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   BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98   

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BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98 (https://dejure.org/2002,2739)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2002 - IX R 47/98 (https://dejure.org/2002,2739)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - IX R 47/98 (https://dejure.org/2002,2739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BerlinFG 1990 § 14a Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6, § 14b Abs. 1 Satz 1; HGB § 161 Abs. 2, § 145 Abs. 1, § 255 Abs. 2 Satz 1; EStG § 7 Abs. 4, Abs. 5

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    BerlinFG 1990 § 14a Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6, § 14b Abs. 1 Satz 1; HGB § 161 Abs. 2, § 145 Abs. 1, § 255 Abs. 2 Satz 1; EStG § 7 Abs. 4, Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Liquidation - Vermögensverwaltung - Personengesellschaft - KG - Kommanditgesellschaft - Einziges Wirtschaftsgut - Gesellschaftsvermögen - Übertragung von Aktiva und Passiva - Unternehmens-Übernahme - Gesamtrechtsnachfolge - Erhöhte ...

  • Judicialis

    BerlinFG 1990 § 14a Abs. 4; ; BerlinFG 1990 § 14a Abs. 5; ; BerlinFG 1990 § 14a Abs. 6; ; BerlinFG 1990 § 14b Abs. 1 Satz 1; ; HGB § ... 145 Abs. 1; ; HGB § 161 Abs. 2; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtrechtsnachfolge bei liquidierter Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BerlinFG § 14a Abs 4, BerlinFG § 14a Abs 6, BerlinFG § 14b Abs 1
    Anschaffung; Erhöhte Absetzungen; Liquidation; Personengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 361
  • BB 2002, 1850
  • DB 2002, 1867
  • BStBl II 2002, 756
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
    Allerdings können Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand deutlich erhöht wird (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, Der Betrieb --DB-- 2002, 1297, m.w.N.) .

    Baumaßnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums können jedoch als Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 HGB zu werten sein, wenn sie zwar für sich gesehen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, wenn sie aber Teil einer Gesamtmaßnahme sind, die sich planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere Veranlagungszeiträume erstreckt und die insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung führt (Sanierung in Raten, vgl. BFH-Urteil in DB 2002, 1297, m.w.N.).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung in DB 2002, 1297 ausgeführt hat, besteht keine gesetzliche Grundlage, das Merkmal "wesentliche Verbesserung" in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB bei Baumaßnahmen in zeitlicher Nähe zur Anschaffung anders auszulegen als bei sonstigen Baumaßnahmen.

    e) Soweit die Aufwendungen indes nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in DB 2002, 1297 keine Herstellungskosten darstellen, sind sie als Werbungskosten sofort abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; s. auch Sönksen/Söffing, a.a.O., § 14b Tz. 24).

  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
    Eine Anschaffung ist danach jedenfalls dann anzunehmen, wenn ein Wirtschaftsgut im Austausch mit einer Gegenleistung --also entgeltlich-- erworben wird (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 1993 X R 53/91, BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346, m.w.N.).

    Demgegenüber hat die Rechtsprechung einen Übergang des Eigentums, der sich außerhalb eines Rechtsgeschäfts im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzieht, nicht mehr unter dem Begriff der "Anschaffung" subsumiert (BFH-Urteil in BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346).

  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 23/75

    Zur Frage der Anschaffung i. S. von § 23 EStG bei Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
    Dabei sei in der gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Auskehrung des Gesellschaftsvermögens auch dann kein schuldrechtlicher Vertrag zu sehen, wenn die Auskehrung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss vereinbart wird (BFH-Urteil vom 19. April 1977 VIII R 23/75, BFHE 122, 453, BStBl II 1977, 712).

