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   BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06   

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BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06 (https://dejure.org/2008,15476)
BFH, Entscheidung vom 24.06.2008 - IX R 49/06 (https://dejure.org/2008,15476)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - IX R 49/06 (https://dejure.org/2008,15476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umbaumaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude; Entstehung eines neuen Wirtschaftsguts; Schaffung zweier neuer Wohnungen unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz eines ehemaligen Einfamilienhauses

  • Judicialis

    FördG § 3; ; FördG § 3 Satz 1; ; FördG § 4; ; FördG § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b; ; FördG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; FördG § 4 Abs. 2 Satz 3; ; FördG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7 Abs. 4; ; HGB § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FöGbG § 4 Abs 2, FöGbG § 3 S 1
    Altbausanierung; Modernisierungsmaßnahmen; Neubau; Umbau

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06
    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; Beschluss in BFH/NV 2007, 447, unter 3. a, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06
    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; Beschluss in BFH/NV 2007, 447, unter 3. a, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2007 - IX B 1/07

    Abgrenzung des Modernisierungsaufwands von der Herstellung eines neuen oder

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06
    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; Beschluss in BFH/NV 2007, 447, unter 3. a, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06
    Der Umfang der Begünstigung ist in § 4 FördG geregelt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758; vom 12. Dezember 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067, unter II. 2.).
  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06
    Der Umfang der Begünstigung ist in § 4 FördG geregelt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758; vom 12. Dezember 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067, unter II. 2.).
  • FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02

    Altbausanierung; Abschreibungssatz; Förderung; Sonderabschreibung; Umbau;

    Auszug aus BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1028) und gewährte Sonderabschreibungen nach § 4 FördG in Höhe von 40 v.H. Durch die Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an dem Gebäude sei kein neues Wirtschaftsgut (Gebäude) im Sinne eines bautechnischen Neubaus geschaffen worden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17

    Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als

    Werden etwa aus einen großen Wohnung unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz bisher nicht vorhandene baulich getrennte und in sich abgeschlossene Wohneinheiten hergestellt, werden damit zwei neue Wohnungen geschaffen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juni 2008, IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839 ).
  • BFH, 29.06.2011 - IX R 35/10

    Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue

    Nach dem auch für das Fördergebietsgesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts; darunter ist --neben der Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts-- auch die Zweitherstellung und die Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter zu verstehen (vgl. zur Geltung des § 255 HGB im Fördergebietsgesetz BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839; zum Begriff der Herstellung BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543).
  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

    Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist zum einen geklärt, unter welchen Voraussetzungen der Umbau eines Gebäudes einem Neubau gleichkommt (vgl. etwa BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762; vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839).
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 58/07

    Neuherstellung einer Wohnung

    Gleiches gilt, wenn die Räume im Hochparterre vor der Sanierung eine Wohnung bildeten; dann wurden aus dieser einen großen Wohnung unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz bisher nicht vorhandene baulich getrennte und in sich abgeschlossene Wohneinheiten hergestellt und damit zwei neue Wohnungen geschaffen (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 01.08.2012 - IX B 62/12

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die von der Klägerin sinngemäß hervorgehobene Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen der Umbau eines Gebäudes einem Neubau gleichkommt, hinreichend geklärt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05

    Fördergebietsgesetz: Herstellung eines anderen (neuen) Wirtschaftguts

    So hat der Bundesfinanzhof etwa angenommen, dass ein neues Wirtschaftsgut dann hergestellt wird, wenn eine sich über zwei Etagen erstreckende eigengenutzte Wohnung in zwei separate fremdvermietete Arztpraxen umgebaut wird (Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543), wenn eine Scheune in ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen umgebaut wird (Urteil vom 19. August 2008 IX R 65/07, BFH/NV 2009, 552) oder wenn durch den Einbau von zwei abgeschlossenen Wohnungen im Erdgeschoss und Dachgeschoss eines zuvor selbstgenutzten Einfamilienhauses ein Wechsel von der vorangegangenen Eigennutzung zur Fremdvermietung stattfindet (Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839).
  • FG Münster, 24.08.2007 - 4 K 616/04

    Anschaffungskosten; Modernisierungsmaßnahmen

    Andere zu Herstellungskosten führende Maßnahmen sind als "nachträgliche Herstellungsarbeiten" i.S.d. § 3 Satz 1 FördG zu qualifizieren, die zu erhöhten Abschreibungen nach § 4 Abs. 2 und der Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG berechtigen (ebenso FG Köln Urteil vom 08.12.2004 7 K 1308/02, EFG 2005, 551 , rechtskräftig; FG Düsseldorf Urteil vom 24.08.2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 31/05]; tendenziell auch FG Düsseldorf Urteil vom 22.01.2007 17 K 192/02 E, EFG 2007, 1028 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 49/06]; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.11.1997 2 K 2599/96, EFG 1998, 214, rechtskräftig).
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.05.2007 - IX B 1/07

    Abgrenzung des Modernisierungsaufwands von der Herstellung eines neuen oder

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06
    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447 ; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085 ) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543 ; Beschluss in BFH/NV 2007, 447 , unter 3. a, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2005 - IX R 37/04

    Fördergebietsgesetz - Sonderabschreibung; neue Wohnung im Dachgeschoss

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06
    Der Umfang der Begünstigung ist in § 4 FördG geregelt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388 , BStBl II 2002, 758 ; vom 12. Dezember 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067 , unter II. 2.).
  • BFH, 26.10.2006 - IX B 9/06

