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BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen die der Eigentümer eines Grundstücks, das er künftig zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzen will, zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs macht als nachträgliche Anschaffungskosten - Herstellung eines neuen Gebäudes bei baulicher ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung (§ 9 EStG )
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 28.04.1992 - IX R 130/86
Umbaumaßnahmen als Ausbauten (§ 21 a Abs. 4 S. 5 EStG
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Der Begriff der Ausbauten und Erweiterungen, der sich außer in § 7b Abs. 2 EStG auch in anderen Vorschriften des Steuerrechts findet (z.B. in § 10e Abs. 2 EStG und in § 21a Abs. 4 Satz 5 EStG), wird in § 17 Abs. 1 und 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II.WoBauG) umschrieben, und zwar mit Wirkung für das Steuerrecht (§ 15 Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV - Senatsurteile vom 28. April 1992 IX R 130/86, BFHE 168, 147f., BStBl II 1992, 823, und vom 27. Januar 1993 IX R 97/88, BFHE 170, 531).Baumaßnahmen führen nur dann zu Ausbauten i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 2 II.WoBauG, wenn vorhandene Wohnräume ihre Eignung zu Wohnzwecken durch eine Änderung der Wohngewohnheiten, nicht aber durch Altersabnutzung oder Verwahrlosung, verloren haben (Senatsurteil in BFHE 168, 147, 149f., BStBl II 1992, 823).
Dafür ist nicht erforderlich, daß neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen wird (Senatsurteile in BFHE 168, 147, 149f., BStBl II 1992, 823, und in BFHE 170, 531).
Mit dieser Auslegung ist zugleich eine Übereinstimmung mit dem Begriff der Ausbauten und Erweiterungen in § 21a Abs. 4 Satz 5 EStG erreicht (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 168, 147, BStBl II 1992, 823).
- BFH, 18.12.1990 - VIII R 134/86
1. Eingeschränkte Klagebefugnis auch nach Gesellschafterwechsel; keine Beiladung …
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Arbeits- wie für Darlehensverträge unter nahen Angehörigen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391; vom 18. Dezember 1990 VIII R 134/86, BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882).Ein Fehlen solcher Sicherungen steht der steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen in der Regel entgegen (BFH-Urteile in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; in BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882; in BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).
Entgegen der Auffassung des FG gewährleisten auch günstige Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Darlehenshingabe nicht, daß der Schuldner bei Fälligkeit des Darlehens seinen Verpflichtungen nachkommen kann (BFH-Urteil in BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882).
- BFH, 31.03.1992 - IX R 175/87
AfA gem. § 7 Abs. 5 EStG nur für bautechnisch neue Gebäude
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109 [BFH 31.03.1992 - IX R 175/87], BStBl II 1992, 808) kann die bauliche Umgestaltung eines vorhandenen Gebäudes grundsätzlich nicht als Herstellung eines neuen Gebäudes angesehen werden, solange das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz nicht beeinträchtigt wird, etwa indem die Außenmauern zum überwiegenden Teil weiterbenutzt werden und mit dem Umbau lediglich eine Umgestaltung des durch die Außenmauern umbauten Raumes vorgenommen wird.Das ist insbesondere dann der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmend sind, wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschoßdecken und die Dachkonstruktion (BFH-Urteil in BFHE 168, 109 [BFH 31.03.1992 - IX R 175/87], BStBl II 1992, 808).
- BFH, 27.01.1993 - IX R 97/88
Erweiterung i. S. des § 7b Abs. 2 EStG setzt die Schaffung neuen, zusätzlichen …
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Der Begriff der Ausbauten und Erweiterungen, der sich außer in § 7b Abs. 2 EStG auch in anderen Vorschriften des Steuerrechts findet (z.B. in § 10e Abs. 2 EStG und in § 21a Abs. 4 Satz 5 EStG), wird in § 17 Abs. 1 und 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II.WoBauG) umschrieben, und zwar mit Wirkung für das Steuerrecht (§ 15 Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV - Senatsurteile vom 28. April 1992 IX R 130/86, BFHE 168, 147f., BStBl II 1992, 823, und vom 27. Januar 1993 IX R 97/88, BFHE 170, 531).Dafür ist nicht erforderlich, daß neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen wird (Senatsurteile in BFHE 168, 147, 149f., BStBl II 1992, 823, und in BFHE 170, 531).
