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   BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96   

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https://dejure.org/2000,3309
BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96 (https://dejure.org/2000,3309)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2000 - IX R 6/96 (https://dejure.org/2000,3309)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - IX R 6/96 (https://dejure.org/2000,3309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStDV § 82 b, EStG § 7
    Vorweggenommene Werbungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.1995 - 2 K 2387/94
    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96
    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 1995 2 K 2387/94 aufzuheben und unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 1992 Aufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 11 127 DM als Werbungskosten zu berücksichtigen.
  • BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91

    Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen der Absicht geschlossen werden können (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192, und vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • BFH, 25.02.1992 - IX R 331/87

    Abzug von Aufwendungen auf ein Wohnobjekt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96
    Der BFH hat die Berücksichtigung dieser Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgelehnt, weil ein Ende der Nutzung noch nicht absehbar sei (Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591, und Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen der Absicht geschlossen werden können (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221, BStBl II 1995, 192, und vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96
    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang kann u.a. nur dann bejaht werden, wenn sich durch objektive Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 10.06.1998 - IX B 47/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Möglichkeit der Geltendmachung von

    Auszug aus BFH, 31.05.2000 - IX R 6/96
    Der BFH hat die Berücksichtigung dieser Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten abgelehnt, weil ein Ende der Nutzung noch nicht absehbar sei (Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591, und Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2019 - IX R 20/17

    Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten - Nießbrauch

    Der Streitfall ist mithin nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die den Senatsurteilen vom 31. Mai 2000 IX R 6/96 (BFH/NV 2001, 24), vom 6. September 2006 IX R 13/05 (BFH/NV 2007, 406) und vom 25. Februar 2009 IX R 3/07 (BFH/NV 2009, 1251) zugrunde lagen.
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07

    Vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und Nutzung "zu

    Andererseits können Reparaturaufwendungen des Steuerpflichtigen für eine Immobilie, dessen Nutzungsrecht einer anderen Person zusteht, bei ihm vorab entstandene Werbungskosten sein, wenn sich aus den Gesamtumständen des Falles ergibt, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer des Hauses gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Vertretenen bei gesetzlicher Vertretung

    Sie können schon gegeben sein, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen im Rahmen einer Einkunftsart anfallen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24, m.w.N.).

    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen der Absicht geschlossen werden können (BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24, m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01

    Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des

    Insoweit bezog sich der Bekl auf den Erlass des BMF vom 24. Juli 1998, veröffentlicht in BStBl I 1998, 914 Rz. 45. Diese Auffassung habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 31. Mai 2000, veröffentlicht in BFH/NV 2001, 24, erneut bestätigt.

    Voraussetzung dieser sog. vorab entstandenen Werbungskosten ist aber, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen ihnen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1978 VIII R 196/77, BStBl II 1979, 401, 402; BFH-Urteil vom 8. Dezember 1982 VIII R 87/81, Juris; BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761, 762; BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24, 25, jeweils mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -).

  • FG Baden-Württemberg, 03.09.2004 - 5 K 268/03

    Dachsanierungskosten einer leerstehenden wohnrechtsbelasteten Wohnung

    Die Kläger verweisen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31.5.2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24, wonach Reparaturkosten als Werbungskosten in Abzug gebracht werden könnten, wenn das Ende der Nutzung des Wohnungsrechts durch den Altenteiler absehbar sei.

    Der BFH hat zwar im Urteil in BFH/NV 2001, 24 ausgeführt, dass bei einer ernst gemeinten Zusage des Eigentümers, ein Grundstück zu übertragen, das Ende der Nutzung durch ihn absehbar ist und deshalb vorab entstehende Werbungskosten vorliegen können, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen im eigenen Interesse als zukünftiger Nutzer des Hauses macht.

  • BFH, 14.11.2007 - IX R 51/06

    Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an einem mit einem Nießbrauch belasteten

    Danach kann ein Eigentümer Aufwendungen für sein mit dem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastetes Grundstück regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, weil ein Ende der Nutzung nicht absehbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1992 IX R 331/87, BFH/NV 1992, 591; BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998 IX B 47/98, BFH/NV 1998, 1346, jeweils m.w.N.; zur Ausnahme bei ausdrücklich vom Nutzungsberechtigten zugesagten Übertragungs- bzw. Aufgabezeitpunkt: BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - 3 K 3162/15

    Zulässige Inanspruchnahme durch Duldungsbescheid anstatt durch Anfechtungsklage -

    Zwar bleiben gewisse Restzweifel an den Angaben des Klägers, er habe keinerlei Kenntnis über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse seiner Eltern gehabt; die Kenntnis eines Menschen kann als innere Tatsache aber nur anhand äußerer Merkmale (objektive Umstände) beurteilt werden (vgl. BFH-Urteil vom 31.05.2000, IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24).
  • BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen

    Denn die Absicht der Einkünfteerzielung kann als innere Tatsache nur anhand äußerer Merkmale (objektive Umstände) beurteilt werden (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24).
  • FG Düsseldorf, 08.04.2008 - 13 K 1896/05

    Werbungskostenabzug nur bei ernsthaftem Bemühen um eine Vermietung

    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen der Absicht geschlossen werden können (vgl. BFH- Urteil vom 06.12.1994 IX R 11/91, BStBl. II 1995, 192, und vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl. II 1990, 1030; BFH- Urteil vom 31.05.2000 IX R 6/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 1180).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 5/04

    Grundstücksverkauf - Räumungsfrist kein unentgeltliches Nutzungsrecht

    Sie können schon gegeben sein, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen im Rahmen einer Einkunftsart anfallen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 6/96, BFH/NV 2001, 24, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2003 - IX R 31/02

    Anschaffungsnaher Aufwand; Renovierung vor Vermietung

  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 215/00

    Unentgeltliche Grundstücksübertragung trotz vorheriger Bauaufwendungen des

  • FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender

  • FG München, 11.12.2001 - 6 K 666/97

    Entgeltliche Übernachtung bei der Mutter als Werbungskosten bei VuV; Einkünfte

  • FG München, 07.12.2001 - 1 K 1707/00

    Stornogebühr bei Kündigung eines Fertighausvertrages; Einkommensteuer 1996

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