Rechtsprechung
   BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10608
BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07 (https://dejure.org/2008,10608)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2008 - IX R 53/07 (https://dejure.org/2008,10608)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2008 - IX R 53/07 (https://dejure.org/2008,10608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Änderung nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO; Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften; Änderung eines bereits bestandskräftigen Steuerbescheids mit Verpflichtungsklage

  • Judicialis

    AO § 164 Abs. 2 S. 1; ; AO § 181 Abs. 1 S. 1; ; EStG i.d.F. von 2007 § 10d Abs. 4; ; EStG i.d.F. von 2007 § 23 Abs. 3 S. 9 Hs. 2; ; EStG i.d.F. von 2007 § 52 Abs. 39 S. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Änderung eines rechtswidrigen Bescheids nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO; Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 10d Abs 4, AO § 181 Abs 5
    Gesonderte Feststellung; Spekulationsgeschäft; Spekulationsverlust; Verlustfeststellung; Wertpapier

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/04

    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften: Verrechenbarkeit - kein gesondertes

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07
    Der Kläger nahm seine Klage hinsichtlich der gesonderten Feststellung des zum 31. Dezember 2000 verbleibenden Verlustvortrags zurück, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. September 2005 IX R 21/04 (BFHE 212, 41, BStBl II 2007, 158) entschieden hatte, über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden könnten, sei --ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift nicht vor-- im Jahr der Verrechnung zu entscheiden.

    Der Ablehnungsbescheid trifft für die Beteiligten die verbindliche Regelung, dass kein Feststellungsverfahren durchzuführen ist; denn der Kläger hat seine Klage gegen diesen Bescheid zurückgenommen, weil das Einkommensteuergesetz bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2007 keine Rechtsgrundlage für ein Feststellungsverfahren über nicht ausgleichbare Verluste aus den Einkünften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorsah (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 212, 41, BStBl II 2007, 158).

  • BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01

    Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07
    Die im Jahr 2000 entstandenen, nicht ausgleichbaren Veräußerungsverluste sind in die gesonderte Feststellung des zum 31. Dezember 2001 verbleibenden Verlustvortrags mit einzubeziehen, da ein verbleibender Verlustvortrag für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erstmals auf den 31. Dezember 2001 gesondert festzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 2002 XI R 26/01, BFHE 198, 395, BStBl II 2002, 681, zu § 10d Abs. 3 EStG 1990).
  • BFH, 04.02.2000 - XI B 119/98

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides nach § 10 d Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07
    Über diese Verluste ist aber --wie ausgeführt-- bei der gesonderten Feststellung des zum 31. Dezember 2001 verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden, welche als Grundlagenbescheid (vgl. § 171 Abs. 10 AO) für den Feststellungsbescheid über den zum 31. Dezember 2002 verbleibenden Verlustvortrag gemäß § 182 Abs. 1 AO Bindungswirkung hat (vgl. § 10d Abs. 4 Satz 2, § 23 Abs. 3 Satz 9 zweiter Halbsatz EStG 2007, sowie BFH-Beschluss vom 4. Februar 2000 XI B 119/98, BFH/NV 2000, 948, m.w.N., zu § 10d Abs. 3 EStG 1990).
  • BFH, 13.12.1985 - III R 204/81

    Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07
    Im Streitfall handelt es sich aber um eine Verpflichtungsklage gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative FGO, da der Kläger die Änderung eines bereits bestandskräftigen Steuerbescheids begehrt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 III R 204/81, BFHE 145, 545, BStBl II 1986, 245).
  • BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97

    Beweislast bei Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07
    Dieser Verfahrensfehler berührt die Grundordnung des Verfahrens und ist deshalb ohne Verfahrensrüge zu beachten (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 IX R 93/97, BFHE 192, 241, BStBl II 2001, 9, m.w.N.).
  • FG München, 19.07.2007 - 5 K 4013/04

    Nachträgliche Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs aus privaten

    Auszug aus BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07
    Das Finanzgericht (FG) änderte mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1774, veröffentlichten Urteil die Verlustfeststellungsbescheide zum 31. Dezember 2001 und zum 31. Dezember 2002 und erhöhte den verbleibenden Verlustvortrag jeweils um die im Jahr 2000 entstandenen Veräußerungsverluste.
  • BFH, 20.07.2018 - IX R 28/17

    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für die Einkünfte aus privaten

    a) Im Streitfall handelt es sich hinsichtlich der Änderung der Feststellungsbescheide über die zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2007 verbleibende Verlustvorträge um Verpflichtungsklagen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 2. Alternative FGO, da der Kläger die Änderung der bereits bestandskräftigen Feststellungsbescheide begehrt (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 53/07, BFH/NV 2009, 364).

    Über diese Verluste ist aber bei der gesonderten Feststellung des zum 31. Dezember 2006 verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden, welche als Grundlagenbescheid (vgl. § 171 Abs. 10 AO) für den Feststellungsbescheid über den zum 31. Dezember 2007 verbleibenden Verlustvortrag gemäß § 182 Abs. 1 AO Bindungswirkung hat (vgl. § 10d Abs. 4 Satz 2, § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG, sowie BFH-Beschluss vom 4. Februar 2000 XI B 119/98, BFH/NV 2000, 948; BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 364).

    Dieser Verfahrensfehler berührt die Grundordnung des Verfahrens und ist deshalb ohne Verfahrensrüge zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 2000 IX R 93/97, BFHE 192, 241, BStBl II 2001, 9; in BFH/NV 2009, 364).

  • BFH, 06.12.2018 - X R 11/17

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags - Zeitpunkt der

    Dieser Verfahrensfehler berührt die Grundordnung des Verfahrens und ist deshalb ohne Verfahrensrüge zu beachten (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 53/07, BFH/NV 2009, 364, unter II.2.a).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.06.2015 - 4 K 19/15

    Steuerfreiheit von Englischunterricht einer Privatlehrerin

    Der Steuerpflichtige kann die Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO jederzeit beantragen; die Finanzbehörde ist in diesem Fall zur Änderung einer rechtswidrigen Steuerfestsetzung verpflichtet (BFH-Urteil vom 11. November 2008 IX R 53/07, BFH/NV 2009, 364).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht