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   BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11   

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https://dejure.org/2012,34464
BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11 (https://dejure.org/2012,34464)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2012 - IX R 6/11 (https://dejure.org/2012,34464)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2012 - IX R 6/11 (https://dejure.org/2012,34464)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

  • openjur.de

    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39, EStG § 17
    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

  • Bundesfinanzhof

    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 AO, § 17 EStG 1997
    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

  • rewis.io

    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 1 S. 4
    Besteuerung des Veräußerungsgewinns von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft; Begriff der wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 S. 4

  • datenbank.nwb.de

    Wirtschaftliches Eigentum eines an Aktien Unterbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft; Begriffsbestimmung der wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 Abs. 1 S. 4 EStG

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftliches Eigentum an einer Kapitalbeteiligung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftliches Eigentum bei Unterbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftliches Eigentum bei atypischer Unterbeteiligung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Kapitalbeteiligungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft wie der B GbR sind indes nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO den Gesellschaftern --und damit dem Kläger-- für die Bestimmung des Veräußerungstatbestandes nach § 17 EStG anteilig zuzurechnen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2000 VIII R 41/99, BFHE 192, 273, BStBl II 2000, 686).
  • BFH, 19.12.2007 - VIII R 14/06

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Option auf den Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Der Kläger wurde damit an den Aktien unterbeteiligt; seine --nicht frei übertragbare-- Rechtsstellung zielte nicht darauf ab, den normalen Erwerbstatbestand einer Aktie schon teilweise zu verwirklichen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 VIII R 14/06, BFHE 220, 249, BStBl II 2008, 475).
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 74/06

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkauf - Gesetzmäßigkeit der

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Da der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend ist, bedarf es einer tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, und vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Da der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend ist, bedarf es einer tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140, und vom 22. Juli 2008 IX R 74/06, BFHE 222, 458, BStBl II 2009, 124).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 38/09

    Voraussetzungen für den Übergang wirtschaftlichen Eigentums - Übertragung von

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. die Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, und vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 7/09

    Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde - Rechtsstellung eines

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. die Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, und vom 20. Juli 2010 IX R 38/09, BFH/NV 2011, 41, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10

    Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Steuergegenstand des § 17 Abs. 1 EStG ist der Anteil (§ 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG) und nicht ein davon abzuspaltendes Nutzungsrecht (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684).
  • BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Diese Vertragsauslegung, die zu den tatsächlichen, den BFH grundsätzlich bindenden Feststellungen des FG i.S. des § 118 Abs. 2 FGO gehört, ist zumindest möglich, entspricht den allgemeinen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und verstößt nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze (vgl. zur Vertragsauslegung eingehend BFH-Urteil vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).
  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 19/08

    Zum Erlöschen der gegen den Drittschuldner gerichteten Forderung durch Konfusion

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Infolge dieser Vereinigung von Gläubiger und Schuldner erloschen mit dem Schuldverhältnis auch die Ansprüche aus dem Unterbeteiligungsvertrag (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, z.B. das Urteil vom 23. April 2009 IX ZR 19/08, Wertpapier-Mitteilungen/ Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2009, 1048, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 51/10

    Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile -

    Auszug aus BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn zu entscheiden ist, ob der Veräußerer den veräußerten Anteil unentgeltlich i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG "erworben" hat (BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 51/10, BFH/NV 2012, 827).
  • FG Münster, 25.11.2010 - 3 K 2791/09

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil

  • BFH, 16.04.2014 - I R 2/12

    Sog. cum/ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Die Klägerin mag die Voraussetzungen des Einkünftetatbestands des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG 2002 n.F. durch den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien vor dem Ausschüttungsbeschluss im Zeitpunkt des jeweiligen schuldrechtlichen Anschaffungsgeschäfts im Zusammenhang mit den sog. cum/ex-Geschäften prinzipiell erfüllen können (s. zu Einzelheiten Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527, und dazu das BMF-Schreiben vom 6. Oktober 2000, BStBl I 2000, 1392, sowie Senatsbeschlüsse vom 20. November 2007 I R 85/05, BFHE 223, 414, BStBl II 2013, 287, und I R 102/05, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2008, 336; s.a. z.B. BFH-Urteil vom 1. August 2012 IX R 6/11, BFH/NV 2013, 9; Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2013 I B 159/12, BFH/NV 2014, 291), und zwar auch in der streitgegenständlichen Situation des außerbörslichen Handels (s. z.B. Berger/Matuszewski, Betriebs-Berater --BB-- 2011, 3097, 3101; Desens, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2012, 142, 149 f., und DStZ 2012, 246, 249; Englisch, Finanz-Rundschau --FR-- 2010, 1023, 1028 f.; Hahne, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 605, 609, und DStR 2007, 1196, 1197; Podewils/Zink, DStZ 2013, 177, 178; Schmieszek in Beermann/Gosch, AO § 39 Rz 67; Demuth, DStR 2013, 1116, 1117; Seer/Krumm, DStR 2013, 1757, 1760; s.a. BTDrucks 16/2712, S. 4; a.A. z.B. Rau, DStR 2007, 1192, 1195, und DStR 2007, 1198, 1199, und DStR 2013, 838; Bruns, DStR 2010, 2061, 2063).
  • FG Münster, 12.04.2019 - 13 K 1482/16

    Steuerbarkeit des Gewinns aus Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile 1.8.2012 IX R 6/11, BFH/NV 2013, 9, Rz. 19; vom 26.1.2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540).

