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   BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07   

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https://dejure.org/2009,566
BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07 (https://dejure.org/2009,566)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2009 - IX R 62/07 (https://dejure.org/2009,566)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - IX R 62/07 (https://dejure.org/2009,566)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1

  • openjur.de

    Abziehbarkeit der Finanzierungskosten von Lebensversicherungsbeiträgen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Wirtschaftlicher Zusammenhang; Finanzierungsfreiheit

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Absetzbarkeit der Schuldzinsen des zur Finanzierung der Prämien einer als Darlehenssicherheit dienenden Kapitallebensversicherung aufgenommenen weiteren Darlehens

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3; EStG § 10 Abs. 1
    Zinsen für die zur Finanzierung von Kapitallebensversicherungsbeiträgen aufgenommenen Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Abziehbarkeit der Finanzierungskosten von Lebensversicherungsbeiträgen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug von Lebensversicherungsbeiträgen bei Fremdfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lebensversicherung - Darlehenszinsen zur Finanzierung der LV-Prämien abziehbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitallebensversicherung zur Darlehensrückzahlung - Darlehenszinsen zur Finanzierung von LV-Prämien als Werbungskosten abziehbar

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Auch die mittelbare Finanzierung von Mietgrundstücken ist steuerlich begünstigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kapitallebensversicherung als Kreditsicherheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zinsen für die zur Finanzierung von Kapitallebensversicherungsbeiträgen aufgenommenen Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1
    Absetzbarkeit der Schuldzinsen des zur Finanzierung der Prämien einer als Darlehenssicherheit dienenden Kapitallebensversicherung aufgenommenen weiteren Darlehens

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schuldzinsen durch kreditfinanzierte Lebensversicherungsbeiträge

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung einer kreditfinanzierten Lebensversicherung für Immobilienerwerb

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mittelbare Finanzierung von Mietgrundstücken

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zinsen zur Finanzierung von Lebensversicherungsbeiträgen können Werbungskosten sein

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug für Darlehenszinsen zur Finanzierung der Beiträge für KLV, mit der ein Immobilienfinanzierungsdarlehen getilgt werden soll

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Finanzierungsdarlehen für Vermieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Finanzierung von Mietobjekten sind Darlehenszinsen für Lebensversicherungen abzugsfähig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzierungskosten von Beiträgen für eine zur Sicherung eines Anschaffungsdarlehens abgetretenen Lebensversicherung können Werbungskosten sein - BFH erweitert Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bei Finanzierung von Mietobjekten sind Darlehenszinsen für Lebensversicherungen steuerlich abzugsfähig

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Vermietung und Verpachtung: Schuldzinsen für Versicherungsprämie sind Werbungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1
    Darlehen; Darlehenszinsen; Kapitallebensversicherung; Lebensversicherung; Werbungskosten; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 351
  • NZM 2009, 709
  • DB 2009, 1048
  • BStBl II 2009, 459
  • BStBl II 2010, 459
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.10.2004 - IX R 68/01

    Einbringen von Grundstücken in eine personenidentische GbR - Schuldzinsen als

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07
    Ein allein rechtlicher Zusammenhang --etwa aufgrund einer Besicherung des Grundstücks-- reicht ebenso wenig aus wie eine bloße gedankliche Zuweisung des Steuerpflichtigen (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01, BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324, m.w.N.).
  • BFH, 07.08.1990 - IX R 139/86

    Abziehbarkeit von Versicherungsbeträgen als Wergbungskosten

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07
    Schließt der Erwerber eines Grundstücks zur Sicherung des Kaufpreises eine Risikolebensversicherung ab, so führen zwar die Prämien selbst nach ständiger Rechtsprechung nicht zu Werbungskosten (BFH-Urteil vom 7. August 1990 IX R 139/86, BFH/NV 1991, 94, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07
    Entscheidet sich der Steuerpflichtige --anstelle einer Langfristfinanzierung allein durch Darlehen-- für eine kürzere Laufzeit der Finanzierung unter Einsatz von Kapitallebensversicherungen, so würde seine Finanzierungsfreiheit (vgl. grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt, wenn der wegen der kürzeren Finanzierungszeit höhere Finanzierungsaufwand nicht realitätsgerecht berücksichtigt würde.
  • BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07
    Die Finanzierung der Vermietungsobjekte über Kapitallebensversicherungen ist Bestandteil eines einheitlichen Gesamtkonzepts zur Finanzierung der Anschaffungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2005 IX R 15/04, BFHE 210, 24, BStBl II 2005, 754).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 10/06

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07
    So verhält es sich, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen tatsächlich dazu verwendet, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, insbesondere indem er damit Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudes finanziert (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2007 IX R 10/06, BFHE 217, 531, BStBl II 2007, 645, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 21.08.2007 - 17 K 2330/06

    Berücksichtigung von Zinsen für ein zur Finanzierung von (Kapital)

