Rechtsprechung
| BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94 |
Volltextveröffentlichungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 11.03.1994 - II 62/92
- BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94
Wird zitiert von ... (26)
- BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
Steuerrecht - Gestaltungsmissbrauch bei Mietverträge unter Angehörigen
Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer - auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt - zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404;… BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).Denn der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs durch Verzicht auf das Wohnungsrecht oder - wie im Streitfall - auf dessen Unentgeltlichkeit steht regelmäßig entgegen, dass selbst eine umfassendere, vorbehaltlose Schenkung eines Grundstücks mit anschließender (Rück-)Anmietung durch den Schenker nach der ständigen BFH-Rechtsprechung nicht als unübliche Gestaltung anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1997, 404).
Ersetzen die Vertragspartner aber tatsächlich - wie im Streitfall - eine bisher gewährte unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch eine entgeltliche (ohne dass für diese Ersetzung eine Gegenleistung erbracht wird), stellen sie eine materiell-rechtliche Lage her, die sie bereits bei Eigentumsübergang rechtskonform hätten herstellen können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1997, 404) und deren Herstellung zu einem späteren Zeitpunkt als dem des Übergangs keiner anderen rechtlichen Würdigung unterworfen sein kann (…ebenso Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 187).
- BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00
Steuerrecht - Werbungskosten bei Wohnungstausch mit den Eltern
Anhaltspunkte dafür, dass diese Hauptpflichten des Mietvertrages (…vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFH/NV 2002, 1391) oder die sonstigen mietvertraglichen Abreden wie die Übernahme der Nebenkosten durch die Eltern nicht fremdüblichen Bedingungen entsprechen, hat das FG weder festgestellt noch gibt es dafür nach Aktenlage Anhaltspunkte (zu den Anforderungen an den Fremdvergleich vgl. BFH-Beschluss vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, 571, BStBl II 1990, 160; BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele nicht gebraucht, obwohl hierfür keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe vorliegen, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel, Steuern zu sparen, nicht erreichbar sein soll (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1996 IX R 51/92, BFHE 180, 330, BStBl II 1994, 443, und in BFH/NV 1997, 404, m.w.N.).
- BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
Steuerrecht - Gestaltungsmissbrauch bei Mietverträge unter Angehörigen
Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer - auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt - zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404;… BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).
- FG München, 13.08.1997 - 1 K 3563/94
Mietvertrag über 20 Jahre zwischen nahen Angehörigen
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist lediglich, dass die Vereinbarungen in der bürgerlich-rechtlich vorgeschriebenen Form zustande kommen, einem Fremdvergleich standhalten sowie ernstlich gewollt und nicht als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen sind (vgl. Urteile des BFH vom 26.11.1996 - IX R 51/94 -, BFH/NV 1997, 404, und vom 21.10.1992 - X R 99/88 -, BStBl II 1993, 289 ).Entscheidend ist, dass es nicht allein in der Hand des Darlehensschuldners liegt, eine wirtschaftliche Belastung durch Rückführung des Darlehens zu verhindern (vgl. Urteil des BFH vom 26.11.1996, aaO.).
Eine Vererbung der Darlehensforderung an Dritte kann nicht ausgeschlossen werden (vgl. Urteil des BFH vom 26.11.1996, aaO.).
Eine schenkweise Reduzierung der verzinslichen Schuld ist steuerlich ebenso wenig zu beanstanden wie eine zeitweise Aussetzung der Tilgung (vgl. Urteil des BFH vom 26.11.1996, aaO.).
Zu 2.: Eine schenkweise Reduzierung der verzinslichen Schuld ist steuerlich ebensowenig zu beanstanden wie eine zeitweise Aussetzung der Tilgung (BFH vom 26.11.1996, BFH/NV 1997, 404).
- FG Münster, 28.05.2001 - 4 K 1392/99
Wohnungserwerb vom Ehemann
Eine solche Scheinvereinbarung liegt vor, wenn von vornherein keine wirtschaftliche Belastung des Grundstückskäufers durch die sich aus dem Kaufpreis ergebenden Verpflichtungen gewollt war (BFH, Urteil vom 26.11.1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404 (405)); etwa dann, wenn ein Zahlungsempfänger die ihm zugeflossenen Beträge in Verwirklichung eines gemeinsamen Gesamtplanes alsbald dem Schuldner wieder zuwendet (BFH, Urteil vom 28.1.1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542 , BStBl. II 1997, 655 (656); FG Münster, Urteil vom 29.8.2000 1 K 4891/99 EZ, EFG 2001, 416, Rev. IX R 100/00).So stellt beispielsweise ein Darlehen unter Angehörigen dann keine wirtschaftliche Belastung des Darlehensschuldners dar, wenn die Kündigung des Darlehens erst nach Ablauf der statistischen Lebenserwartung des Darlehensgebers möglich ist (BFH, Urteil vom 3.12.1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl. II 1992, 397 (398); ebenso für eine Kaufpreisforderung aus einem Grundstückskaufvertrag BFH, Urteil vom 26.11.1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404 (405)).