    Aussetzung nach § 74 FGO; Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06
    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447 ; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085 ) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543 ; Beschluss in BFH/NV 2007, 447 , unter 3. a, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06
    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447 ; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085 ) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543 ; Beschluss in BFH/NV 2007, 447 , unter 3. a, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06
    Der Umfang der Begünstigung ist in § 4 FördG geregelt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388 , BStBl II 2002, 758 ; vom 12. Dezember 2005 IX R 37/04, BFH/NV 2006, 1067 , unter II. 2.).
  • FG Düsseldorf, 19.09.2006 - 17 K 192/02

    Altbausanierung; Abschreibungssatz; Förderung; Sonderabschreibung; Umbau;

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1028 ) und gewährte Sonderabschreibungen nach § 4 FördG in Höhe von 40 v.H. Durch die Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an dem Gebäude sei kein neues Wirtschaftsgut (Gebäude) im Sinne eines bautechnischen Neubaus geschaffen worden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17

    Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als

    Werden etwa aus einen großen Wohnung unter Verwendung der vorhandenen Bausubstanz bisher nicht vorhandene baulich getrennte und in sich abgeschlossene Wohneinheiten hergestellt, werden damit zwei neue Wohnungen geschaffen (vgl. BFH, Urteil vom 24. Juni 2008, IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839 ).
  • BFH, 29.06.2011 - IX R 35/10

    Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue

    Nach dem auch für das Fördergebietsgesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts; darunter ist --neben der Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts-- auch die Zweitherstellung und die Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter zu verstehen (vgl. zur Geltung des § 255 HGB im Fördergebietsgesetz BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839; zum Begriff der Herstellung BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543).

    In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob die durchgeführten Baumaßnahmen bautechnisch zu einem Neubau (eines Gebäudeteils) geführt haben (BFH-Urteile in BFH/NV 2008, 1839, und vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762).

  • BFH, 01.08.2012 - IX B 62/12

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die von der Klägerin sinngemäß hervorgehobene Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen der Umbau eines Gebäudes einem Neubau gleichkommt, hinreichend geklärt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839).

    Damit handelt es sich nicht um eine Baumaßnahme "an" einem Gebäude (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1839, unter II. 2.).

  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

    Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist zum einen geklärt, unter welchen Voraussetzungen der Umbau eines Gebäudes einem Neubau gleichkommt (vgl. etwa BFH-Urteile vom 18. September 2007 IX R 31/05, BFH/NV 2008, 762; vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05

    Fördergebietsgesetz: Herstellung eines anderen (neuen) Wirtschaftguts

    So hat der Bundesfinanzhof etwa angenommen, dass ein neues Wirtschaftsgut dann hergestellt wird, wenn eine sich über zwei Etagen erstreckende eigengenutzte Wohnung in zwei separate fremdvermietete Arztpraxen umgebaut wird (Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543), wenn eine Scheune in ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen umgebaut wird (Urteil vom 19. August 2008 IX R 65/07, BFH/NV 2009, 552) oder wenn durch den Einbau von zwei abgeschlossenen Wohnungen im Erdgeschoss und Dachgeschoss eines zuvor selbstgenutzten Einfamilienhauses ein Wechsel von der vorangegangenen Eigennutzung zur Fremdvermietung stattfindet (Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 49/06, BFH/NV 2008, 1839).
  • FG Münster, 05.11.2007 - 4 K 616/04

    Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) und Steuerbegünstigung

    Andere zu Herstellungskosten führende Maßnahmen sind als "nachträgliche Herstellungsarbeiten" i.S.d. § 3 Satz 1 FördG zu qualifizieren, die zu erhöhten Abschreibungen nach § 4 Abs. 2 und der Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG berechtigen (ebenso FG Köln Urteil vom 08.12.2004 7 K 1308/02, EFG 2005, 551, rechtskräftig; FG Düsseldorf Urteil vom 24.08.2005 13 K 5676/01 F, EFG 2006, 330 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 31/05]; tendenziell auch FG Düsseldorf Urteil vom 22.01.2007 17 K 192/02 E, EFG 2007, 1028 [Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: IX R 49/06]; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 05.11.1997 2 K 2599/96, EFG 1998, 214, rechtskräftig).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 2353/04

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baukosten nach dem

    Die von ihr aufgeworfene Rechtsfrage, ob umfangreiche Umbaumaßnahmen nach (mit 40 v.H. Sonderabschreibung begünstigte) Modernisierungsaufwendungen bzw. nachträgliche Herstellungskosten eines bereits angeschafften Wirtschaftsguts (Objekts) i. S. von § 3 Satz 1 FördG sind, oder Herstellungskosten für ein anderes und neues (nur mit 25 v.H. Sonderabschreibung begünstigtes) Wirtschaftsgut (Objekt), ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447), auch wenn zu diesem Thema noch Revisionsverfahren - nach Zulassung durch das Finanzgericht - anhängig sind (IX R 49/06 und IX R 31/05).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2008 - 3 K 436/05

    Anspruch auf erhöhte Sonderabschreibung für Baumaßnahmen im Fördergebiet;

    Die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage, ob umfangreiche Umbaumaßnahmen nach (mit 40 v.H. Sonderabschreibung begünstigte) Modernisierungsaufwendungen bzw. nachträgliche Herstellungskosten eines bereits angeschafften Wirtschaftsguts (Objekts) i. S. von § 3 Satz 1 FördG sind, oder Herstellungskosten für ein anderes und neues (nur mit 25 v.H. Sonderabschreibung begünstigtes) Wirtschaftsgut (Objekt), ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447), auch wenn zu diesem Thema noch Revisionsverfahren - nach Zulassung durch das Finanzgericht - anhängig sind (IX R 49/06 und IX R 31/05).
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