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   BFH, 24.10.2000 - IX R 62/97   

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BFH, 24.10.2000 - IX R 62/97 (https://dejure.org/2000,2408)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2000 - IX R 62/97 (https://dejure.org/2000,2408)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - IX R 62/97 (https://dejure.org/2000,2408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einspruchsverfahren - Änderungsbescheid - Unanfechtbarkeit des Erstbescheides - Verböserung

  • Judicialis

    AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 351; ; AO 1977 § 367 Abs. 2; ; EStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verböserung bei einem Änderungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 367 Abs 2, AO 1977 § 173 Abs 2, AO 1977 § 351
    Änderungsbescheid; Gesamtaufrollung; Verböserungspflicht; Verböserungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 57
  • NVwZ 2001, 719
  • BB 2001, 86
  • DB 2001, 74
  • BStBl II 2001, 124
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 24.10.2000 - IX R 62/97
    Ein Nebeneinander von Mietvertrag und Wohnungsrecht führt nicht ohne weiteres dazu, dass dem Mietvertrag steuerrechtlich die Anerkennung zu versagen ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 24.10.2000 - IX R 62/97
    Vielmehr ist denkbar, dass das dingliche Sicherungsrecht (teil-)entgeltlich bestellt wird oder lediglich der Absicherung eines schuldrechtlich vereinbarten Mietvertrages dient (BFH-Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539, unter II. 2. b, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    Angehörige; vom 21. September 2000 IV R 50/99, BFHE 193, 57, BStBl II 2001, 299: betr.
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 11 K 266/97

    Bestimmung des Korrekturrahmens des § 351 AO 1977: Berücksichtigungsfähigkeit

    Die Erhöhung der Steuerschuld in der Einspruchsentscheidung beruht nicht auf einer umfassenden Gesamtüberprüfung des Falles oder des Änderungsbescheids vom 28. Dezember 1995 im Rahmen des § 367 Abs. 2 Satz 1 AO (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 62/97, BStBl II 2001, 124), sondern auf Änderungen gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO mit begrenzter Gesamtwiederaufrollung im Rahmen des § 177 Abs. 1 und Abs. 2 AO.

    Das Einspruchsverfahren ist ein verlängertes Veranlagungsverfahren (vgl. das BFH-Urteil vom 10. November 1989 VI R 124/88, BStBl II 1990, 414, 415) bzw. hier ein verlängertes Änderungsverfahren (vgl. das BFH-Urteil in BStBl II 2001, 124, 125).

  • BFH, 26.07.2001 - VI R 122/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    a) Soweit das FA in der Einspruchsentscheidung vom 4. März 1997 gegenüber den Änderungsbescheiden für die Streitjahre 1990 bis 1992 jeweils vom 6. November 1995 eine Verböserung vorgenommen hat und die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr berücksichtigte, sondern statt dessen jeweils nur den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 2 000 DM angesetzt hat, wird das FG im zweiten Rechtsgang zu prüfen haben, ob diese Verböserung nach Maßgabe der Ausführungen im BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 62/97 (BFH/NV 2001, 224) zulässig war oder ob insoweit die Voraussetzungen für eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 vorliegen.
  • FG München, 22.04.2009 - 9 K 1680/07

    Berichtigung materieller Fehler gem. § 177 AO bei durch materiell-rechtlich

    Das Finanzamt kann eigene Fehler in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nur im Hinblick auf den Änderungsbescheid, nicht im Hinblick auf den Erstbescheid überprüfen (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 62/97, BStBl II 2001, 124).
  • BFH, 11.06.2014 - IX B 6/14

    Nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen

    Denn die behauptete Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 24. Oktober 2000 IX R 62/97 (BFHE 193, 57, BStBl II 2001, 124) und vom 13. September 2001 IV R 79/99 (BFHE 196, 195, BStBl II 2002, 2) kann bereits deswegen nicht vorliegen, weil ausweislich der tatsächlichen Feststellungen des FG der Erlass der Änderungsbescheide in den streitigen Punkten auf der Grundlage von § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) und § 165 Abs. 2 Satz 1 AO und nicht wie in den angeführten BFH-Entscheidungen auf der Grundlage von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfolgt war.
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.2003 - 13 K 222/01

    Verböserung bei Änderungsbescheid - Aufwendungen für Philosophiestudium als

    Sie kann eigene Fehler in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nur im Hinblick auf den Änderungsbescheid, nicht im Hinblick auf den Erstbescheid überprüfen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 62/97, BFE 193, 57, BStBl II 2001, 124).
  • FG Nürnberg, 05.03.2009 - VII 98/03

    Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit - Änderung nach § 173 AO trotz

    Über die Höhe eines solchen wird nicht (unbedingt) im Verlustentstehungsjahr, sondern im Verlustabzugsjahr entschieden (vgl. BFH-Urteile vom 09.12.1998 IX R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3 unter II. 3.; und vom 14.06.2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).
  • FG Nürnberg, 28.06.2006 - V 426/01

    Keine Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung wegen Irrtums

    Nach § 351 Abs. 1 AO können Verwaltungsakte, die unanfechtbare Verwaltungsakte ändern, nur insoweit angegriffen werden, als die Änderung reicht, es sei denn, dass sich aus den Vorschriften über die Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten etwas anderes ergibt (BFH-Urteil vom 24.10.2000 IX R 62/97, BStBl II 2001, 124 ).
  • FG Münster, 31.03.2004 - 8 K 7113/01

    Verlustfeststellung/Wesentliche Beteiligung

    Die Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 09. Dezember 1998 IX R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl. II 2000, 3), nach der keine Feststellung eines verbleibenden Verlustes mehr erfolgen kann, wenn eine Einkommensteuerfestsetzung für das betreffende Jahr mit einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte nicht mehr änderbar ist, steht daher der Überprüfung des Bescheides vom 13.10.2003 über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zum 31.12.1999 nicht entgegen.
  • FG Niedersachsen, 05.05.2011 - 10 K 263/10

    Berücksichtigung von weiteren negativen Einkünften nach Feststellung des

    23 Schließlich steht diesem Ergebnis auch nicht entgegen, dass der BFH mit Urteil vom 17. September 2008 (IX R 70/06, BStBl II 2009, 897) seine Rechtsprechung gegenüber dem BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 IX R 62/97, BStBl II 2000, 3 unter ausdrücklichem Hinweis im Leitsatz geändert hat; denn die Änderung betrifft lediglich die Übertragung der vorgenannten Grundsätze auf den Fall des erstmaligen Erlasses eines Feststellungsbescheids.
  • FG München, 30.04.2012 - 7 K 3543/09

    Bekanntgabewille des FA bei versehentlicher elektronischer Bescheidfreigabe -

  • FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 6 K 2079/08

    Nachträgliche Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen; Rückstellung wegen

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