    Da der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen und nicht lediglich das formal Erklärte oder formal-rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ausschlaggebend ist, bedarf es einer tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall (BFH-Urteile vom 1.8.2012 IX R 6/11, BFH/NV 2013, 9, Rz. 20; vom 9.10.2008 IX R 73/06, BFHE 223, 145, BStBl II 2009, 140).

    Der BFH hat eine Einschränkung der freien Verfügung über die eingeräumte Unterbeteiligung als ein Indiz gegen die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums angesehen (BFH-Urteil vom 1.8.2012 IX R 6/11, BFH/NV 2013, 9, Rz. 21).

  • BFH, 06.03.2013 - I R 2/12

    Cum-Ex-Skandal: Finanzämter sind hilflos gegenüber Steuertricks

    aaa) Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen zum wirtschaftlichen Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen in der Situation des sog. Dividendenstrippings bei börslichen Kassageschäften nach Maßgabe eines sog. Gesamtbilds der Verhältnisse darauf abgestellt, dass dem Erwerber nach den einschlägigen Börsenusancen und den üblichen Abläufen auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen die mit den Anteilen verbundenen Gewinnansprüche regelmäßig nicht mehr entzogen werden können (s. zu Einzelheiten Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527 [dazu das jedenfalls für bis zum 31. Dezember 2009 erfüllte Steuertatbestände nicht aufgehobene Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Oktober 2000, BStBl I 2000, 1392], und Senatsbeschlüsse vom 20. November 2007 I R 85/05, BFHE 223, 414, BStBl II 2013, 287 und I R 102/05, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2008, 336; s.a. z.B. BFH-Urteil vom 1. August 2012 IX R 6/11, BFH/NV 2013, 9).

    ccc) Die Feststellungen des FG bieten für die ihm obliegende tatrichterliche Würdigung (s. nur BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 9) eine ausreichende Grundlage, im Streitfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse von einem Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums durch die Klägerin aus zugehen: Die Klägerin hat die Aktien, die sich im Zeitpunkt des Erwerbs in Depots eines französischen Clearinghauses befanden, am Tag vor dem jeweiligen Gewinnverwendungsbeschluss unter Übergang des Kursrisikos ab Vertragsschluss "cum dividende" (d.h. mit dem Versprechen einer Dividendenregulierung bei einer Dividendenerzielung durch den [bisherigen] zivilrechtlichen Eigentümer) erworben; die Klägerin sollte unmittelbar über die Aktien verfügen können.

  • BFH, 23.11.2022 - I R 36/19

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil bei einem

    Maßgeblich ist vielmehr einzig und allein, ob die im jeweiligen Einzelfall getroffene Abrede --ungeachtet ihrer Bezeichnung-- nach Inhalt und Vollzug den vorstehend genannten Zurechnungskriterien genügt (z.B. BFH-Urteile vom 18.05.2005 - VIII R 34/01, BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857; in BFHE 211, 277, BStBl II 2006, 253; vom 26.01.2011 - IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540; vom 01.08.2012 - IX R 6/11, BFH/NV 2013, 9).
  • BFH, 07.05.2014 - IX B 146/13

    Übergang des wirtschaftliches Eigentums - Zulassung der Revision zur Fortbildung

    Dabei hängt die Prüfung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen Kriterien für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums im Rahmen einer --regelmäßig keine abstrakten Rechtsfragen aufwerfenden-- Gesamtbetrachtung von den Umständen des Einzelfalls ab, so dass sich allgemeingültige, vom Einzelfall losgelöste Regeln nicht aufstellen lassen (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 26. Januar 2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540, unter II.2.c; vom 25. Mai 2011 IX R 23/10, BFHE 234, 55, BStBl II 2012, 3, unter II.1.; vom 5. Oktober 2011 IX R 57/10, BFHE 235, 376, BStBl II 2012, 318, unter II.1.; vom 1. August 2012 IX R 6/11, BFH/NV 2013, 9, unter II.1.b aa (1), und BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2013 I B 159/12, BFH/NV 2014, 291).
  • FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 2542/17

    Körperschaftsteuer - Führt ein Vertrag, mit dem ein GmbH-Gesellschafter einem

    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO auf einen Erwerber über, wenn er aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann und wenn die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 1.8.2012 IX R 6/11, BFH/NV 2013, 9, Rz. 19; vom 26.1.2011 IX R 7/09, BFHE 232, 463, BStBl II 2011, 540).
  • FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16

    Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der

    Das wirtschaftliche Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil geht von seinem zivilrechtlichen Eigentümer auf einen Erwerber grundsätzlich bereits dann über, wenn dieser aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte (insbesondere Gewinnbezugsrecht und Stimmrecht) sowie das Risiko einer Wertminderung und Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 01.08.2012 IX R 6/11, BFH/NV 2013, 9, m. w. N.).
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