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   BFH, 25.08.2009 - IX R 41/08   

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https://dejure.org/2009,20159
BFH, 25.08.2009 - IX R 41/08 (https://dejure.org/2009,20159)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2009 - IX R 41/08 (https://dejure.org/2009,20159)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2009 - IX R 41/08 (https://dejure.org/2009,20159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anzusetzende Gegenleistung i.H.d. vertraglich bestimmbaren Kaufpreises trotz Teilzahlung in Aktien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung der Geschäftsanteile an einer GmbH; Wert der durch Abschluss eines dinglichen Veräußerungsgeschäfts erlangten Gegenleistung als Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz ( ...

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung der Höhe des Veräußerungspreises bei Veräußerung von GmbH-Anteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1
    Aktie; Anteilsveräußerung; Gegenleistung; GmbH-Anteil; Kurswert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 96/07

    Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG - Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 41/08
    Gegenleistung ist bei einem Tausch der Wert des Wirtschaftsguts, das der Tauschende erhält, beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften der Wert der Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 96/07, BFH/NV 2009, 69, m.w.N.).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 41/08
    Der Veräußerungspreis ist grundsätzlich ohne Rücksicht darauf anzusetzen, ob die Veräußerung bedingt oder befristet ist oder ob der Kaufpreis gestundet ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658, m.w.N.).
  • FG München, 16.07.2008 - 9 K 4042/06

    Zeitpunkts der Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: Übertragung

    Auszug aus BFH, 25.08.2009 - IX R 41/08
    Das FG entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1611 veröffentlichten Urteil, dass der Veräußerungsgewinn am 1. Januar des Streitjahres entstanden sei und seine Höhe auf der Grundlage des Werts der übertragenen Wirtschaftsgüter zu diesem Zeitpunkt zu berechnen sei.
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 25. August 2009 IX R 41/08 (nicht amtlich veröffentlicht, juris) etwas anderes ergibt, hält der Senat daran nicht fest.

    Wertveränderungen der Gegenleistung vollzögen sich jedoch außerhalb des Vertrags und beeinflussten den Anspruch auf die Gegenleistung nicht (FG München, Urteil vom 16. Juli 2008  9 K 4042/06, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 1611 - mit anderer Begründung bestätigt durch BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 41/08, nicht amtlich veröffentlicht, juris; so auch die Vorinstanz).

  • FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12

    Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt

    Die abgetretenen Forderungen seien Teilgegenleistung für die Übertragung der Anteile an der GmbH, so dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) IX R 41/08 hier nicht einschlägig sei.

    Das bestätige auch das Urteil des BFH IX R 41/08.

    Der Kaufpreis ist damit eindeutig bestimmt und nicht nur bestimmbar (wie im Fall des BFH, Urteil vom 25.08.2009 IX R 41/08, juris, Rz. 10).

  • FG Münster, 02.10.2014 - 1 K 1611/11

    Veräußerungsgewinn aus einem Aktientausch - und der Zeitpunkt der Wertermittlung

    Bei einem Tausch von Wirtschaftsgütern besteht die Gegenleistung aus dem Wert des Wirtschaftsgutes, das der Tauschende erhält, beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist dies der Wert der Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt (BFH, Urteil vom 25.08.2009, IX R 41/08).
  • FG München, 17.03.2011 - 10 K 2394/09

    Nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung in einem

    Zudem sei - bei einer Übertragung der Rechtsprechung des BFH in seinem Urteil vom 25. August 2009 (Az. IX R 41/08) auf den vorliegenden Fall - das Forderungsrecht aus dem Besserungsschein auf den Veräußerungsstichtag mit Null zu bewerten, weil die Zielvorgaben des Käufers so hoch gewesen seien, dass sie aus der Sicht des Jahres 2000 nicht zu erreichen gewesen seien.
  • FG München, 10.03.2015 - 12 K 1228/11

    Wird bereits vor dem Verkauf von Aktien die Übertragung eines Teils des

    Veräußerungspreis im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft erhält (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. August 2009 IX R 41/08, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 5794/08

    Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente

    Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft erhält (vgl. BFH-Urteile vom 25. August 2009 IX R 41/08, juris; vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693 ).
  • FG Münster, 15.12.2014 - 1 K 1611/11

    Zeitpunkt der Wertermittlung eines Veräußerungsgewinns aus einem Aktientausch

    Bei einem Tausch von Wirtschaftsgütern besteht die Gegenleistung aus dem Wert des Wirtschaftsgutes, das der Tauschende erhält, beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist dies der Wert der Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt (BFH, Urteil vom 25.08.2009, IX R 41/08).
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