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   BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07   

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https://dejure.org/2008,195
BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07 (https://dejure.org/2008,195)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2008 - IX R 45/07 (https://dejure.org/2008,195)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - IX R 45/07 (https://dejure.org/2008,195)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Renovierungskosten und Absetzung als Werbungskosten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von im Wege des abgekürzten Vertragsweges geleisteten Aufwendungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Betriebs-Berater

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • datenbank.nwb.de

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Drittaufwand beim Werbungskostenabzug ? BFH hält an Anerkennung des abgekürzten Vertragswegs fest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhaltungsaufwendungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten; Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten bei Abschluss eines Werkvertrages über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück eines Steuerpflichtigen durch einen Dritten und Leistung ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Von Eltern gezahlte Handwerkerrechnung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Auch abgekürzter Vertragsweg führt zu Werbungskosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter können Instandhaltungskosten steuerlich absetzen - Das gilt auch dann, wenn ein Dritter sie in ihrem Interesse bezahlt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abgekürzter Vertragsweg: Aufwand als Werbungskosten abziehbar

  • jed.de (Kurzinformation)

    Abgekürzter Zahlungsweg versus abgekürzter Vertragsweg

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erhaltungsaufwendungen für Mietwohnungen sind bei abgekürztem Vertragsweg als Werbungskosten absetzbar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Von Eltern gezahlte Handwerkerrechnung sind als Werbungskosten des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Drittaufwand - BMF folgt der Rechtsprechung: Drittaufwand ist bei Werkverträgen absetzbar

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Erhaltungsaufwendungen bei V+V: Vorsicht bei abgekürztem Vertragsweg!

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Drittaufwand; Erhaltungsaufwand; Modernisierung; Renovierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 264
  • NJW 2008, 3088 (Ls.)
  • NZM 2008, 295
  • BB 2008, 583
  • DB 2008, 616
  • BStBl II 2008, 572
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07
    Erhaltungsaufwendungen sind auch dann Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung des BFH-Urteils vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623; gegen BMF-Schreiben vom 9. August 2006, BStBl I 2006, 492).

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1674, veröffentlichtem Urteil schloss es sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 15. November 2005 IX R 25/03 (BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623) an und sah die Gründe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Schreiben vom 9. August 2006 (BStBl I 2006, 492, Nichtanwendungserlass) als nicht überzeugend an.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, entschieden hat, hindert dies die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten nicht: Schließt ein Dritter --wie im Streitfall die Mutter des Klägers-- im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Steuerpflichtigen ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Steuerpflichtige diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet.

    In seinem Urteil in BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623 (unter II. 1. a, aa) ist der BFH explizit vom Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit ausgegangen und hat --weil für den Ausgabenabzug die Mittelherkunft unerheblich ist-- die Aufwendungen im Falle des abgekürzten Vertragswegs dem Steuerpflichtigen ebenso zugerechnet wie im Fall des abgekürzten Zahlungsweges.

  • FG Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 4 K 280/06

    Zum Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07
    Soweit die Revision in Übereinstimmung mit dem BMF (in BStBl I 2006, 492) hierin einen Verstoß gegen die Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit sieht, kann der BFH dieser Argumentation, die auch im Schrifttum vertreten wird (vgl. Seitz, Finanz-Rundschau 2006, 201, 207 ff.; Li, Der Steuerberater 2007, 377 ff.), nicht folgen (wie der BFH z.B. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2007 4 K 280/06, EFG 2007, 832 ff. --rechtskräftig-- mit zustimmender Anmerkung von Adamek, EFG 2007, 834 f.; Dötsch, jurisPR-SteuerR 4/2006 Anm. 4; G. Söffing, Deutsche Steuer-Zeitung 2007, 147 f.).
  • FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 243/06

    Einkommensteuerrecht: Drittaufwand bei Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07
    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1674, veröffentlichtem Urteil schloss es sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 15. November 2005 IX R 25/03 (BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623) an und sah die Gründe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) im Schreiben vom 9. August 2006 (BStBl I 2006, 492, Nichtanwendungserlass) als nicht überzeugend an.
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Fallen Aufwendungen mit der beabsichtigten Vermietung eines (leerstehenden) Wohngrundstücks an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572; vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627).
  • BFH, 25.06.2008 - X R 36/05

    Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im

    bb) Auch die jüngere Rechtsprechung des IX. Senats zur Aufwandszurechnung in den Fällen des abgekürzten Vertragswegs (BFH-Urteile vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, und vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BStBl II 2008, 572, BFH/NV 2008, 664) kann im Streitfall nicht zur Anerkennung des Werbungskostenabzugs führen, da diese Grundsätze für ein Kreditverhältnis wie im Streitfall nicht zur Anwendung kommen.

    bbb) Dem Steuerpflichtigen kann von einem Dritten getragener Aufwand auch ohne Ersatzpflicht oder Kostentragung im Innenverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen im Wege des abgekürzten Vertragswegs als eigener Aufwand zugerechnet werden (näher dazu BFH-Entscheidungen in BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, und in BStBl II 2008, 572, BFH/NV 2008, 664; offengelassen in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782; beschränkt auf "Bargeschäfte des täglichen Lebens" BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314; ferner BMF-Schreiben vom 7. Juli 2008, DStR 2008, 1382).

    Entsprechend fußt die erweiternde Rechtsprechung des IX. Senats in BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623 und in BStBl II 2008, 572, BFH/NV 2008, 664 zum abgekürzten Vertragsweg auf dem Zuwendungsgedanken und der Nähe zur Fallgruppe des abgekürzten Zahlungswegs.

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
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