    Hierbei handelt es sich um eine gesellschaftsrechtliche Vereinbarung, die Einzelheiten einer sog. anderen Art der Auseinandersetzung im Rahmen der Liquidation einer Gesellschaft gemäß § 161 Abs. 2 i.V.m. § 145 Abs. 1 HGB beinhaltet (Habersack in Staub, Handelsgesetzbuch, Großkommentar --Großkomm HGB--, 4. Aufl., § 145 Rdnr. 23); eine Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines schuldrechtlichen Vertrags, der auf den entgeltlichen Erwerb eines Wirtschaftsguts gerichtet ist, liegt hierin indes nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 122, 453, BStBl II 1977, 712).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
    Zwar ist der Begriff der Herstellungskosten erst durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19. Dezember 1985 (BGBl I 1985, 2355) erstmals gesetzlich definiert, in das HGB eingefügt und von der Steuerrechtsprechung als für alle Einkunftsarten maßgeblich übernommen worden (vgl. allg. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830); eine Anwendung auf die ältere, durch das Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude vom 11. Juli 1977 (BGBl I 1977, 1213, BStBl I 1977, 360) in das Berlinförderungsgesetz eingefügte Regelung des § 14b Abs. 1 Satz 1 ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen.
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
    Hierin ist keine teilweise Rücknahme der Revision oder ein teilweiser Verzicht auf diese zu sehen (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. Juni 1991 4 StR 105/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 3162; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. Juni 1991 3 C 6/89, NJW 1992, 703; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 120 FGO Rz. 169).
  • BFH, 01.10.1975 - I R 198/73

    Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
    Auch im Urteil vom 1. Oktober 1975 I R 198/73 (BFHE 117, 231, BStBl II 1976, 113) hat der BFH in der Übertragung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Zuge der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf die alleinige Gesellschafterin übergegangen sind, keinen Anschaffungsvorgang gesehen.
  • BFH, 21.09.1965 - I 331/62 U

    Verteilung des Vermögens einer in Abwicklung befindlichen Gesellschaft mit

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
    So hat die Rechtsprechung etwa in der Verteilung des restlichen Vermögens unter die Gesellschafter einer in Abwicklung befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) keine Anschaffung der dem Gesellschafter zugeteilten Vermögensgegenstände gesehen, da diese nicht auf einem Rechtsgeschäft, sondern allein auf einer gesetzlichen Regelung beruhe (BFH-Urteil vom 21. September 1965 I 331/62 U, BFHE 83, 459, BStBl III 1965, 665).
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
    Hierin ist keine teilweise Rücknahme der Revision oder ein teilweiser Verzicht auf diese zu sehen (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. Juni 1991 4 StR 105/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 3162; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 20. Juni 1991 3 C 6/89, NJW 1992, 703; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 120 FGO Rz. 169).
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 61/72

    GmbH - Gründer einer GmbH - Übernahmeverpflichtung - Übernahme der Stammeinlage -

    Auszug aus BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
    Im Gegensatz hierzu hat er im Urteil vom 26. August 1975 VIII R 61/72 (BFHE 116, 553, BStBl II 1976, 64) in der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung des Gründers einer GmbH zur Übernahme der Stammeinlage ein Anschaffungsgeschäft gesehen.
  • BFH, 13.03.2019 - XI R 28/17

    EuGH-Vorlage: Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen?

    Denn der Streitgegenstand im Revisionsverfahren wird durch den Revisionsantrag (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO) im Zusammenhang mit dem Revisionsbegehren bestimmt (BFH-Urteile vom 25. Juni 2002 IX R 47/98, BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756, unter II.1.; vom 16. Oktober 2008 IV R 82/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2009, 581, unter II.).
  • BFH, 13.03.2019 - I R 66/16

    Dauerdefizitärer Betrieb einer Schwimmhalle

    Der Gegenstand des Revisionsverfahrens wird durch den Revisionsantrag im Zusammenhang mit dem Revisionsbegehren bestimmt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.06.2002 - IX R 47/98, BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756; vom 16.10.2008 - IV R 82/06, BFH/NV 2009, 581).

    Hierin ist --entgegen der Auffassung des FA-- auch keine teilweise Rücknahme der Revision oder ein teilweiser Verzicht auf diese zu sehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756, und in BFH/NV 2009, 581), sondern wird damit vielmehr (erstmalig) der Gegenstand des Revisionsverfahrens bestimmt.

  • BFH, 03.05.2022 - IX R 7/21

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten - Entnahme einer Wohnung ist keine

    Eine Anschaffung ist danach jedenfalls dann anzunehmen, wenn ein Wirtschaftsgut im Austausch mit einer Gegenleistung --also entgeltlich-- erworben wird (BFH-Urteile vom 13.01.1993 - X R 53/91, BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346, unter 2.b; vom 25.06.2002 - IX R 47/98, BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756, unter II.2.b aa).
  • BFH, 16.10.2008 - IV R 82/06

    Unterlassene Verbindung nach § 73 Abs. 2 FGO als Verstoß gegen die Grundordnung

    Der Gegenstand des Revisionsverfahrens wird durch den Revisionsantrag (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO) im Zusammenhang mit dem Revisionsbegehren bestimmt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 2002 IX R 47/98, BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756).

