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   BFH, 20.06.2012 - IX R 56/10   

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https://dejure.org/2012,25901
BFH, 20.06.2012 - IX R 56/10 (https://dejure.org/2012,25901)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2012 - IX R 56/10 (https://dejure.org/2012,25901)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - IX R 56/10 (https://dejure.org/2012,25901)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • openjur.de

    Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 1, EStG § 9 Abs 5
    Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Bundesfinanzhof

    Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 1 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002
    Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • IWW
  • rewis.io

    Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 5; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b
    Umfang des Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzugs für die Unterhaltung eines Büros; Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang des Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzugs für die Unterhaltung eines Büros; Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kosten für Arbeitszimmer bei fehlendem Zugang von Wohnung in voller Höhe abziehbar

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1086
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 164/00

    Anbau als häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IX R 56/10
    Das FG sei mit der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 2002 VI R 164/00 (BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350) abgewichen und habe die Büroräume der Kläger zu Unrecht nicht als "häusliches" Arbeitszimmer gewertet.

    Anders als in dem mit Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350 entschiedenen Sachverhalt, in dem ein Anbau an ein Einfamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer gewertet worden sei, handele es sich im Streitfall bei den Büroräumen um einen baulich getrennten Teil eines Mehrfamilienhauses, der nur von der Straßenseite aus betreten werden könne.

    Das FG hat unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350) auf die konkreten baulichen Gegebenheiten im Streitfall abgestellt.

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 53/01

    Tonstudio kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IX R 56/10
    Der Nutzung entsprechend ist das häusliche Arbeitszimmer daher typischerweise mit Büromöbeln eingerichtet, wobei der Schreibtisch regelmäßig das zentrale Möbelstück darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 2005 VI R 39/04, BFHE 211, 447, BStBl II 2006, 428, und vom 28. August 2003 IV R 53/01, BFHE 203, 324, BStBl II 2004, 55, m.w.N.).

    Demgegenüber wurden Räume, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprachen, nicht als Arbeitszimmer bezeichnet, wie etwa eine Werkstatt (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, BFH/NV 1999, 41, m.w.N., zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG), ein Lager- und Ausstellungsraum (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1990 X R 110/88, BFHE 162, 82, BStBl II 1991, 208, zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG, und vom 26. Juni 2003 VI R 10/02, BFH/NV 2003, 1560, m.w.N.), ein Tonstudio (vgl. BFH-Urteil in BFHE 203, 324, BStBl II 2004, 55), die Praxisräume einer Sprachpädagogin (vgl. BFH-Urteil vom 21. März 1995 XI R 93/94, BFH/NV 1995, 875, zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG) und die Notfallpraxis eines Arztes (vgl. BFH-Urteile vom 30. August 1994 IX R 126/92, BFH/NV 1995, 764, und vom 20. November 2003 IV R 3/02, BFHE 205, 46, BStBl II 2005, 203).

  • FG Köln, 09.09.2010 - 10 K 944/06

    Kosten für außerhäusliches Arbeitszimmer voll abzugsfähig

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - IX R 56/10
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage, mit der die Kläger die steuermindernde Berücksichtigung der vollen Bürokosten als Werbungskosten begehrten, mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 316 veröffentlichten Urteil statt.

    Das FA beantragt, das angefochtene Urteil des FG vom 9. September 2010  10 K 944/06 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15

    Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten

    a) Zu den Werbungskosten können auch Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer gehören, die nicht der Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG unterfallen (Senatsurteil vom 26. Februar 2003 VI R 160/99, BFHE 202, 101, BStBl II 2003, 515; BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776).

    aa) Unter den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers fällt ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient (vgl. Senatsurteil vom 18. August 2005 VI R 39/04, BFHE 211, 447, BStBl II 2006, 428; BFH-Urteile vom 28. August 2003 IV R 53/01, BFHE 203, 324, BStBl II 2004, 55; in BFH/NV 2012, 1776).

    Ob ein solcher Zusammenhang im Einzelfall vorliegt, ist von den Finanzgerichten aufgrund wertender Betrachtung zu entscheiden (BFH-Urteile vom 10. Juni 2008 VIII R 52/07, und vom 9. November 2006 IV R 2/06, BFH/NV 2007, 677; in BFH/NV 2012, 1776).

  • BFH, 21.11.2013 - IX R 23/12

    Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - Vorlage an den

    Der Nutzung entsprechend sei das häusliche Arbeitszimmer typischerweise mit Büromöbeln eingerichtet, wobei der Schreibtisch regelmäßig das zentrale Möbelstück darstellt (BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2013 - VIII R 7/10

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten

    Ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG liegt auch dann vor, wenn sich die zu Wohnzwecken und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamilienhaus befinden und auf dem Weg dazwischen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche betreten werden muss (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776).

    Danach setzt eine Durchbrechung des inneren Zusammenhangs des Arbeitszimmers mit den in demselben Gebäude gelegenen Wohnräumen regelmäßig voraus, dass das Arbeitszimmer über eine der Allgemeinheit zugängliche und auch von anderen Personen genutzte Verkehrsfläche zu erreichen ist (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776).

  • FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 1146/13

    Ermittlungspflicht des Finanzamtes

    Allerdings kann es nach der neueren Rechtsprechung (BFH, Urteil vom 20.06.2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776) zu einer Durchbrechung des inneren Zusammenhangs zwischen dem Arbeitszimmer mit den im selben Gebäude gelegenen Wohnräumen dadurch kommen, dass das Arbeitszimmer nur über eine der Allgemeinheit zugängliche und auch von anderen Personen genutzte Verkehrsfläche zu erreichen ist.
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 - 4 V 4016/20

    Aussetzung der Vollziehung: Für Zwecke einer GbR genutzte Büroetage in einem

    Zwar kann es nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung bei wertender Betrachtung im Einzelfall an einem inneren Zusammenhang fehlen, wenn der Steuerpflichtige, um von seinem Wohnbereich in die Büroräume zu gelangen, zunächst das Haus bzw. die Wohnung verlassen und eine auch von anderen Personen (z. B. dem Mieter) genutzte und insoweit auch der Allgemeinheit zugänglich gemachte Verkehrsfläche durchqueren muss (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776).
  • FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 1251/12

    Kein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer:

    Im vom Kläger zitierten Urteil des FG Köln vom 09.09.2010, 10 K 944/06, EFG 2011, S. 316 wurden dagegen mehr als 50 Mietverhältnisse in einem "außerhäuslichen" Arbeitszimmer verwaltet, das nicht unter die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S.1 EStG fällt (BFH, Urteil vom 20.06.2012, IX R 56/10, BFH/NV 212, 1776).
  • BFH, 13.05.2015 - III R 59/13

    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines

    Um ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer würde es sich erst dann handeln, wenn der Kläger, um aus dem Wohnbereich in die Arbeitsräume zu gelangen, zunächst das Haus verlassen und/oder eine auch von anderen Personen genutzte und der Allgemeinheit zugänglich gemachte Verkehrsfläche durchqueren müsste (BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776).
  • BFH, 30.01.2014 - VI B 125/13

    Häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus - Einbindung eines Kellerraumes in

    Sogar die Lage der Räume in einem Anbau, der nicht vom Wohnhaus aus, sondern nur über einen separaten, straßenabgewandten Eingang vom Garten aus betreten werden kann, hat die Rechtsprechung noch für die Einbindung in die häusliche Sphäre als ausreichend angesehen, während ein innerer Zusammenhang zwischen der Wohnsphäre und beruflich genutzten Räumen verneint wird, wenn Letztere nur über der Allgemeinheit zugänglich gemachte Verkehrsflächen erreicht werden können (vgl. etwa BFH-Entscheidungen vom 15. Januar 2013 VIII R 7/10, BFHE 240, 121, BStBl II 2013, 374; vom 20. Juni 2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350; vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75; vom 23. Mai 2013 VIII B 153/12, BFH/NV 2013, 1233; s. auch Schmidt/Krüger, EStG, 32. Aufl., § 19 Rz 110, Stichwort Arbeitszimmer).

    Entgegen der Auffassung der Kläger weicht das angefochtene Urteil in seinen tragenden Rechtsausführungen nicht von denen des BFH-Urteils in BFH/NV 2012, 1776 ab.

  • FG Nürnberg, 22.10.2012 - 6 K 471/11

    Arbeitszimmer im Dachgeschoss eines Garagengebäudes

    Sie berufen sich insbesondere auf ein Urteil des BFH vom 20.06.2012 (IX R 56/10, juris).

    Bei in einem nicht unmittelbar von den Wohnräumen aus zugänglichen Arbeitszimmer hat der BFH danach differenziert, ob der Zugang zum Arbeitszimmer von der öffentlich zugänglichen Straßenseite (BFH-Urteil vom 20.06.2012 IX R 56/10, juris) oder von der straßenabgewandten Gartenseite aus (BFH-Urteil vom 13.11.2002 VI R 164/00, BStBl II 2003, 350) erfolgt.

    Insofern ist der vorliegende Fall vom Sachverhalt eher dem Urteil des BFH vom 13.11.2002 (VI R 164/00, BStBl II 2003, 350) als dem von den Klägern angeführten Urteil vom 20.06.2012 (IX R 56/10, juris) vergleichbar.

  • BFH, 08.10.2020 - VIII B 59/20

    Zum Merkmal der häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers

    Danach setzt eine Durchbrechung des inneren Zusammenhangs des Arbeitszimmers mit den in demselben Gebäude gelegenen Wohnräumen regelmäßig voraus, dass das Arbeitszimmer über eine der Allgemeinheit zugängliche und auch von anderen Personen genutzte Verkehrsfläche zu erreichen ist (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 240, 121, BStBl II 2013, 374; vom 20.06.2012 - IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776).
  • FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 510/11

    Häusliche Einbindung des Arbeitszimmer eines selbständigen Steuerberaters

  • BFH, 23.05.2013 - VIII B 153/12

    Garagenaufbau als häusliches Arbeitszimmer

  • FG Nürnberg, 12.11.2015 - 4 K 129/14

    Berücksichtigung von Werbungskosten eines Berufsschullehrers für ein im Keller

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - 12 K 12095/09

    Als Arbeitszimmer genutzter Kellerraum als häusliches Arbeitszimmer

  • FG Düsseldorf, 05.05.2011 - 11 K 2591/09

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 1976/12

    Betriebsstättenbegriff i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

  • FG München, 07.04.2014 - 7 K 40/13

    Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

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