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   BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06   

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https://dejure.org/2007,4342
BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06 (https://dejure.org/2007,4342)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2007 - IX R 43/06 (https://dejure.org/2007,4342)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2007 - IX R 43/06 (https://dejure.org/2007,4342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Erhaltungsaufwand für teilvermietetes Zweifamilienhaus

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Erhaltungsaufwand für teilweise vermietetes Zweifamilienhaus

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fassadensanierung bei vermieteten und zugleich selbst genutztem Haus

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Fassadenverkleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einer Dachgeschosswohnung; Beurteilung der Aufwendungen für eine Fassadenverkleidung zur Erhöhung des Wärmeschutzes und Schallschutzes als ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fassadenveränderungen im Rahmen der Renovierung eines vermieteten Dachgeschosses können sofort abzugsfähige Werbungskosten darstellen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fassadenveränderungen können sofort abzugsfähige Werbungskosten darstellen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Erhaltungsaufwand; Fassadenbekleidung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02

    Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06
    Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches --HGB-- (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

    Dies setzt voraus, dass mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallation und Fenster, in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

    b) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

    Sind in diesen Fällen die Voraussetzungen einer wesentlichen Verbesserung nicht erfüllt, sind die Aufwendungen folglich als sofort abziehbare Werbungskosten und nicht als Herstellungskosten unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu behandeln (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 17.08.2006 - 14 K 210/02

    Bemessung von Werbungskosten bei Erhaltungsaufwendungen für vermietete und

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1006, veröffentlicht.
  • FG Baden-Württemberg, 20.07.1992 - 3 K 150/88
    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06
    In einem solchen Falle sind die Aufwendungen nur dann als Werbungskosten des Steuerpflichtigen sofort (und in voller Höhe) abziehbar, wenn er diesen Gebäudeteil zur Einkünfteerzielung nutzt (z.B. BFH-Urteil vom 22. Februar 1994 IX R 53/90, BFH/NV 1994, 709; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 1992 3 K 150/88, n.v., juris Dokument DVRE000103703; R 157 Abs. 7 der Einkommensteuer-Richtlinie --EStR-- 1999, jetzt R 21.1 Abs. 5 EStR 2005).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bilden die in verschiedenem Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehenden Teile eines Gebäudes eigenständige Wirtschaftsgüter; hieraus ergibt sich, dass Aufwendungen (grundsätzlich) einem bestimmten Gebäudeteil zugeordnet werden können (z.B. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; vgl. auch Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 21 Rz 76).
  • BFH, 22.02.1994 - IX R 53/90

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06
    In einem solchen Falle sind die Aufwendungen nur dann als Werbungskosten des Steuerpflichtigen sofort (und in voller Höhe) abziehbar, wenn er diesen Gebäudeteil zur Einkünfteerzielung nutzt (z.B. BFH-Urteil vom 22. Februar 1994 IX R 53/90, BFH/NV 1994, 709; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 1992 3 K 150/88, n.v., juris Dokument DVRE000103703; R 157 Abs. 7 der Einkommensteuer-Richtlinie --EStR-- 1999, jetzt R 21.1 Abs. 5 EStR 2005).
  • BFH, 13.03.1979 - VIII R 83/77

    Gasradiatorenheizung - Erhaltungsaufwand - Werbungskosten - Heizungsaustausch

    Auszug aus BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06
    Die durch eine solche Fassadenverkleidung entstehenden Aufwendungen sind als Erhaltungsaufwand zu beurteilen (so schon BFH-Urteil vom 13. März 1979 VIII R 83/77, BFHE 127, 383, BStBl II 1979, 435; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Juli 2003, BStBl I 2003, 386, Rz 23).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 14 K 2286/05

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für bauordnungsrechtlich nicht vermietbare

    Das Gebäude bestand sowohl beim Kauf als auch nach der Nutzungsuntersagung aus lediglich zwei Wirtschaftsgütern: Gewerbeeinheit und Mietwohnungen, denn bei gemischt genutzten Gebäuden bilden die unterschiedlich genutzten Gebäudeteile selbständige Wirtschaftsgüter (ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 25.09.2007 IX R 43/06, BFH/NV 2008, 208; grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26.11.1973 GrS 5/71, BStBl II 1974, 132; vgl. auch den Rechtsgedanken in § 7 Abs. 5a EStG).
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