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   BFH, 20.08.2013 - IX R 5/13   

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https://dejure.org/2013,40928
BFH, 20.08.2013 - IX R 5/13 (https://dejure.org/2013,40928)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2013 - IX R 5/13 (https://dejure.org/2013,40928)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2013 - IX R 5/13 (https://dejure.org/2013,40928)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Schadensersatzleistungen des Verkäufers wegen nachträglich erkannter Mängel stellen keine Anschaffungspreisminderung dar

  • openjur.de

    Schadensersatzleistungen des Verkäufers wegen nachträglich erkannter Mängel stellen keine Anschaffungspreisminderung dar

  • Bundesfinanzhof

    HGB § 255 Abs 1, HGB § 255 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1a, EStG § 9 Abs 5 S 2, EStG § 21, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG § 6 Abs 1 Nr 1a, EStG § 9 Abs 5 S 2, EStG § 21
    Schadensersatzleistungen des Verkäufers wegen nachträglich erkannter Mängel stellen keine Anschaffungspreisminderung dar

  • Bundesfinanzhof

    Schadensersatzleistungen des Verkäufers wegen nachträglich erkannter Mängel stellen keine Anschaffungspreisminderung dar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 255 Abs 1 HGB, § 255 Abs 2 HGB, § 6 Abs 1 Nr 1a EStG 2002, § 9 Abs 5 S 2 EStG 2002, § 21 EStG 2002
    Schadensersatzleistungen des Verkäufers wegen nachträglich erkannter Mängel stellen keine Anschaffungspreisminderung dar

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Minderung des Gebäudeanschaffungspreises bei vom Verkäufer wegen nachträglich aufgetretener Mängel geleistetem Schadensersatz

  • rewis.io

    Schadensersatzleistungen des Verkäufers wegen nachträglich erkannter Mängel stellen keine Anschaffungspreisminderung dar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der 15%-Grenze gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG i.V. mit § 9 Abs. 5 S. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatzleistungen des Verkäufers für die Beseitigung versteckter Mängel eines Gebäudes keine Aufwendungen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz ist keine Anschaffungspreisminderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzleistungen des Verkäufers als Anschaffungspreisminderung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung der 15%-Grenze gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG i.V. mit § 9 Abs. 5 S. 2 EStG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzleistung des Verkäufers stellt keine Anschaffungspreisminderung wegen nachträglich erkannter Mängel dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatzleistungen des Verkäufers für versteckte Mängel

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kaufpreisrückzahlung wegen versteckter Mängel keine Minderung der Anschaffungskosten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 5/13
    Eine rechtliche oder gar synallagmatische Verknüpfung ist nicht notwendig (BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796).
  • BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08

    Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 5/13
    Danach sind Herstellungskosten Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846).
  • FG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 K 3136/12

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15 %-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG -

    Auszug aus BFH, 20.08.2013 - IX R 5/13
    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1024 veröffentlichten Urteil, das FA habe die streitigen Erhaltungsaufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zutreffend bestimmt und entsprechend die Werbungskosten gemindert sowie die Gebäude-AfA erhöht.
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 25/14

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    g) Werden Aufwendungen für Material und Fertigungsleistungen von dritter Seite zum Teil erstattet, sind die Aufwendungen grundsätzlich nur in Höhe des Saldobetrags zwischen dem vom Steuerpflichtigen getragenen Aufwand und dem von dritter Seite erstatteten Aufwand in die Berechnung des für die 15 %-Grenze maßgeblichen Betrags einzubeziehen (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 20. August 2013 IX R 5/13, BFH/NV 2014, 312).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Der Begriff der Anschaffungskosten, der nach allgemeiner Auffassung § 255 Abs. 1 HGB zu entnehmen ist (vgl. BFH, Urteil vom 26. März 1992 - IV R 74/90, BB 1992, 2471 f.; für den parallelen Begriff der Herstellungskosten auch BFH, Urteile vom 20. August 2013 - IX R 5/13, BFH/NV 2014, 312 ff.; vom 4. Juli 1990 - GrS 1/89, BB 1990, 1886 ff.), umfasst die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

    Darunter sind nicht nur Kaufpreisnachlässe, sondern ganz allgemein Ermäßigungen der Anschaffungskosten und damit auch Rückflüsse von im Zusammenhang mit dem Erwerb geleisteten Aufwendungen zu verstehen, die nicht sofort abziehbar, sondern auf die Zeit der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu verteilen gewesen wären (BFH, Urteil vom 20. August 2013 - IX R 5/13, BFH/NV 2014, 312 ff.).

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15

    Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts

    Die Anschaffungspreisminderungen umfassen dabei nicht nur Kaufpreisnachlässe, sondern nach dem Zweck des Anschaffungskostenprinzips ganz allgemein Ermäßigungen der Anschaffungskosten und damit auch Rückflüsse von im Zusammenhang mit dem Erwerb geleisteten Aufwendungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 169, 123, BStBl II 1993, 96, und vom 20. August 2013 IX R 5/13, BFH/NV 2014, 312).

    Eine Anschaffungspreisminderung in diesem Sinne kann daher auch darin liegen, dass Anschaffungsnebenkosten oder Anschaffungsausgaben von Dritten erstattet oder vergütet werden, sofern hierhin nicht ein Entgelt für eine Leistung des Empfängers liegt (BFH-Urteile vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796, und in BFH/NV 2014, 312).

    Dieser ist gegeben, wenn der maßgebende Anlass für den Minderungsvorgang in der Anschaffung liegt (BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 312), so dass der Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert als Rückführung von Anschaffungskosten bewertet werden kann (BFH-Urteil in BFHE 198, 425, BStBl II 2002, 796).

  • FG Hamburg, 08.12.2021 - 2 K 53/19

    Einkommensteuer: Steuerbarkeit von Vergleichszahlungen einer Bank wegen

    Die Anschaffungspreisminderungen umfassen dabei alle Ermäßigungen und Rückflüsse von im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsguts geleisteten Aufwendungen (vgl. BFH, Urteile vom 4. Oktober 2016, IX R 8/15, BStBl II 2017, 316; vom 20. August 2013, IX R 5/13, BFH/NV 2014, 312).

    Eine Anschaffungspreisminderung kann auch darin liegen, dass Anschaffungskosten von Dritten erstattet oder vergütet werden, sofern hierhin nicht ein Entgelt für eine Leistung des Empfängers liegt (BFH, Urteil vom 20. August 2013, IX R 5/13, BFH/NV 2014, 312).

    Dieser ist gegeben, wenn der maßgebende Anlass für den Minderungsvorgang in der Anschaffung selbst liegt (BFH, Urteile vom 4. Oktober 2016, IX R 8/15, BStBl II 2017, 316; vom 20. August 2013, IX R 5/13, BFH/NV 2014, 312), so dass der Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert als Rückführung von Anschaffungskosten bewertet werden kann (BFH, Urteil vom 26. Februar 2002, IX R 20/98, BStBl II 2002, 796).

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