- BFH, 07.11.1990 - X R 126/87
Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen …
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Arbeits- wie für Darlehensverträge unter nahen Angehörigen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391; vom 18. Dezember 1990 VIII R 134/86, BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882).Ein Fehlen solcher Sicherungen steht der steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen in der Regel entgegen (BFH-Urteile in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; in BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882; in BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).
- BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90
Gestaltungsmißbrauch beim Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter …
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Sie müssen auch dann angewendet werden, wenn eine Schuld zwischen nahen Angehörigen - wie im vorliegenden Falle - einverständlich in eine Darlehensverbindlichkeit umgewandelt worden ist (Urteil des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).Ein Fehlen solcher Sicherungen steht der steuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen in der Regel entgegen (BFH-Urteile in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; in BFHE 163, 438 [BFH 18.12.1990 - VIII R 134/86], BStBl II 1991, 882; in BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).
- BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
Anforderungen an Absetzug für Substanzverringerung bei Veräußerung eines …
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Das FG wird jedoch zu prüfen haben, ob und inwieweit der Ablösungsvertrag vom 1. April 1982 als ein solcher unter nahen Angehörigen auch steuerrechtlich anzuerkennen ist (zur Anerkennung von Kaufverträgen unter nahen Angehörigen BFH-Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 50/88, BFH/NV 1990, 693). - BFH, 04.12.1962 - VI 169/62 U
Zur Frage eines steuerbegünstigenden Umbaus im Sinne des § 7b Abs. 2 …
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Damit weicht der erkennende Senat schon deshalb nicht von dem BFH-Urteil vom 4. Dezember 1962 VI 169/62 U (BFHE 76, 335, BStBl III 1963, 122) ab, weil der BFH es in diesem Urteil hat dahinstehen lassen, ob durch einen Umbau i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 2 II.WoBauG neue Gebäudeteile i.S. von § 7b Abs. 2 Satz 2 EStG hergestellt werden; jedenfalls stelle die Zusammenlegung zweier kleinerer Wohnungen zu einer großen Wohnung keinen Umbau i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 2 II.WoBauG dar. - BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89
Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Das FG ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß Aufwendungen, die der Eigentümer eines Grundstücks, das er künftig zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzen will, zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs macht, als nachträgliche Anschaffungskosten zu beurteilen sind, auch wenn der Steuerpflichtige das Grundstück unentgeltlich erworben hat (Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484; Urteil vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488). - BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85
Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen
Auszug aus BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Der erkennende Senat hat allerdings in seinem Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85 (BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838) der Bestellung von Sicherheiten erheblich geringere Bedeutung im Falle der Gewährung eines Hausbaudarlehens durch einen Vater an seinen volljährigen Sohn beigemessen. - BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87
Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts
- BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70
Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs …
- BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82
Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach …
- BFH, 22.10.2013 - X R 26/11
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der …
Treten minderjährige Kinder als Darlehensgeber gegenüber ihren Eltern auf, müssen die Zinszahlungen zum einen hinreichend von sonstigen Leistungen der Eltern an ihre Kinder zu unterscheiden sein; zum anderen wird eine --zivilrechtlich unter den Voraussetzungen des § 1649 BGB zulässige-- Verwendung der Zinseinnahmen für den laufenden Unterhalt des Kindes oder sogar für den eigenen Unterhalt der Eltern aufgrund des Vorrangs der in § 12 Nr. 1 und 2 EStG angeordneten Abzugsverbote in aller Regel zur Versagung des einkommensteuerrechtlichen Abzugs dieser Aufwendungen führen (BFH-Urteile vom 30. Januar 1980 I R 194/77, BFHE 130, 265, BStBl II 1980, 449; in BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137, und vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460, unter 1.b).Eine verschleierte Schenkung ist beispielsweise angenommen worden, wenn die feste Laufzeit des tilgungsfreien Darlehens die durchschnittliche statistische Lebenserwartung des Darlehensgebers deutlich übersteigt (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 460), die Verzinsung des Darlehens (insbesondere bei partiarischen Darlehen) so hoch ist, dass dem Darlehensgeber die begründete Aussicht vermittelt wird, innerhalb der vereinbarten Darlehenslaufzeit einen zur Refinanzierung aufgenommenen Kredit allein durch die vereinnahmten Zinsen ohne Einsatz eigener Mittel in voller Höhe tilgen zu können (BFH-Urteil in BFHE 191, 267, BStBl II 2000, 393, unter II.3.b cc), oder die angeblichen Darlehensmittel nach außen hin als Eigenkapital dargestellt werden und eine Rückzahlungsvereinbarung fehlt (…BFH-Urteil vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334, unter 3.).
