Rechtsprechung
BFH, 11.12.2012 - IX R 41/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- openjur.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12; Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- Bundesfinanzhof
EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- Bundesfinanzhof
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen - IWW
- rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12 - Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
- datenbank.nwb.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2202/08
- BFH, 11.12.2012 - IX R 41/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.08.2007 - III R 89/06
Ehegatten; Veranlagungswahlrecht
Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 41/11
Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen indes selbst vornehmen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2007 III R 89/06, BFH/NV 2008, 351); sie führt dazu, dass die von den Klägern geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse in den Streitjahren mangels Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht nicht zu berücksichtigen sind. - BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Auszug aus BFH, 11.12.2012 - IX R 41/11
Der Senat verweist zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2016 - 3 K 44/14
Nachweis einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer seit 1999 …
Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Steuerpflichtige endgültig entschlossen hat, aus dem jeweiligen Objekt Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht aufgegeben wurde (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2012, a. a. O. und IX R 41/11, BFH/NV 2013, 543).Vor diesem Hintergrund können Aufwendungen für eine Wohnung, die nach einer vorherigen und auf Dauer angelegten Vermietung leer steht, auch während des Leerstandes als Werbungskosten zu berücksichtigen sein, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung nicht endgültig aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12 IX R 41/11, a. a. O.) Ein lang andauernder Leerstand eines im Grunde nach betriebsbereiten Objektes kann zum Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht führen, wenn absehbar ist, dass dieses Objekt wegen einer fehlenden - und unter zumutbaren Umständen auch nicht herbeizuführenden - Marktgängigkeit oder aufgrund anderweitiger struktureller Vermietungshindernisse in absehbarer Zeit nicht wieder vermietet werden kann.
- FG Köln, 26.06.2013 - 7 K 1166/12
Vermietungsabsicht bei wegen Renovierungsbedürftigkeit unvermietbarem Objekt
Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Steuerpflichtige endgültig entschlossen hat, aus dem jeweiligen Objekt Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht aufgegeben wurde (vgl. BFH-Urteile vom 11.12.2012 IX R 14/12, BStBl. II 2013, 279 und IX R 41/11, BFH/NV 2013, 543).Vor diesem Hintergrund können Aufwendungen für eine Wohnung, die nach einer vorherigen und auf Dauer angelegten Vermietung leersteht, auch während des Leerstandes als Werbungskosten zu berücksichtigen sein, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung nicht endgültig aufgegeben hat (vgl. BFH-Urteile vom 11.12.2012 IX R 14/12, BStBl. II 2013, 279 und IX R 41/11, BFH/NV 2013, 543, jeweils m.w.N.).
Hierfür sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 11.12.2012 IX R 14/12, BStBl. II 2013, 279 und IX R 41/11, BFH/NV 2013, 543), wobei im Rahmen einer Gesamtbeurteilung auch später eingetretene Tatsachen und Ereignisse zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12, BStBl. II 2013, 279 m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 27.09.2016 - 13 K 2850/13
Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine nach vorheriger auf Dauer angelegter …
Solche Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279, unter II.1.c; BFH-Urteil vom 11.12.2012 IX R 41/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2013, 626, unter II.1.).