 (https://dejure.org/2006,7240)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2006 - IX R 34/04 (https://dejure.org/2006,7240)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2006 - IX R 34/04 (https://dejure.org/2006,7240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 11 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 1378

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung

  • datenbank.nwb.de

    Überlassung eines Grundstücks an den geschiedenen Ehegatten zur Abgeltung von dessen Zugewinnausgleichsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch bei kostenfreier Grundstücksüberlassung an geschiedenen Ehegatten möglich!

  • IWW (Kurzinformation)

    Scheidung - Grundstücksnutzung zur Abgeltung des Zugewinnausgleichs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Mieterträge gegen Zugewinnausgleich?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Ehegatten; Grundstück; Nutzungsüberlassung; Scheidungsvereinbarung; Zugewinnausgleich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.12.1999 - IX R 23/99

    Mietnebenkosten bei der Werbungskostenpauschalierung

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
    Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstandes gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 2004 IX R 54/99, BFH/NV 2004, 1088, und vom 14. Dezember 1999 IX R 23/99, BFH/NV 2000, 831).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 54/99

    Grundstücksüberlassung: Entgelt in Gestalt einer Sachleistung

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
    Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstandes gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 2004 IX R 54/99, BFH/NV 2004, 1088, und vom 14. Dezember 1999 IX R 23/99, BFH/NV 2000, 831).
  • BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74

    Übertragung des Miteigentumsanteils - Einfamilienhaus - Ehegatte - Entgeltlicher

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
    Wie einer Vermögensübertragung zur Abgeltung einer Ausgleichsforderung Entgeltcharakter zukommt (BFH-Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, und vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389), so auch einer Überlassung zur Nutzung.
  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
    Wie einer Vermögensübertragung zur Abgeltung einer Ausgleichsforderung Entgeltcharakter zukommt (BFH-Urteile vom 31. Juli 2002 X R 48/99, BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282, und vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74, BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389), so auch einer Überlassung zur Nutzung.
  • BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87

    Gebäude-Nutzungs-Überlassung an geschiedene Ehefrau (§ 21 EStG )

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
    Dadurch unterscheidet sich der Fall von der Überlassung einer Wohnung aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung, wenn die geschiedenen Ehegatten insoweit eine Sachleistung (nach § 72 des früheren Ehegesetzes, vgl. nunmehr § 1585c BGB) vereinbaren (BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
    Der Senat tritt auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89 (BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434); denn dort ging es um eine Regelung des Zugewinnausgleichs, die den Berechtigten an den Ergebnissen der Einkünfteerzielung --den Erträgnissen-- beteiligte, während es hier allein darum geht, ob der zum Ausgleich Verpflichtete durch die Nutzungsüberlassung überhaupt Einkünfte erzielt.
  • FG München, 30.01.2004 - 8 K 4747/00

    Keine Vermietungseinkünfte durch Nutzungsüberlassung einer Immobilie zur

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 280 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die ehemalige Ehefrau nutze das Anwesen nicht aufgrund eines Mietvertrages, sondern im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung ähnlich wie eine Unterhaltsberechtigte unentgeltlich.
  • FG Thüringen, 15.01.2009 - 2 K 233/07

    Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt keine Einnahmen aus Vermietung und

    Nach der Rechtsprechung hat sowohl eine Vermögensübertragung zur Abgeltung einer Ausgleichsforderung als auch eine Überlassung zur Nutzung Entgeltcharakter (BFH-Urteile vom 31.07.2002 X R 48/99, BStBl II 2003, 282; vom 15.02.1977 VIII R 175/74, BStBl II 1977, 389; vom 14.01.2004 IX R 54/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2004, 1088 und vom 8.03.2006 IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280).

    So hat der BFH u.a. die Erstellung eines Gebäudes durch den Nutzungsberechtigten, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflichteten übergeht und der Vermögenszuwachs in einem Veranlassungszusammenhang mit der Nutzungsüberlassung steht, also seine Grundlage in einem Nutzungsvertrag hat (Urteil vom 14.01.2004 IX R 54/99, a.a.O.), und die Nutzungsüberlassung zur Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung als entgeltliche Nutzungsüberlassung qualifiziert (Urteil vom 08.03.2006 IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280).

    Insoweit kapitalisiert der Kläger nicht den Nutzungswert seines Hauses in der Form, dass er Erträge am Markt erwirtschaftet, um seiner Verpflichtung auf Getrenntlebensunterhalt nachzukommen, wie es in dem zitierten Urteil des BFH vom 8.03.2006 (IX R 34/04) vorausgesetzt wird.

  • BFH, 12.07.2016 - IX R 56/13

    Einnahme i. S. des § 8 Abs. 1 EStG - Mietzuschuss - Fehlen konstitutiver Merkmale

    Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht nur die Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind (BFH-Urteile vom 8. März 2006 IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280, und vom 2. Dezember 2014 IX R 1/14, BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493).
  • BFH, 19.07.2022 - IX R 18/20

    Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

    2. a) Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 8 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind nicht nur die Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und durch sie veranlasst sind (Senatsurteile vom 08.03.2006 - IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280; vom 02.12.2014 - IX R 1/14, BFHE 248, 165, BStBl II 2015, 493, und vom 12.07.2016 - IX R 56/13, BFHE 255, 97, BStBl II 2017, 253).
  • BFH, 24.06.2009 - IX B 35/09

    Einkommensteuer: Wohnungsüberlassung als Naturalunterhalt keine Einnahmen aus

    Die Vorentscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (grundlegend BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009; vgl. zur Abgrenzung auch BFH-Urteil vom 8. März 2006 IX R 34/04, BFH/NV 2006, 1280, unter II. 1. a.E.).
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