Auch in einem Fall, in dem die ursprünglich von der Großmutter des Steuerpflichtigen gegen diesen begründete Darlehensforderung letztlich auf das minderjährige Kind des Steuerpflichtigen übertragen worden war, hat der BFH den Fremdvergleich anhand der Vertragsbeziehung zwischen dem Steuerpflichtigen und seiner Großmutter --der ursprünglichen Darlehensgeberin-- vorgenommen (Beanstandung der langen Darlehenslaufzeit, die die statistische Lebenserwartung der Großmutter weit überstieg), nicht aber anhand der Vertragsbeziehung zu seinem Kind (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 460).
- FG Hamburg, 03.11.2017 - 6 K 20/17
Keine steuerliche Anerkennung eines Verwandtendarlehens bei sehr langer Laufzeit …
Die Annahme einer verschleierten Schenkung im Hinblick auf das Lebensalter der Darlehensgeber und die Dauer der Laufzeit könne nicht auf das Urteil des BFH vom 29.06.1993 (IX R 44/89) gestützt werden.Grundsätzlich muss der Rückzahlungsanspruch aus einem langfristigen Darlehen, d. h. einem Darlehen mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als vier Jahren (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291), zwischen nahen Angehörigen ausreichend besichert sein (BFH-Urteil vom 12.05.2009 IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24), und das auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers (BFH-Urteil vom 29.06.1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
Auch einem Anschaffungsdarlehen ist die steuerliche Anerkennung zu versagen, wenn der Darlehensnehmer keine Sicherheit stellt und das Darlehensverhältnis einem Fremdvergleich nicht standhält, weil es sich nicht einwandfrei von einer verschleierten Schenkung abgrenzen lässt (BFH-Urteil vom 29.06.1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
Eine verschleierte Schenkung ist beispielsweise anzunehmen, wenn die feste Laufzeit des tilgungsfreien Darlehens die durchschnittliche statistische Lebenserwartung des Darlehensgebers deutlich übersteigt (BFH-Urteile vom 22.10.2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; BFH-Urteil vom 29.06.1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
Zum einen stellt der BFH in den hierzu ergangenen Urteilen (BFH-Urteile vom 22.10.2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 29.06.1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460) nicht darauf ab, wer den Rückzahlungsanspruch voraussichtlich erben wird.
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen
Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen langfristige Ausleihungen, zu denen jedenfalls Kredite mit einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren zu rechnen sind, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1979 I R 176/77, BFHE 129, 475, BStBl II 1980, 242; in BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291; vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).Denn der Verzicht auf die Besicherung bei Darlehensverträgen zwischen voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen steht nicht nur unter dem Vorbehalt eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten; darüber hinaus muss der Darlehensvertrag zweifelsfrei gegenüber einer verschleierten Schenkung abgrenzbar sein (vgl. die unter Abschn. II. 3. b bb zitierten Entscheidungen, sowie BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 460).
- BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93
Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an …
Auch die fehlende verkehrsübliche Sicherung des Darlehensanspruchs wird bei langfristigen Darlehen als Indiz für die außerbetriebliche Veranlassung des Darlehens gewertet, wobei als langfristig jedenfalls Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren angesehen werden (…vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590;… vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460). - BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
Spekulationsgeschäft bei Herstellungsmaßnahmen
Mit dem vollständigen Ausbau des Dachbodens wurde bisher nicht vorhandener Wohnraum neu geschaffen (vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 des II. Wohnungsbaugesetzes sowie die entsprechende Rechtsprechung zu § 10e Abs. 2 EStG: BFH-Urteile vom 27. Januar 1993 IX R 97/88, BFH 170, 531, BStBl II 1993, 601; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460; vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352). - BFH, 15.11.1995 - X R 102/95
1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von …
Er hat daher den Einbau eines bisher nicht vorhandenen Badezimmers (Urteile vom 16. Februar 1993 IX R 63/88, BFHE 170, 543, BStBl II 1993, 659, und vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460), nicht dagegen die Modernisierung eines um 1900 erbauten Wohn- und Geschäftshauses für 200.000 DM (neue Trennwände, Heizungseinbau, neue Fensterbänke, umfangreiche Arbeiten an Sanitäreinrichtungen) als Ausbau i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG beurteilt (Urteil vom 28. April 1992 IX R 130/86, BFHE 168, 147, BStBl II 1992, 823).Das ist insbesondere der Fall, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind, wie z. B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschoßdecken und die Dachkonstruktion (BFH-Urteile vom 31. März 1992 IX R 175/87, BFHE 168, 109, BStBl II 1992, 808; in BFH/NV 1994, 460, jeweils m. w. N.).
