Rechtsprechung
   BFH, 24.10.2000 - IX R 58/97   

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZRFG § 3
    Ferienwohnung

Verfahrensgang

  • FG Schleswig-Holstein, 16.06.1997 - V 159/97
  • BFH, 24.10.2000 - IX R 58/97



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02  

    Steuerrecht - Gewerbsmäßige Vermietung einer Ferienwohnung

    Die Erfüllung dieser tatbestandlichen Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, m.w.N.).

    Maßgebend sind jeweils die besonderen Umstände des Einzelfalles (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Entscheidungen in BFH/NV 2001, 752; vom 28. August 2002 XI B 158/01, BFH/NV 2003, 152; vom 23. Juli 2003 IX B 23/03, BFH/NV 2003, 1425, jeweils m.w.N.).

    Im Urteil in BFH/NV 2001, 752 hat der BFH die tatrichterliche Würdigung als möglich angesehen, dass eine Wohnung, die nicht mit anderen Einheiten des Areals gemeinsam von einer Feriendienstorganisation verwaltet oder bewirtschaftet wird, dann nicht "hotelmäßig angeboten" wird, wenn die Werbung des Vermittlers nicht auf eine kurzfristige Vermietung zugeschnitten ist, sondern wenn ausweislich des Prospekts die Wohnungen des Areals als Ferienwohnungen zur im Regelfall längerfristigen Vermietung angeboten werden.

    Nur solche Zusatzleistungen können eine Vermietungstätigkeit als gewerblich prägen, die nicht schon üblicherweise mit der Vermietung von Ferienwohnungen verbunden sind (vgl. BFH/NV 2001, 752).

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02  

    Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Die Erfüllung dieser tatbestandlichen Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, m.w.N.).

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung angenommen, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 945, unter 3., und in BFH/NV 2001, 752, unter 1. b, c, m.w.N.).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit --in der Person des Vermieters-- die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 945, und in BFH/NV 2001, 752, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 10.07.2002 - V 326/97  

    Unternehmerinitiative: Vermietung von Ferienwohnungen

    Hierzu gehört die in § 3 Abs. 1 ZRFG genannte Voraussetzung einer Investition des Steuerpflichtigen in eine im Zonenrandgebiet belegene Betriebsstätte (BFH-Urteil vom 24.10.2000, IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist - wie oben bereits angedeutet - die Vermietung von Ferienwohnungen an ständig wechselnde Gäste nur dann gewerblich, wenn diese Vermarktung im Hinblick auf die Art. des vermieteten Objektes und die Art. der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetriebs vergleichbar ist (BFH BFH/NV 2001, 752).

    Das setzt voraus, dass wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare Unternehmensorganisation erforderlich ist (BFH-Urteil v. 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247 m.w.N.; BFH BFH/NV 2001, 752 ).

    Entscheidend ist, inwieweit die Vermietung derjenigen eines gewerblichen Beherbergungsbetriebs vergleichbar ist, die Wohnungen also wie Hotel- oder Pensionsräume ausgestattet sind, für ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird und sie hotelmäßig angeboten, d.h. auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 383) und genutzt werden (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 16.06.1997 V 159/97, EFG 1997, 1501, bestätigt durch BFH BFH/NV 2001, 752 ).

mehr
  • FG Hamburg, 29.06.2005 - II 147/03  

    Zonenrandförderung: Zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen

    Jedoch handelt es sich bei den hier streitigen Merkmalen des § 3 ZRFG um solche, die als tatbestandliche Voraussetzungen der Ermessensentscheidung uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (BFH, Urteil vom 14.01.2004, X R 7/02, NV 2004, 945; Urteil vom 24.10.2000, IX R 58/97, NV 2001, 752; Urteil vom 14.07.2004, IX R 69/02, NV 2004, 1640) und damit gerade keinen Spielraum eröffnen.

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung angenommen, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (vgl. BFH, Urteile vom 14.01.2004 a.a.O. unter 3.; Urteil vom 24.10.2000 a.a.O. unter 1. b, c.).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit - in der Person des Vermieters - die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art. des vermieteten Objekts und die Art. der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (vgl. BFH, Urteile vom 14.07.2004 a.a.O. und vom 24.10.2000 a.a.O.).