    Hierin ist weder eine teilweise Rücknahme der Revision noch ein teilweiser Verzicht auf diese zu sehen (BFH-Urteil in BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756, m.w.N.).

  • FG Köln, 25.02.2021 - 11 K 2686/18

    Steuerrechtliche Einordnung von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen

    Soweit der Anschaffungsbegriff außerhalb der Bewertung mit den Anschaffungskosten steuerrechtliche Bedeutung hat (z.B. bei Einlagen, Entnahmen, Abschreibungen, Sonderabschreibungen, bei Umwandlungen und anderen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen oder im Rahmen der §§ 17 und 23 EStG), ist er nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor dem Hintergrund des jeweiligen Gesetzeszwecks bzw. Regelungszusammenhangs normspezifisch auszulegen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2002 IX R 47/98, BStBl II 2002, 756, vom 8. November 1994 IX R 9/93, BStBl II 1995, 170, vom 3. Mai 1994 IX R 59/92, BStBl II 1994, 749, BFH-Beschluss vom 15. Juni 2000 XI B 106/99, BFH/NV 2000, 1466, und Korn in Korn / Strahl, EStG, § 6 Rz. 58, Stobbe in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG, § 6 Anm. 163, Blümich / Ehmcke, EStG, § 6 Rz. 98, sowie Prinz in Bordewin / Brandt, EStG, § 6 Rz. 1 / 120, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 16.05.2013 - III R 58/11

    Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG -

    Der Streitgegenstand des Revisionsverfahrens wird durch den Revisionsantrag im Zusammenhang mit dem Revisionsbegehren bestimmt (BFH-Urteil vom 25. Juni 2002 IX R 47/98, BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756).

    In der durch die Revisionsbegründung erfolgten Einschränkung des Revisionsbegehrens ist keine teilweise Rücknahme der Revision zu sehen (BFH-Urteil in BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756).

  • BFH, 23.09.2019 - I R 25/17

    Anwendung der Spartenrechnung nach § 8 Abs. 9 KStG auch auf sog. Altverluste

    Da der Gegenstand des Revisionsverfahrens durch den Revisionsantrag im Zusammenhang mit dem Revisionsbegehren bestimmt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.06.2002 - IX R 47/98, BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756, und vom 16.10.2008 - IV R 82/06, BFH/NV 2009, 581), ist in der streitgegenständlichen "Beschränkung" des Revisionsantrags weder eine teilweise Rücknahme der Revision noch ein teilweiser Verzicht auf diese zu sehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 361, BStBl II 2002, 756, und in BFH/NV 2009, 581).
  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 10 K 2706/08

    Anwendungsvoraussetzungen der Steuerbegünstigungen § 10f Abs. 1 EStG und § 7i

    Aus dem BFH-Urteil vom 25. Juni 2002 IX R 47/98, BStBl. II 2002, 756, lassen sich keine Gründe für eine abweichende Beurteilung ableiten.
  • FG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 5 K 1281/08

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über Verlustzuweisungsgesellschaften nach § 2b

    Diese ergebe sich sowohl aus der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 25.06.2002 IX R 47/98) als auch aus der Literatur (Schmidt/Glanegger, EStG § 6 Rz. 76), wonach Anschaffen begrifflich den Erwerb eines bestehenden Wirtschaftsgutes bedeute, sowie aus der Verwaltungsanweisung - dem Bauherrenerlass (BMF-Schreiben vom 20.10.2003; BStBI I 2003, 546).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2004 - 2 K 519/00

    Betriebsvermögenseigenschaft eines Mehrfamilienhauses bei einem in der Baubranche

    Eine Anschaffung ist danach jedenfalls dann anzunehmen, wenn ein Wirtschaftsgut im Austausch mit einer Gegenleistung - also entgeltlich - erworben wird (Urteile des BFH vom 13. Janaur 1993, X R 53/91, BFHE 170, 186 , BStBl II 1993, 346 ; und vom 25. Juni 2002, IX R 47/98, BStBl II 2002, 756 ).
  • FG Hamburg, 29.04.2004 - VI 148/03

    Pflichtteilsanspruch als Teil der Anschaffungskosten

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