- BFH, 04.04.2001 - X R 119/97
Revision - Einkommensteuer - Wohnungsrecht - Wohnraum - Herstellungsaufwand - …
Auf dieser Grundlage hat der BFH den Einbau eines bisher nicht vorhandenen Badezimmers (Urteile vom 16. Februar 1993 IX R 63/88, BFHE 170, 543, BStBl II 1993, 659, und vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460), nicht dagegen die Modernisierung eines um 1900 erbauten Wohn- und Geschäftshauses für 200 000 DM durch Einbau neuer Trennwände, neuer Fensterbänke, einer Heizung sowie mittels umfangreicher Arbeiten an Sanitäreinrichtungen als Ausbau i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 2 II.WoBauG beurteilt (Urteil vom 28. April 1992 IX R 130/86, BFHE 168, 147, BStBl II 1992, 823).bb) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt ein Verlust der Eignung zu Wohnzwecken aufgrund geänderter Wohngewohnheiten nicht vor, wenn die Eignung zu Wohnzwecken lediglich infolge Altersabnutzung oder Verwahrlosung entfallen ist (BFH-Urteile in BFHE 168, 147, BStBl II 1992, 823, und in BFH/NV 1994, 460) und die Baumaßnahmen das Gebäude nicht im Sinne einer durchgreifenden Änderung des Wohnungsgrundrisses und der Bausubstanz (Mauerwerk, Decke, Wände) umgestalten.
Dabei muss derjenige Aufwand unberücksichtigt bleiben, der auf Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an der eigenen Wohnung entfällt, weil diese Aufwendungen ihrer Art nach nicht gemäß § 10e EStG förderbar sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 168, 147, BStBl II 1992, 823, und in BFH/NV 1994, 460).
- BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98
Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung
Aus den Feststellungen des FG ergibt sich zwar, welcher Zinssatz, welche Kündigungsfristen und welche Sicherheit (zu langfristigen Darlehn vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460) vereinbart waren und dass die vereinbarten Zinsen auch regelmäßig an die Kinder ausgezahlt wurden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 7. November 1990 X R 126/87, BFHE 163, 49, BStBl II 1991, 291, zu 1., und in BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468, zu 2. b). - FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 288/99
Abgrenzung der verschleierten Schenkung gegen eine Darlehensgewährung bei Erwerb …
Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlass nach wie von einem Fremden" gewährt, ist es unschädlich, wenn es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; BFH-Urteil vom 29. Juni 1992 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).Die Rechtsprechung hat stets betont, dass langfristige Ausleihungen, zu denen Kredite mit einer Laufzeit von über 4 Jahren gehören, auch bei günstigen Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers im Zeitpunkt der Kreditgewährung grundsätzlich eine werthaltige und verkehrsübliche Besicherung benötigen (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BStBl II 2000, 393; BFH-Urteil vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460; BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 134/86, BStBl II 1991, 882).
