Rechtsprechung
| BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99, Az. des BVerfG: 2 BvL 17/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1; EStG 1997 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b; BVerfGG § 35, § 80 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
- Simons & Moll-Simons
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1; EStG 1997 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b; BVerfGG § 35, § 80 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorlage an BVerfG: Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EStG a. F. (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG n. F.) verfassungswidrig? - BFH bejaht Gleichheitsverstoß wegen gravierender rechtlicher Erhebungshindernisse
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vorlage an BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapier-geschäften wegen struktureller Vollzugshindernisse?
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Spekulationssteuer - Besteuerung von Wertpapier-Spekulationsgewinnen ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig
- 123recht.net (Pressemeldung)
Keine Steuer auf Spekulationsgewinne?
- aok-business.de (Kurzinformation)
Spekulationsgewinn: Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist nicht gegeben
- drschmel.de (Kurzinformation)
Spekulationssteuer verfassungswidrig ?
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschaeften nach
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften nach Auffassung des BFH verfassungswidrig
Besprechungen u.ä. (3)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verfassungswidrigkeit der 'Spekulationssteuer'?" von RA Johann Seipl u. RA Jörg Wiese, original erschienen in: Stbg 2003, 580 - 582.
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 7/99
- BFH, 19.03.2002 - IX R 62/99
- BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99, Az. des BVerfG: 2 BvL 17/02
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
- BFH, 22.06.2004 - IX R 62/99
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 199, 451
- NJW 2003, 83
- BB 2002, 2370
- DB 2002, 2354
- BStBl II 2003, 74
Wird zitiert von ... (77)
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Juli 2002 - IX R 62/99 -.Zu dem anschließenden Revisionsverfahren hat das Bundesministerium der Finanzen nach Aufforderung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 19. März 2002 - IX R 62/99 -, BFHE 197, 562, BStBl II 2002, 296) seinen Beitritt erklärt.
Mit Beschluss vom 16. Juli 2002 - IX R 62/99 - (BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74) hat der Bundesfinanzhof das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 16. April 1997 (BGBl I S. 821) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar sei, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt werde.
Die von Bundesrechnungshof (…BTDrucks 14/8863, S. 9 unter 3.6) und Bundesfinanzhof (Vorlagebeschluss vom 16. Juli 2002 - IX R 62/99 -, a.a.O., unter B III 4 b) übereinstimmend getroffene Feststellung, es seien keine Erkenntnisse über die Höhe der zu erklärenden privaten Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren und die insoweit zu verzeichnenden Steuerausfälle zu gewinnen, ist durch die von Bund und Ländern vorgelegten Unterlagen nicht widerlegt worden.
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Steuerrecht - § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG verfassungswidrig?
Überdies leidet bereits die lediglich zeitlich befristete Besteuerung von Spekulationsgeschäften bei anderen Wirtschaftsgütern nach Auffassung des Senats an einem strukturellen Vollzugsdefizit (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2002 IX R 62/99, BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74).Die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ist auch nicht wegen struktureller Vollzugshindernisse verfassungswidrig; denn --im Gegensatz zu dem Bereich der anderen Wirtschaftsgüter i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74 zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F.; Az. des BVerfG: 2 BvL 17/02)-- geht der Senat davon aus, dass der Gesetzgeber für den gleichmäßigen Vollzug des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG durch die in § 18 Abs. 1 und 2 des Grunderwerbsteuergesetzes statuierten Anzeigepflichten ausreichend Vorsorge getroffen hat (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. III. 2. d aa).
- BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03
Zahlungsaufschub bei Steuern aus Spekulationsgewinn
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung des hier streitigen Spekulationsgewinns maßgeblichen Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres (EStG) ergeben sich aus dem Beschluss vom 16. Juli 2002 IX R 62/99 (BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74), mit dem der Senat eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt hat, ob diese Norm mit dem Grundgesetz (GG) insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.Diese Fragestellung ist insbesondere bei den Spekulationseinkünften stets problematisiert worden (vgl. dazu den Senatsbeschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. II. 3., m.w.N.).
Denn es ist der gleichmäßige Belastungserfolg, den der Steuerzugriff verfehlt (BFH-Beschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. III.).
Auch tatsächlich wird die materielle Steuernorm durch die Finanzämter nicht vollzogen (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. III. 5. und 6.).
- BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
Kontostammdaten
Ein hinreichender Anlass für Ermittlungsmaßnahmen wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte oder auf Grund allgemeiner Erfahrungen die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt (vgl. BFHE 199, 451 ). - BFH, 29.11.2005 - IX R 49/04
Versteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 …
Dabei ist indes ein begründeter Verdacht steuerrechtlicher Unregelmäßigkeiten nicht notwendig (vgl. Stahl, Kölner Steuerdialog --KÖSDI-- 7/2005, 14704 ff., m.w.N.); ein hinreichender Anlass für Ermittlungsmaßnahmen ist schon dann zu bejahen, wenn auf Grund konkreter Anhaltspunkte oder auf Grund allgemeiner Erfahrungen die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 16. Juli 2002 IX R 62/99, BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. III. 3. d am Ende; vgl. auch AEAO zu § 93 Abs. 7 AO 1977 Nr. 2). - KG, 18.08.2005 - 8 U 251/04
Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen Beratungs- und Aufklärungsfehlern; …
Auch wenn es Ende 2001 keine Rechtsprechung gab, die einen Erfolg des Einwands erwarten ließ, es bestehe eine zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids führende Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b EStG wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits, und lediglich ein Teil des Schrifttums unter Hinweis auf die zur Zinsbesteuerung ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.1991(BVerfGE 84, 239 = NJW 1991, 2129) von einer Verfassungswidrigkeit ausging (s. die Nachweise im Vorlagebeschluss des BFH vom 16.07.2002, NJW 2003, 83), handelte der Beklagte pflichtwidrig, indem er den nun einmal gestellten Antrag nicht in bestmöglicher Weise unter Wiedergabe der in der Literatur vorgebrachten Argumente im Sinn der Mandanten begründete und ihnen damit nicht einmal eine minimale Chance eröffnete, dass der Antrag Erfolg haben könnte.Für den hier in Frage stehenden Fall der Geltendmachung gleichheitswidriger Vollzugsmängel durch den Steuerpflichtigen heißt es in der Verfügung der OFD Frankfurt/Main unter Hinweis auf das anhängige Revisionsverfahren IX R 62/99 nur: "Sofern sich ein Steuerpflichtiger im Rechtsbehelfsverfahren auf dieses Verfahren beruft, kann das Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO in Absprache mit dem Steuerpflichtigen ruhen." Damit wird lediglich auf die Regelung des § 363 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO hingewiesen, die bei Anhängigkeit eines präjudiziellen Verfahrens bei einem obersten Bundesgericht wegen Verfassungswidrigkeit einer Norm ein Ruhen des Einspruchsverfahrens ermöglicht.
Allein in der Literatur wurde teilweise geltend gemacht, dass die Lage der vom Bundesverfassungsgericht zur Zinsbesteuerung beurteilten vergleichbar sei (s. die Nachweise in BFH NJW 2003, 83).
Somit wurde § 23 EStG in Bezug auf Spekulationsgewinne bis zum Vorlagebeschluss des BFH vom 16.07.2002 (NJW 2003, 83) auch ca. 10 Jahre nach dem sog. Zinsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1991 in der Praxis ohne hervorgetretene Bedenken der Rechtsprechung angewandt.
Erst die Entscheidung des BFH vom 16.07.2002 (NJW 2003, 83) brachte der Fachwelt die Erkenntnis, dass nach den allgemeinen Grundsätzen des verfassungsgerichtlichen Zinsurteils von 1991 Bedenken gegen die Besteuerung von Spekulationsgeschäften wegen eines Vollzugsdefizits bestehen; mit dieser Entscheidung war aus Sicht der Praxis "nicht unbedingt zu rechnen" (so Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht, in NJW 2003, 2509).
- BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07
Steuerrecht - Erörterung der Verfassungwidrigkeit von Norm durch Steuerberater?
Dass dies nicht auf eine rechtspolitische Umsetzungsschwäche, sondern auf ein Wahrnehmungsdefizit des Gesetzgebers zurückzuführen war, zeigt dessen rasche Reaktion auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Juli 2002 zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b EStG (BStBl. 2003 II S. 74 ff), über die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. März 2004 (…BVerfGE 110 aaO S. 132) berichtet (Art. 1 Nr. 9 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 15. Dezember 2003, BGBl. I 2645, 2646).In der veröffentlichten Rechtsprechung ist seit der Bekanntgabe des Zinsurteils die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften aus dem Gesichtspunkt eines strukturellen Vollzugsdefizits bis zu dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 23. September 1999, das noch von einer Verfassungsmäßigkeit ausgegangen ist, nicht behandelt worden (vgl. hierzu BFHE 199, 451, 458 f).
- FG Niedersachsen, 16.05.2003 - 13 V 184/03
Besteuerung privater Veräußerungsgewinne nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG …
Im Einspruchsbescheid vom 14.01.2003 hat das FA unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.07.2002 (IX R 62/99, BStBl II 2003, 74) an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingeräumt, dass ernstliche Zweifel an der derzeitigen Besteuerung privater Veräußerungsgewinne bestünden.Dies hat der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 16.07.2002 (IX R 62/99, BStBl II 2003, 74) überzeugend dargelegt (das Verfahren ist beim BVerfG unter dem Az. 2 BvL 17/02 anhängig).
Ist das Erhebungsverfahren jedoch - wie im Fall des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG - so ausgestaltet, dass der Belastungserfolg nicht in gleichmäßiger Weise hergestellt werden kann, führt dies zur Überzeugung des Senats zur Verfassungswidrigkeit der Vorschrift (so auch BFH-Beschluss vom 16.07.2002 a.a.O. unter B.III.2.b).
Die Vorschrift gilt ihrem Wortlaut nach jedoch lediglich für Kapitalerträge, für die ein Freistellungsauftrag beantragt wurde und damit eindeutig nicht für den Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 23 EStG (so auch BFH-Beschluss vom 16.07.2002, a.a.O.).