Hingegen führt allein die Möglichkeit, dass die Vertragsparteien - ohne dass dies im Vertragswerk festgelegt wäre - eine tatsächliche Belastung vermeiden können, noch nicht zur Annahme eines Scheingeschäfts (BFH, Urteil vom 26.11.1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404 (405)).
Denn es steht auch nahen Angehörigen frei, Vermögensgegenstände entweder entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen (BFH, Urteil vom 26.11.1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404 (405)).
- BFH, 24.09.2008 - X R 58/06
Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Dem steht aufgrund der von der Klägerin im Jahr 1994 ausdrücklich getroffenen Wahl der Gewinnermittlungsart nicht entgegen, dass im Allgemeinen die Erklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht allein deshalb als Wahl der Gewinnermittlungsart des § 4 Abs. 3 EStG anzusehen ist, weil sowohl Überschusseinkünfte (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) als auch der Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG nach Zu- und Abflussgesichtspunkten (vgl. § 11 EStG) ermittelt werden (BFH-Urteile vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404;… und in BFH/NV 1999, 1195). - BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch
Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer --auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt-- zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404;… BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.). - BFH, 17.12.2003 - IX R 8/98
Rechtsmissbrauch durch Mietverträge nach Grundstücksübertragung zwischen nahen …
Eltern steht es nämlich frei, ihren Kindern Vermögensgegenstände entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen und sich ferner die Nutznießung des übertragenen Gegenstandes entweder unentgeltlich oder entgeltlich zu sichern (BFH-Urteil vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404). - FG Sachsen, 02.08.2006 - 6 K 2632/03
Steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis als Voraussetzung für …
Wird der Mietzins aus einem mit dem Veräußerer geschlossenen Mietvertrag mit der Rückzahlung eines mit dem Veräußerer vereinbarten Darlehens verrechnet und entsprechen sich beide Leistungen der Höhe nach, so stellt dies ebenfalls keinen Gestaltungsmißbrauch dar (BFH-Urteil vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, S. 404).Auch wenn kein Gestaltungsmißbrauch vorliegt, ist der Mietvertrag daraufhin zu überprüfen, ob er dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom ... 26. November 1996 IX R 51/94, aaO, das den Rechtsstreit wegen dieser Frage an das Finanzgericht zurückverwies).
- FG Nürnberg, 21.05.2010 - 4 K 821/09
Darlehensvertrag über Kaufpreis unter nahen Angehörigen - Fremdvergleich - …
Der im zeitlichen Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung geschlossene Darlehensvertrag sei nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn beim Erwerber und Darlehensschuldner die vertragliche Gestaltung zu einer wirtschaftlichen Belastung führen würde (vgl. BFH-Urteil vom 26.11.1996, IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404).In der Rechtsprechung des BFH wurde jedoch eine verschleierte Schenkung und damit eine unangemessene Gestaltung darin gesehen, dass die Tilgung des Grundstückskaufpreises bis zu einem Zeitpunkt gestundet wird, den der Verkäufer voraussichtlich nicht mehr erlebt oder dem Darlehensgeber und Verkäufer keine Kündigungsmöglichkeit für das Darlehen zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 03.12.1991, IX R 142/90, BStBl. II 1992, 397; vom 26.11.1996, IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404).
- FG Köln, 10.02.1998 - 8 K 7340/96
- BFH, 20.01.1999 - I B 23/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fremdvergleich
- FG Sachsen, 23.09.1999 - 4 K 210/98
Anerkennung eines Darlehens zwischen von einander wirtschaftlich unabhängigen …
- FG Sachsen, 02.08.2006 - 6 K 1632/03
Missbräuchlichkeit der teilentgeltlichen Übertragung eines Hausgrundstückes mit …
- BFH, 24.10.2006 - IX B 112/05
NZB: Eigenheimzulage, Fremdvergleich
- FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 288/99
Steuerrecht - Eigenheimzulage für die Kinder?
- BFH, 30.06.1998 - IX B 28/98
- FG Köln, 17.05.2001 - 15 K 4884/93
Gestaltungsmissbrauch - Übertragung, Rückanmietung und Zahlung einer dauernden …
- FG München, 24.03.1998 - 2 K 3643/96
- FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95
Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum …
- FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
Angehörigen-Mietverhältnis - Schenkung mit Rückanmietung ist kein …
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
Veräußerung eines Hauses an nahen Angehörigen bei verzinslicher Stundung des …
- FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97
Nießbrauch; Miete; dauernde Last; entgeltliche Übertragung; Missbrauch von …
- FG Sachsen, 02.11.2004 - 1 K 1330/00
Gestaltungsmissbrauch bei Anmietung eines Einfamilienhauses des Arbeitnehmers …
- FG Münster, 13.12.2000 - 13 K 6776/97
- FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes; Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes …
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