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   BFH, 13.01.1998 - IX R 58/95   

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https://dejure.org/1998,3636
BFH, 13.01.1998 - IX R 58/95 (https://dejure.org/1998,3636)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1998 - IX R 58/95 (https://dejure.org/1998,3636)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - IX R 58/95 (https://dejure.org/1998,3636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Werbungskosten bei der Gebäude AfaA eines Gebäudes das ohne Abbruchsabsicht erworben wurde und auf Grund eines neuen Entschlusses doch abgebrochen wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 1 S 5, FGO § 76 Abs 1
    Abbruchkosten; AfaA

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.07.1980 - VIII R 176/78

    AfaA nur bei außergewöhnlichem Absinken der wirtschaftlichen Nutzbarkeit

    Auszug aus BFH, 13.01.1998 - IX R 58/95
    Die Vorinstanz sei von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Juli 1980 VIII R 176/78 (BFHE 131, 310, BStBl II 1980, 743) und vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76 (BFHE 134, 41, BStBl II 1981, 161) abgewichen und habe das BFH-Urteil vom 10. Mai 1994 IX R 26/89 (BFHE 175, 55, BStBl II 1994, 902) unberücksichtigt gelassen.

    Die vom FA gerügte Abweichung der Vorentscheidung von den Urteilen in BFHE 131, 310, BStBl II 1980, 743, und BFHE 134, 41, BStBl II 1981, 161, ergibt sich daraus nicht.

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 13.01.1998 - IX R 58/95
    Bei einer Umgestaltung des Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach dessen Anschaffung spricht ein Beweis des ersten Anscheins für eine Umbauabsicht (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620, unter D. III. 2.; Senatsurteil in BFHE 175, 55, BStBl II 1994, 902).

    Der Steuerpflichtige kann diesen Anscheinsbeweis durch den Gegenbeweis entkräften, z. B., daß es zu dem Abbruch erst aufgrund eines ungewöhnlichen, nicht typischen Geschehensablaufs gekommen ist (vgl. Beschluß in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620, unter D. III. 2.).

  • BFH, 15.10.1996 - IX R 2/93

    Müssen bei einem in Teilabbruchabsicht erworbenen Gebäude wegen unerwartet

    Auszug aus BFH, 13.01.1998 - IX R 58/95
    Geschieht dies -- wie im Streitfall -- nur teilweise, so kommen neben dem Abzug von Abbruchkosten als Werbungskosten AfaA nur für Gebäudeteile in Betracht, die anläßlich des Umbaus entfernt werden, sofern beim Erwerb keine Umbauabsicht bestand, diese Teile einen abgrenzbaren Niederschlag in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gefunden haben und ihr Wert nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist; dabei entspricht der Wert eines entfernten Gebäudeteils dem auf ihn entfallenden Anteil an der AfaA-Bemessungsgrundlage (Senatsurteil vom 15. Oktober 1996 IX R 2/93, BFHE 182, 41, BStBl II 1997, 325, m. w. N.).
  • BFH, 13.04.2010 - IX R 16/09

    Bedingte Abbruchabsicht

    Bei (Teil-)Abbruch des Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung spricht ein Beweis des ersten Anscheins für eine Abbruchabsicht (BFH-Urteile vom 13. Januar 1998 IX R 58/95, BFH/NV 1998, 1080; vom 10. Mai 1994 IX R 26/89, BFHE 175, 55, BStBl II 1994, 902, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 5. September 2005 IX B 156/04, BFH/NV 2006, 275).

    Den für eine Abbruchabsicht sprechenden Beweis des ersten Anscheins kann der Steuerpflichtige durch einen Gegenbeweis entkräften, insbesondere der Art, dass es zu dem Abbruch erst aufgrund eines ungewöhnlichen, nicht typischen Geschehensablaufs gekommen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1080).

