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   BFH, 27.10.1992 - IX R 60/90   

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https://dejure.org/1992,6169
BFH, 27.10.1992 - IX R 60/90 (https://dejure.org/1992,6169)
BFH, Entscheidung vom 27.10.1992 - IX R 60/90 (https://dejure.org/1992,6169)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - IX R 60/90 (https://dejure.org/1992,6169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahlrecht zur Verteilung des Abzuges von Werbungskosten auf mehrere Jahre oder Gesamtabzug in einem Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 48/82

    Steuerliches Wahlrecht - Einkommensteuerfestsetzung - Bestandskraft - Änderung

    Auszug aus BFH, 27.10.1992 - IX R 60/90
    Die nachträgliche Ausübung des Wahlrechts selbst ist jedoch keine neue Tatsache i.S. des § 173 AO 1977, sondern eine Verfahrenshandlung (BFH-Urteil vom 28. September 1984 VI R 48/82, BFHE 141, 532, 535, BStBl II 1985, 117; a.A. Woerner/ Grube, Die Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten, 8. Aufl., S. 89).

    Sie kann nur dann zu einer Änderung nach § 173 AO 1977 führen, wenn sie zur Berücksichtung sonstiger nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel erforderlich ist (vgl. BFH in BFHE 141, 532, 535f., BStBl II 1985, 117, m.w.N.).

  • BFH, 26.10.1977 - VIII R 6/75

    Verteilung des Erhaltungsaufwandes - Geltendmachung - Anteil für ein Jahr

    Auszug aus BFH, 27.10.1992 - IX R 60/90
    Daraus ergibt sich, daß der Steuerpflichtige für das Jahr der Entstehung dieser Aufwendungen wählen kann, ob er sie in diesem Jahr voll als Werbungskosten absetzen oder auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen will (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Oktober 1977 VIII R 6/75, BFHE 123, 498, BStBl II 1978, 96, und vom 26. Oktober 1977 VIII R 111/74, BFHE 124, 498, BStBl II 1978, 367).
  • BFH, 26.10.1977 - VIII R 111/74

    Stellung des Antrags auf Verteilung größeren Erhaltungsaufwands nach § 82b EStDV

    Auszug aus BFH, 27.10.1992 - IX R 60/90
    Daraus ergibt sich, daß der Steuerpflichtige für das Jahr der Entstehung dieser Aufwendungen wählen kann, ob er sie in diesem Jahr voll als Werbungskosten absetzen oder auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen will (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Oktober 1977 VIII R 6/75, BFHE 123, 498, BStBl II 1978, 96, und vom 26. Oktober 1977 VIII R 111/74, BFHE 124, 498, BStBl II 1978, 367).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87

    Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 27.10.1992 - IX R 60/90
    Denn der festgestellte Gesamtüberschuß ist eine selbständige Besteuerungsgrundlage i.S. von § 157 Abs. 2, § 182 Abs. 1 AO 1977, die gesondert bestandskräftig wird, wenn der Steuerpflichtige den Feststellungsbescheid nur wegen anderer Punkte angreift (Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248 [BFH 31.03.1992 - IX R 245/87], BStBl II 1992, 890).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17

    Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV

    Wie sich an der dortigen Zitierung der beiden Urteile des BFH vom 27.10.1992 (IX R 152/89, BStBl II 1993, 589 und IX R 60/90, BFH/NV 1993, 467) zeigt, kann daraus eine Aussage nur für den - hier nicht vorliegenden - Fall entnommen werden, dass die Veranlagung zur Einkommensteuer des Zahlenden für das Abflussjahr bestandkräftig geworden ist, ohne dass darin eine Verteilung des Aufwands nach § 82b EStDV berücksichtigt worden ist.
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Das Wahlrecht kann nämlich nicht mehr ausgeübt werden, wenn die Erhaltungsaufwendungen im Jahr ihrer Entstehung bestandskräftig und in vollem Umfang nach der Grundregel des § 11 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 IX R 60/90, BFH/NV 1993, 467; vom 29. März 1995 X R 81/92, BFHE 177, 423, BStBl II 1995, 536).

    Im Übrigen hatte jedenfalls der Beklagte und Beschwerdegegner mit Schriftsatz vom 4. März 2003 hinsichtlich der Berücksichtigung der geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen auf die BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 467 und in BFHE 177, 423, BStBl II 1995, 536, hingewiesen.

