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   BFH, 30.09.1997 - IX R 58/96   

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https://dejure.org/1997,4716
BFH, 30.09.1997 - IX R 58/96 (https://dejure.org/1997,4716)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1997 - IX R 58/96 (https://dejure.org/1997,4716)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1997 - IX R 58/96 (https://dejure.org/1997,4716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Große Übergangsregelung: Übertragung des Miteigentumsanteils und Umbau

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 2, EStG § 52 Abs 21
    Übergangsregelung; Wohnungsumbau; Wohnungsumgestaltung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 9/95

    Kein Ansatz eines Nutzungswerts bei Umbau der Wohnungen eines Zweifamilienhauses

    Auszug aus BFH, 30.09.1997 - IX R 58/96
    Die sog. große Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG betrifft aber nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus und nicht das Haus als solches (Senatsurteil vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173 [BFH 13.08.1996 - IX R 9/95], BStBl II 1997, 43, m. w. N.).

    Das Fortführen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt deshalb, wenn der Steuerpflichtige seine selbstgenutzten Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, daß sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 181, 173 [BFH 13.08.1996 - IX R 9/95], BStBl II 1997, 43, m. w. N.).

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 73/94

    Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung

    Auszug aus BFH, 30.09.1997 - IX R 58/96
    Die sog. große Übergangsregelung ist -- sofern ihre übrigen Voraussetzungen vorliegen -- auch dann anzuwenden, wenn im Jahre 1986 der Nutzungswert einer selbstgenutzten Wohnung mehreren Steuerpflichtigen anteilig zuzurechnen war und in den Folgejahren bei unveränderten Nutzungsverhältnissen nur noch einer der Steuerpflichtigen das Merkmal "eigen" i. S. des § 21 Abs. 2 EStG erfüllt (Urteil des Senats vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653).
  • BFH, 25.06.2003 - X R 72/98

    Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand

    Es ist unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 58/96 (BFH/NV 1998, 313) der Auffassung, die große Übergangsregelung dürfe bei einem Übergang der selbstgenutzten Wohnung in das Alleineigentum eines Ehegatten nur bei unveränderten Nutzungsverhältnissen --d.h. bei gemeinsamer Nutzung durch beide Ehegatten im Jahr der Übertragung-- angewendet werden.

    Voraussetzung ist allerdings, dass beide Eheleute die tatsächliche Sachherrschaft in Form des (Mit-)Besitzes an der selbstgenutzten Wohnung sowohl im Jahr 1986 als auch im jeweiligen Folgejahr unverändert in vollem Umfang gemeinsam ausüben und die fiktiven Einkünfte in Form des Nutzungswerts gemeinsam erwirtschaften (BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653, unter 1. c; in BFH/NV 1998, 313, unter 2. a; vom 20. März 2001 IX R 91/97, BFH/NV 2001, 1114, unter II. 2. a; vom 17. Dezember 2002 IX R 11/99, BFH/NV 2003, 748, unter II. 1. c).

  • BFH, 14.05.2002 - IX R 80/00

    Große Übergangslösung; Ausbauten und Erweiterungen an einer selbstgenutzten

    Das Fortführen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt deshalb, wenn der Steuerpflichtige seine selbstgenutzte Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, dass sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313, und in BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43, m.w.N.).

    An der Identität der begünstigten Wohnung fehlt es, wenn sich durch den Umbau ihre bauliche Struktur --z.B. wegen einer abweichenden Geschossaufteilung oder wegen des Einbeziehens einer anderen Wohnung (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 313, m.w.N.)-- ändert.

  • BFH, 17.12.2002 - IX R 11/99

    Selbstgenutzte Wohnung; Nutzungswertbesteuerung; sog. große Übergangsregelung

    c) Nutzten Ehegatten im Jahr 1986 und in einem Folgejahr die eigene Wohnung gemeinsam, so ist die große Übergangsregelung allerdings auch dann anzuwenden, wenn im Jahr 1986 beide Miteigentümer waren, während in einem Folgejahr nur ein Ehegatte Alleineigentümer ist und damit das Tatbestandsmerkmal "eigen" i.S. des § 21 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 EStG erfüllt (BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 653, und vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313).
  • BFH, 01.04.2004 - IX B 31/03

    Nutzungswertbesteuerung: Übergang auf Einzelrechtsnachfolger?

    Abgesehen davon entspricht die Entscheidung den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung, nach der eine wesentliche Erweiterung der bisherigen Wohnfläche (hier nach den Feststellungen des FG um 86 v.H.) wie auch der Umbau von zwei Wohnungen zu einer Wohneinheit erhebliche Gesichtspunkte für eine Verneinung der Identität sind (BFH-Urteile vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43; vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313; vom 14. Mai 2002 IX R 80/00, BFH/NV 2002, 1427); inwieweit die Art der Modernisierungsmaßnahmen eine andere Beurteilung erfordern könnte und deshalb eine weitere gerichtliche Sachaufklärung geboten hätte, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03

    Sog. große Übergangslösung: Anbauten an eigengenutzte Wohnung

    Folglich kommt eine Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG dann nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine selbst genutzte Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, dass sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung ("nämliche" Wohnung) anzusehen ist (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 40/04

    VuV; sog. Übergangslösung; DG-Ausbau

    Folglich kommt eine Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG a.F. dann nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine selbstgenutzte Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, dass sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist (BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313; vom 14. Mai 2002 IX R 80/00, BFH/NV 2002, 1427).
  • BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04

    Nämlichkeit der Wohnung für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21

    Die Nämlichkeit der ursprünglichen Wohnung ist nämlich dann nicht gewahrt, wenn sich die Struktur der Wohnung durch Einbeziehung von Räumen ändert, die zuvor in einem anderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang gestanden haben (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 278, 279, li.Sp.), z.B. durch Einbeziehung einer bisher fremd genutzten Wohnung oder eines beruflich genutzten Arbeitszimmers (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313).
  • FG Hessen, 15.05.2002 - 13 K 3462/01

    Vermietung und Verpachtung; Große Übergangsregelung; Nutzungswert; Eigenes Haus;

    Darüber hinaus entfällt das Fortführen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG für die gesamte selbstgenutzte Wohnung, wenn der Steuerpflichtige seine Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, dass sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 95, BFHE 181, 173 , BStBl II 1997, 43; Urteil vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313 ).
  • FG Niedersachsen, 04.07.2000 - 11 K 257/96

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung, wenn die im Veranlagungszeitraum und die

    Das Fortführen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt deshalb auch, wenn der Steuerpflichtige seine selbst genutzte Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, dass sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist (BFH-Urteile vom 30.09.1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313; vom 13.08.1996 a.a.O.).
  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2005 - 2 K 111/01

    Anwendbarkeit der Nutzungswertbesteuerung bei Aufteilung einer Wohnung

    Die sogenannte große Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG betrifft aber nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus und nicht das Haus als solches (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. September 1997 IX R 58/96, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1998, 313).
  • FG Hessen, 15.05.2002 - 13 K 4232/00

    Steuerbevollmächtigter; Widerruf; Bestellung; Vermögensverfall; Sozietät -

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