  • FG Niedersachsen, 15.11.2005 - 13 K 464/03

    Behandlung von Abbruchkosten und des "Restbuchwerts" eines abgebrochenen Gebäudes

    a) Bei einem Erwerb in Abbruchabsicht dient der Erwerb des Grundstücks entweder ausschließlich der Anschaffung des Grund und Bodens oder der Herstellung des anschließenden Neubaus (Beschluss des Großen Senats vom 12. Juni 1978 GrS 1/77 BStBl II 1978, 620; BFH-Urteil vom 13. Januar 1998 IX R 58/95, BFH/NV 1998, 1080).
  • BFH, 04.02.2004 - X R 24/02

    Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht - Beweis des ersten Anscheins

    Hierfür muss der Steuerpflichtige den Gegenbeweis führen, z.B. dass es zu dem Abbruch erst aufgrund eines ungewöhnlichen, nicht typischen Geschehensablaufs gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620, unter D. III. 2.; seither ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Urteil vom 13. Januar 1998 IX R 58/95, BFH/NV 1998, 1080).
  • FG Münster, 03.11.2021 - 13 K 1116/18

    Einstufung von Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - AfaA - und für

    Bei (Teil-)Abbruch des Gebäudes innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung spricht nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH ein Beweis des ersten Anscheins für eine Abbruchabsicht (BFH-Beschluss vom 12.6.1978 GrS 1/77 BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620, Rz. 55; ihm folgend die ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 13.1.1998 IX R 58/95, BFH/NV 1998, 1080, Rz. 17; vom 13.4.2010 IX R 16/09, BFH/NV 2010, 1799, Rz. 17; BFH-Beschluss vom 5.9.2005 IX B 156/04, BFH/NV 2006, 275, Rz. 4).

    Den für eine Abbruchabsicht sprechenden Beweis des ersten Anscheins kann der Steuerpflichtige durch einen Gegenbeweis entkräften, insbesondere der Art, dass es zu dem Abbruch erst aufgrund eines ungewöhnlichen, nicht typischen Geschehensablaufs gekommen ist (BFH-Urteile vom 13.1.1998 IX R 58/95, BFH/NV 1998, 1080, Rz. 17; vom 4.2.2004 X R 24/02, BFH/NV 2004, 787, Rz. 17; vom 13.4.2010 IX R 16/09, BFH/NV 2010, 1799, Rz. 18).

  • BFH, 23.12.2004 - III B 160/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht - Nichterhebung von Beweisen - Erwerb eines Gebäudes

    Diesen Anscheinsbeweis könne der Steuerpflichtige durch den Gegenbeweis entkräften (BFH-Urteil vom 13. Januar 1998 IX R 58/95, BFH/NV 1998, 1080).
  • BFH, 05.09.2005 - IX B 156/04

    Grundstückserwerb - Abbruch des Gebäudes

    Bezogen auf diesen Zeitpunkt spricht ein Abbruch innerhalb von drei Jahren nach Erwerb den Beweis des ersten Anscheins für einen Erwerb in Abbruchabsicht, den der Steuerpflichtige durch Darstellung der ernstlichen Möglichkeit eines ungewöhnlichen, nicht typischen Geschehensablaufs für den Abbruch widerlegen kann (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1979 VIII R 93/73, BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69; vom 13. Januar 1998 IX R 58/95, BFH/NV 1998, 1080).
  • FG Niedersachsen, 26.03.2009 - 14 K 12588/06

    Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Geschieht dies --wie im Streitfall-- nur teilweise, so kommen neben dem Abzug von Abbruchkosten als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) AfaA nur für Gebäudeteile in Betracht, die anlässlich des Umbaus entfernt werden, sofern beim Erwerb keine Umbauabsicht bestand, diese Teile einen --ggf. im Wege der Schätzung zu ermittelnden-- abgrenzbaren Niederschlag in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gefunden haben und ihr Wert nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist; dabei entspricht der Wert eines entfernten Gebäudeteils dem auf ihn entfallenden Anteil an der AfaA-Bemessungsgrundlage (BFH-Urteile vom 13. Januar 1998 IX R 58/95, BFH/NV 1998, 1080, und vom 15. Oktober 1996 IX R 2/93, BFHE 182, 41, BStBl II 1997, 325, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 03.06.2003 - II 39/02

    Abbruchkosten eines Gebäudes als Werbungskosten

    In diesem Fall wird als weiterreichendes Ziel entweder die Herstellung eines neuen Gebäudes oder lediglich die Beseitigung des alten Gebäudes verfolgt, so dass ein unmittelbarer Zusammenhang der Anschaffungskosten mit der beabsichtigten Abbruchmaßnahme besteht, der einen Abzug als Werbungskosten ausschließt (BFH, Urteil vom 13. Januar 1998 IX R 58/95, NV 1998, 1080, Urteil vom 31.03.1998 IX R 26/96, NV 1998, 1212).
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