Das FG Düsseldorf nimmt in seiner Entscheidung die Abwägung zugunsten des öffentlichen Interesses vor allem mit der Begründung vor, es sei wenig wahrscheinlich, dass das BVerfG - unterstellt es folgt der Auffassung des BFH im Vorlagebeschluss vom 16.07.2002 (a.a.O.) - die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit Wirkung für die Vergangenheit (ex tunc) für verfassungswidrig erkläre.
- BFH, 30.11.2004 - IX B 120/04
BFH hat Zweifel an Verfassungsgemäßheit der Spekulationsbesteuerung für 1999
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der für die Besteuerung des hier streitigen Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften maßgeblichen Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergeben sich aus dem Beschluss vom 16. Juli 2002 IX R 62/99 (BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74), mit dem der Senat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt hat, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 maßgeblichen Fassung mit dem Grundgesetz (GG) insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.Er hat dort auch zur Rechtslage der Veranlagungszeiträume ab 1999 Stellung genommen und insoweit ausgeführt, dass der gleichmäßige Belastungserfolg auch nicht durch § 45d EStG sowie durch organisatorische Maßnahmen hergestellt werden kann (BFH in BFHE 199, 451, BStBl II 2003, 74, unter B. III. 4. b und c der Gründe).
- OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07
Steuererklärung - Was ein Steuerberater wissen muss - und was nicht
Auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.07.2002 - IX R 62/99 - (NJW 2003, 83) erklärte das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02 - (NJW 2004, 1022) die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Neufassung des Einkommensteuergesetzes vom 16.04.1997 (im Folgenden: a. F.), der auch die Grundlage für die Besteuerung der von der Klägerin im Jahr 1998 erzielten Spekulationsgewinne darstellte, für verfassungswidrig und nichtig, soweit er Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betraf.Jedenfalls aufgrund seiner Bekanntmachungen im Bundessteuerblatt (BStBl II 2003, 74) und in der Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" (DStRE 2002, 1431) hätte der Beklagte als Steuerberater den Vorlagebeschluss kennen müssen.
Ein ernst zu nehmendes Indiz in diesem Sinne war hier der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 16.07.2002 (NJW 2003, 83), durch den eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt wurde, ob § 23 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar sei, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt werde.
- BFH, 21.10.2003 - VII B 85/03
Spekulationsbesteuerung - Einstweiliger Rechtsschutz bei Sammelauskunftsverfahren
- FG Münster, 25.06.2003 - 4 V 6194/02
Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen § 23 …
- BFH, 03.02.2004 - VII R 4/03
Steuerrecht - Wann ist ein Hopperbagger von der Mineralölsteuer befreit?
- FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05
Besteuerung von Kapitaleinkünften aus den Jahren 2000 bis 2002 verfassungswidrig?
- OLG Hamburg, 04.07.2007 - 8 U 114/06
Fehlerhafte Pflichtverletzung - Einspruch versäumt - Schadenersatzanspruch des …
- FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 223/03
Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgelds nach Bremischem …
- FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01
Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und …
- BFH, 04.08.2003 - IX B 45/03
AdV, Einkünfte aus Spekulationsgeschäften
- BFH, 12.05.2009 - IX R 45/08
Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes durch das BVerfG - …
- FG Hamburg, 24.01.2003 - III 384/02
Keine AdV bei Einkünften aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften:
- FG Hamburg, 01.03.2004 - III 440/03
- FG Düsseldorf, 13.12.2002 - 18 V 2497/02
- FG Brandenburg, 29.12.2003 - 3 V 2238/03
Aufhebung der Vollziehung des bereits vollzogenen und vollstreckten …
- OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 6/07
- FG Hessen, 05.07.2007 - 1 V 1282/07
Weiterhin ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 …
- FG Brandenburg, 12.02.2003 - 4 V 2526/02
Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an der …
- BFH, 21.10.2003 - VII B 95/03
Spekulationsgewinne: Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitut
- BFH, 22.12.2004 - IX B 149/04
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. von § 23 Abs. 1 EStG …
- BFH, 17.12.2003 - XI R 63/00
Haushaltshilfe; hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis
- FG Schleswig-Holstein, 01.12.2004 - 2 V 365/04
Spekulationssteuer auch für 2003 verfassungswidrig?
- BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvQ 2/05
Steuererklärung - Aktuelle Kontrollmöglichkeiten: Was darf der Fiskus?
- OLG Köln, 26.04.2007 - 8 U 49/06
Unbegründete Schadensersatzklage gegen Steuerberater bei Unkenntnis der …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2002 - 2 V 146/02
Verfassungswidrigkeit der Spekulationsgewinnbesteuerung von Wertpapieren nach dem …
- FG München, 02.12.2002 - 1 V 2055/02
Nachweispflicht eines Anwalts hinsichtlich behaupteter Treuhandverhältnisse im …
- FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 6487/02
Kirchensteuer - Ungleichbehandlung beim besonderen Kirchgeld rechtens?
- KG, 08.09.2006 - 4 U 119/05
Steuerrecht - