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   BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05   

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https://dejure.org/2008,9223
BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05 (https://dejure.org/2008,9223)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2008 - IX R 55/05 (https://dejure.org/2008,9223)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - IX R 55/05 (https://dejure.org/2008,9223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Übergangszahlungen als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § ... 3 Nr. 9; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 24 Nr. 2; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergangszahlungen als Teil der Entschädigung

  • datenbank.nwb.de

    Übergangszahlungen eines Arbeitnehmers als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 19
    Abfindung; Entschädigung; Übergangsgeld; Zusammenballung; Zusatzleistung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 19
    Abfindung; Entschädigung; Übergangsgeld; Zusammenballung; Zusatzleistung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1230
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03

    Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    Für die Frage, ab wann vertragliche Ansprüche nicht mehr auf der alten Rechtsgrundlage entstehen können, ist dabei von dem Zeitpunkt auszugehen, zu dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Dienstverhältnis wirksam beendet haben (BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, m.w.N.).

    Ruhegehälter werden dem Arbeitnehmer --im Unterschied zu den Übergangszahlungen im Streitfall und Vorruhestandsgeldern, die der BFH ebenfalls als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes beurteilt hat (BFH-Urteil in BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055)-- unabhängig von einer vom Arbeitgeber veranlassten, vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für bereits erbrachte Dienstleistungen gezahlt.

    Eine Zahlung beruht auch dann --verglichen mit dem bisherigen Anspruch auf Erfüllung von Gehaltsforderungen-- auf einem neuen Rechtsgrund und stellt damit eine Ersatzleistung dar, wenn sie bereits im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag --nichts anderes gilt für eine Betriebsvereinbarung-- für den Fall der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird (BFH-Urteil in BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, m.w.N.).

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

    Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    Eine Entschädigung liegt nur vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (BFH-Urteil vom 10. September 2003 XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349, m.w.N.).

    Die Rechtsprechung, dass eine Zahlung dann nicht auf einer neuen Rechts- und Billigkeitsgrundlage beruht, wenn sie bereits im Arbeitsvertrag für den Fall der Entlassung vereinbart worden ist, hat der BFH mit Urteil vom 10. September 2003 XI R 9/02 (BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349) ausdrücklich aufgegeben; die vom FG und den Klägern angeführten BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 8/90 (BFHE 165, 285, BStBl II 1992, 34) und vom 10. Oktober 2001 XI R 7/01 (BFH/NV 2002, 337) sind insoweit überholt.

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 51/00

    Entlassungsentschädigung und Pensionsanspruch

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    b) Dieses Ergebnis steht im Einklang mit dem BFH-Urteil vom 6. März 2002 XI R 51/00 (BFHE 198, 468, BStBl II 2002, 516), nach dem das Ruhegehalt, das ein (früherer) Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund Dienstvertrages zahlt, nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausdrücklich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und damit zu den Einkünften aus früherer Tätigkeit i.S. des § 24 Nr. 2 EStG gehört.

    Sie finden ihre Rechtsgrundlage in der früheren Tätigkeit des Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 468, BStBl II 2002, 516; gl.A. Bundesministerium der Finanzen --BMF-- vom 18. Dezember 1998, BStBl I 1998, 1512, Tz. 6 ff.).

  • FG München, 27.01.2004 - 2 K 640/00

    Über mehrere Jahre gezahlte, anlässlich der Kündigung vereinbarte Übergangsgelder

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 196, veröffentlicht.
  • BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    a) Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen des ursprünglichen Rechtsverhältnisses sind, sind keine Ersatzleistungen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2005 XI R 55/04, BFH/NV 2006, 2042, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 12/00

    Steuerbegünstigte Entlassungsentschädigung

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    Entschädigungen, die aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, sind grundsätzlich einheitlich zu beurteilen (BFH-Urteil vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449).
  • BFH, 10.10.2001 - XI R 7/01

    Vorruhestandsleistungen - Tarifvertrag - Abfindung - Außerordentliche Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    Die Rechtsprechung, dass eine Zahlung dann nicht auf einer neuen Rechts- und Billigkeitsgrundlage beruht, wenn sie bereits im Arbeitsvertrag für den Fall der Entlassung vereinbart worden ist, hat der BFH mit Urteil vom 10. September 2003 XI R 9/02 (BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349) ausdrücklich aufgegeben; die vom FG und den Klägern angeführten BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 8/90 (BFHE 165, 285, BStBl II 1992, 34) und vom 10. Oktober 2001 XI R 7/01 (BFH/NV 2002, 337) sind insoweit überholt.
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 8/90

    Bei zeitlich befristeten Dienstverträgen ist das Übergangsgeld nach § 62 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    Die Rechtsprechung, dass eine Zahlung dann nicht auf einer neuen Rechts- und Billigkeitsgrundlage beruht, wenn sie bereits im Arbeitsvertrag für den Fall der Entlassung vereinbart worden ist, hat der BFH mit Urteil vom 10. September 2003 XI R 9/02 (BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349) ausdrücklich aufgegeben; die vom FG und den Klägern angeführten BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 8/90 (BFHE 165, 285, BStBl II 1992, 34) und vom 10. Oktober 2001 XI R 7/01 (BFH/NV 2002, 337) sind insoweit überholt.
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur in solchen Fällen geboten, in denen neben einer Hauptentschädigungsleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden, die auch betragsmäßig nur einen ergänzenden Zusatz zur Hauptleistung bilden, diese also bei weitem nicht erreichen (BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2007 - III R 89/06

    Ehegatten; Veranlagungswahlrecht

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05
    Hat das FG aber eine notwendige Würdigung unterlassen, so kann der BFH als Revisionsgericht sie auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG vornehmen, selbst wenn mehrere Möglichkeiten der Würdigung bestehen (BFH-Urteil vom 22. August 2007 III R 89/06, BFH/NV 2008, 351, m.w.N.).
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