Der BFH hat entschieden, dass eine verschleierte Schenkung vorliegen kann, wenn die Rückzahlung des Darlehens erst nach Ablauf der statistischen Lebenserwartung der Darlehensgeberin erfolgen soll (BFH-Urteil vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BStBl II 1992, 297; BFH-Urteil vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
- BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen
Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlaß nach wie von einem Fremden" gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, daß es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Mißbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460). - BFH, 08.03.1995 - X R 74/94
Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die …
- BFH, 14.05.2003 - X R 32/00
Vollverschleiß; Herstellung eines neuen Gebäudes
- BFH, 17.12.1997 - X R 54/96
Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses - …
- FG München, 28.02.1997 - 11 K 2607/96
Darlehenszinsen als Betriebsausgaben bei Einkünften aus Landwirtschaft und …
- FG München, 22.04.1996 - 11 K 544/94
ESt/VermSt: Anerkennungsvoraussetzungen eines partiarischen Darlehens unter nahen …
- BFH, 26.02.2002 - IX R 75/00
Förderung der Wohnraumerweiterung
- FG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 2 K 1036/13
Tarifbelastung der Einkünfte aus Kapitalvermögen eines bloß mittelbar Beteiligten …
- BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96
Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen
- FG München, 10.12.2002 - 2 K 2802/01
Darlehen zwischen Angehörigen
- FG Sachsen, 26.11.2009 - 1 K 89/06
Baumaßnahmen i.S.d. Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) bei Vorliegen einer …
- BFH, 17.08.2005 - IX R 27/03
Nießbrauch: Aufwendungen für den Eigentumserwerb keine Werbungskosten
- BFH, 12.03.1996 - IX R 48/95
Herstellung eines Einfamilienhauses i. S. von § 7b EStG durch Ausbau eines bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06
Keine Steuerbegünstigung von Sanierungsaufwand nach den §§ 7h und 10f EStG in …
- BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04
Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss
- FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
Werbungskostenabzug von als Darlehenszinsen bezeichneten Zahlungen des Klägers an …
- BFH, 20.02.2002 - X B 157/01
NZB; neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; …
- BFH, 28.11.2007 - XI B 174/06
Vorliegen einer Divergenz - materiell-rechtliche Rüge führt nicht zur Zulassung …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.10.1995 - 1 K 1441/95
Einkommensteuer; Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten sowie …
- BFH, 23.05.2007 - IX B 1/07
Abgrenzung des Modernisierungsaufwands von der Herstellung eines neuen oder …
- BFH, 29.11.2002 - IX B 69/02
Grundsätze zur Anerkennung von Darlehens-Verträgen zwischen nahen Angehörigen - …
- BFH, 19.12.2000 - IX R 12/97
Einkommensteuer - Werbungskosten - Nichtselbständige Arbeit - Erhöhte Absetzung - …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.10.2009 - 3 K 1733/06
Abgrenzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen …
- FG Niedersachsen, 23.08.2000 - 3 K 64/96
Steuerliche Anerkennung eines zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen …
- BFH, 15.11.1995 - X R 8/94
Wohnungsinstandsetzung kein Ausbau
- FG Niedersachsen, 21.09.2004 - 9 K 552/03
Anspruch auf Eigenheimzulage für den Umbau eines ehemaligen Kuhstalls zu einem …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 157/02
Änderung der Festsetzung einer Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
- FG Niedersachsen, 28.06.2005 - 13 K 327/04
Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen; Fremdvergleich bei …
- VG Karlsruhe, 23.03.2005 - 10 K 4181/03
Angehörigendarlehen als Schulden des Auszubildenden
- FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 115/01
Abzug von Darlehenszinsen an minderjährige Kinder:
- FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 178/99
Verschleierte Darlehensgewährung führt nicht zu Anschaffungskosten
- FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 1 K 1883/16
Zur steuerlichen Beurteilung eines Darlehensvertrags unter nahen Angehörigen als …
- FG Köln, 19.10.2005 - 14 K 3313/03
Eigenheimzulage
- FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2002 - 1 K 368/99
Eigenheimzulagenrechtlicher Alt- oder Neubau bei Anschaffung einer …
- FG Niedersachsen, 02.11.2004 - 11 K 181/02
Bestimmung der Höhe einer Eigenheimzulage; Voraussetzung der Aufwendungen in Form …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 K 590/98
Eigenheimzulage bei bautechnischer "Zweitherstellung" an einem schon bestehenden …
- FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 94/99
Maßgebender Zeitpunkt für die Entgeltlichkeit des Erwerbs einer eigen-genutzten …
- BFH, 05.03.1996 - X B 33/95
Feststellungen, wann Wohnräume "nicht mehr für Wohnzwecke geeignet"sind
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.1998 - 2 K 2653/97
Einkommensteuer; zur steuerlichen Anerkennung eines Ehegattendarlehens
- FG Rheinland-Pfalz, 21.04.1998 - 2 K 2151/96
Einkommensteuer; zur steuerlichen Anerkennung eines Ehegattendarlehens
- FG München, 13.12.1995 - 1 K 1236/93
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Abziehbarkeit von …