  • BFH, 23.07.2003 - IX B 23/03  

    Gewerbliche Ferienwohnungsvermietung

    Maßgebend sind jeweils die besonderen Umstände des Einzelfalles (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752; Beschluss vom 28. August 2002 XI B 158/01, BFH/NV 2003, 152, jeweils m.w.N.).

    Die auf tatsächlichen Feststellungen beruhende Würdigung des Finanzgerichts (FG), es liege (k)ein hotelmäßiges Angebot vor, bindet den BFH (dann) nicht, wenn das FG hinsichtlich des Begriffs des hotelmäßigen Angebots von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen (die Ferienwohnung müsse zu einer einheitlichen Wohnanlage gehören und die Werbung und Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sein) ausgeht, ohne Feststellungen zur jeweiligen Dauer der Vermietung sowie zur Frage zu treffen, ob und wie häufig die Wohnungen ohne Voranmeldung vermietet werden (BFH-Urteil vom 13. November 1996 XI R 31/95, BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247); auf die eine besondere Organisation erfordernde kurzfristige (sofortige) Vermietung als eines der wesentlichen Kriterien für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit hat der BFH u.a. auch in den vom FA genannten BFH-Urteilen vom 25. Juni 1976 III R 167/73 (BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728), vom 19. Januar 1990 III R 31/87 (BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383) sowie in den Urteilen in BFHE 182, 79, BStBl II 1997, 247 und in BFH/NV 2001, 752 abgestellt.

  • BFH, 19.02.2004 - III R 1/03  

    Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung

    Hierbei ist auf die Person des Vermieters abzustellen und nicht etwa auf einen gewerblichen Vermittler, der für die Vermietung eingeschaltet wird (z.B. BFH, Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752).
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 60/03  

    Drei-Tages-Frist gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Aufgrund seiner mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen und damit den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) hat das FG unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 44/95 (BFHE 186, 344, BStBl II 1998, 774) und in Beachtung der Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblicher Vermietung (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728; vom 28. Juni 1984 IV R 150/82, BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211; vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752; vom 14. Januar 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945; letztere m.w.N.) die aus der Wohnmobilvermietung erzielten Einkünfte den sonstigen Einkünften i.S. des § 22 Nr. 3 EStG zugeordnet.
  • FG Hamburg, 29.06.2005 - II 370/04  

    Zonenrandförderung: Zur gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen

    Solche Umstände hat die Rechtsprechung angenommen, wenn wegen bestimmter, ins Gewicht fallender, bei der Vermietung von Räumen nicht üblicher Sonderleistungen des Vermieters oder wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (vgl. BFH, Urteile vom 14.01.2004, X R 7/02, NV 2004, 945, unter 3.; vom 24.10.2000, IX R 58/97, NV 2001, 752 unter 1. b, c.).

    Entscheidend ist vielmehr, inwieweit - in der Person des Vermieters - die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art. des vermieteten Objekts und die Art. der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (vgl. BFH, Urteile vom 14.07.2004 a.a.O. und vom 24.10.2000 a.a.O.).

  • BFH, 28.08.2002 - XI B 158/01  

    Aussiedler-/Asylantenheim: Abgrenzung Vermögensverwaltung/Gewerbebetrieb

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn neben der Vermietung von Wohnräumen nicht übliche Sonderleistungen des Vermieters erbracht werden oder die Mieter besonders häufig wechseln (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Juli 1984 I R 182/79, BFHE 141, 282, BStBl II 1984, 722; vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, m.w.N.; vom 21. Dezember 1976 VIII R 27/72, BFHE 121, 60, BStBl II 1977, 244; vom 28. Juni 1984 IV R 150/82, BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211).
  • BFH, 30.09.2003 - IX R 35/02  

    Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage

    Ein Gewerbebetrieb kann bei dieser Tätigkeit nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, hinter denen die bloße Nutzung des Mietobjekts als Vermögensanlage zurücktritt (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 58/97, BFH/NV 2001, 752, m.w.N.; vom 11. Juli 1984 I R 182/79, BFHE 141, 282, BStBl II 1984, 722).
  • BFH, 28.09.2010 - X B 42/10  

    Gewerbliche Vermietungstätigkeit

  • FG München, 19.03.2002 - 6 K 4561/99  

    Beschwer bei Streit über Einkunftsart; gewerbliche Einkünfte bei Vermietung einer

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 8 K 1936/09  

    Steuerfreie Einnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG

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