  • BFH, 27.10.2015 - X R 44/13

    Zeitliche Grenzen für die Ausübung oder Änderung von Antrags- oder Wahlrechten

    Wenn die Ausübung eines Wahlrechts den Steuerpflichtigen für mehrere Veranlagungszeiträume bindet, tritt diese Bindung bereits dann ein, wenn nur der erste Veranlagungszeitraum bestandskräftig veranlagt wurde (BFH-Beschluss vom 2. Juli 1992 IX B 169/91, BFHE 168, 298, BStBl II 1992, 909: degressive Gebäude-AfA; BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 60/90, BFH/NV 1993, 467: keine Verteilung größerer Erhaltungsaufwendungen nach § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, wenn die Aufwendungen bereits im Jahr ihres Abflusses bestandskräftig als Werbungskosten abgezogen worden sind).
  • VG Neustadt, 13.07.2020 - 3 K 209/20

    Grundsteuererlass für Kulturdenkmal wegen Unrentabilität

    Sie kann nur dann zu einer Änderung nach § 173 AO führen, wenn sie zur Berücksichtigung sonstiger nachträglich bekannt gewordener Tatsachen oder Beweismittel erforderlich ist (vgl. zu den vorstehenden Ausführungen: BFH, Urteil vom 27.10.1992 - IX R 60/90).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17

    Die Übertragbarkeit von verbleibenden Aufwendungen nach § 82b EStDV in

    Wie sich an der dortigen Zitierung der beiden Urteile des BFH vom 27.10.1992 (IX R 152/89, BStBl II 1993, 589 und IX R 60/90, BFH/NV 1993, 467) zeigt, kann daraus eine Aussage nur für den - hier nicht vorliegenden - Fall entnommen werden, dass die Veranlagung zur Einkommensteuer des Zahlenden für das Abflussjahr bestandkräftig geworden ist, ohne dass darin eine Verteilung des Aufwands nach § 82b EStDV berücksichtigt worden ist.
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 8/08

    Sonderabschreibungen nach § 4 FördG: Keine Änderung eines Wahlrechts nach

    Er ist infolge der Bestandskraft des Bescheids an die getroffene Wahl gebunden; der Verbrauch der nach § 4 FördG dem Steuerpflichtigen eingeräumten Wahlrechte nach Eintritt der Bestandskraft steht einer Änderung für diesen Veranlagungszeitraum entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1997 IV R 59/95, BFH/NV 1997, 635, m.w.N.; s. auch BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 60/90, BFH/NV 1993, 467, und BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135, zu § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung).
  • BFH, 29.03.1995 - X R 81/92

    Erhaltungsaufwendungen, die Vorkosten i. S. des § 10 e Abs. 6 EStG sind, nur im

    Das Wahlrecht kann zwar unter Umständen noch in späteren Jahren nachgeholt werden (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 IX R 152/89, BFHE 170, 57, BStBl II 1993, 589; vom 27. Oktober 1992 IX R 66/91, BFHE 170, 214, BStBl II 1993, 591; vom 24. November 1992 IX R 99/89, BFHE 170, 222, BStBl II 1993, 593); das gilt jedoch nur dann, wenn die Aufwendungen nicht bereits im Jahr der Leistung abgezogen worden sind und die Veranlagung dieses Jahres bestandskräftig geworden ist (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 60/90, BFH/NV 1993, 467).
  • BFH, 23.05.2005 - IX B 204/04

    Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit bei größerem Erhaltungsaufwand

    Eine Verteilung nach § 82b EStDV, u.a. auf das Streitjahr 2000, ist dann nicht mehr möglich (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1992 IX R 60/90, BFH/NV 1993, 467).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 204/93

    Telefon und Fernsehgerät als Krankenhauskosten

    Durch die der Höhe nach unzutreffende Behandlung der Erhaltungsaufwendungen im Vorjahr ergibt sich somit nicht, dass die Klägerin für die restlichen Jahre nicht jeweils 10 v.H. der Aufwendungen von ... DM geltend machen darf, bzw. nur noch den Restwert auf die noch offenen neun Jahre verteilen darf (Hinweis in diesem Zusammenhang auf die BFH-Urteile vom 3. Juli 1984 - IX R 45/84, BStBl II 1984, 709 , zu 2. und 3.; vom 11. Dezember 1987 - III R 266/83 -, BStBl II 1988, 335 ; vgl. zu § 82 b EStDV : BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 - IX R 60/90 -, BFH/NV 1993, 467; - IX R 152/89 -, BStBl II 1993, 589 ; - IX R 66/91 -, BStBl II 1993, 591 ; vom 24. November 1992 - IX R 99/89 -, BStBl II 1993, 593 ).
  • FG Münster, 02.02.2006 - 15 K 5273/02
    Die nachträgliche Ausübung des Wahlrechts ist keine neue Tatsache i. S. v. § 173 AO, sondern eine Verfahrenshandlung (BFH/NV 1993, 467).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2000 - 1 K 3064/99

    Einkommensteuer; Verteilungswahlrecht bei größerem

  • BFH, 23.06.1997 - IX B 43/97

    Zulassungsgrund für die Nichtzulassungsbeschwerde

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