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07
    Das Finanzgericht (FG) ließ in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 370, veröffentlichten Urteil die Zinsaufwendungen für die Versicherungsbeiträge nicht als Werbungskosten zum Abzug zu; die Schuldzinsen dienten auch der Absicherung des Todesfallrisikos und seien insoweit gemischt veranlasst (§ 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - IX R 62/07
    Entscheidet sich der Steuerpflichtige --anstelle einer Langfristfinanzierung allein durch Darlehen-- für eine kürzere Laufzeit der Finanzierung unter Einsatz von Kapitallebensversicherungen, so würde seine Finanzierungsfreiheit (vgl. grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193) in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt, wenn der wegen der kürzeren Finanzierungszeit höhere Finanzierungsaufwand nicht realitätsgerecht berücksichtigt würde.
  • BFH, 11.12.2018 - VIII R 7/15

    Aufteilung von Finanzierungskosten auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf

    Die Kläger verteidigen die Entscheidung des FG mit dem Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Februar 2009 IX R 62/07 (BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459).

    bbb) Die Kläger können sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BFH vom 25. Februar 2009 IX R 62/07 (BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459) berufen.

  • BFH, 27.10.2020 - VIII R 30/17

    Änderung der (Teil-)Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 25.02.2009 - IX R 62/07 (BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459) zu Grunde lag.
  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 3/11

    Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen

    aaa) Die Kläger können sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BFH vom 25. Februar 2009 IX R 62/07 (BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459) berufen.

    Die vorliegende Entscheidung divergiert deshalb nicht von dem angeführten Urteil des IX. Senats (in BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459).

  • FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07

    Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für ein Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung

    Durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Februar 2009 (Az. IX R 62/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2009, 1025) sei die Rechtsposition der Kläger bestätigt worden; das Finanzamt könne seine Argumentation aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht weiter aufrecht erhalten.

    b) Nach dem BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 (IX R 62/07, BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459), sind die Zinsen für ein zur Finanzierung der Versicherungsbeiträge aufgenommenes Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn eine Kapitallebensversicherung der Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb von Mietgrundstücken aufgenommen worden sind, dient.

    Etwas Anderes lässt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 (IV R 62/07 BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459) ableiten.

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 5 K 11174/15

    Keine Änderung der Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 AO während

    In diesem Sinne habe auch bereits der Bundesfinanzhof - BFH - (vgl. BFH, Urteil vom 25. Februar 2009 - IX R 62/07, BStBl. II 2009, 459) in einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden.

    Entscheide sich der Steuerpflichtige - anstelle einer Langfristfinanzierung allein durch Darlehen - für eine kürzere Laufzeit der Finanzierung unter Einsatz von Kapitallebensversicherungen, so würde seine Finanzierungsfreiheit (vgl. BFH, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - GrS 1-2/95, BStBl. II 1998, 193) in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt, wenn der wegen der kürzeren Finanzierungszeit höhere Finanzierungsaufwand nicht realitätsgerecht berücksichtigt würde (vgl. zum Gesamten: BFH, Urteil vom 25. Februar 2009 - IX R 62/07, BStBl. II 2009, 459).

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 47/08

    Abziehbarkeit von Prozesskosten als Werbungskosten - Neuausrichtung eines

    Das Vorgehen der Kläger gegen die LB diente einer aus der Sicht der Kläger günstigeren Gestaltung ihres Finanzierungskonzepts hinsichtlich der Anschaffungskosten des Vermietungsobjekts (vgl. zur Maßgeblichkeit des Gesamtkonzepts zur Finanzierung der Anschaffungskosten BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 62/07, BFHE 224, 351, BStBl II 2009, 459).
  • FG Berlin-Brandenburg, 07.10.2014 - 6 K 6147/12

    Beiträge für Risikolebensversicherung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften

    Der BFH habe bis zuletzt an dieser Rechtsauffassung festgehalten (BFH, Urteil vom 25. Februar 2009, IX R 62/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 459).
  • FG Sachsen, 08.01.2015 - 2 K 712/14

    Finanzierungskosten für eine mit einem Darlehen gekoppelte Lebens- und

    Die Kläger berufen sich zu Recht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 25. Februar 2009 (IX R 62/07, BStBl II 2009, 459).
  • FG Nürnberg, 28.01.2010 - 4 K 612/07

    Fremdunübliche Darlehensgewährung einer KG an ihre Kommanditisten aufgrund

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH sei zudem - den Ausführungen von Wüllenkamp folgend (BB 1991, 1905, 1908) - den Fremdvergleichskriterien bei der steuerlichen Berücksichtigung von Darlehen im Verhältnis zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern keine Bedeutung mehr zuzumessen (vgl. BFH-Urteil vom 16.10.2008 IV R 98/06, BStBl II 2009, 272; und vom 25.02.2009 IX R 62/07, BStBl II 2009, 459).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 13 K 13010/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Bedeutung der Verlustfeststellung i.S.v. § 181 Abs. 5

    Hinsichtlich der Finanzierungskosten für die Bürgschaftszahlungen folge aus den BFH-Entscheidungen vom 25. Februar 2009 (IX R 62/07) und vom 16. März 2010 (Az. VIII R 20/08), die auch für Veranlagungszeiträume vor 1999 Wirkung hätten, dass der Abzug nachträglicher Schuldzinsen wie bei den Gewinneinkünften zugelassen werden müsse und dem entsprechend eine Rückstellung zu bilden sei.
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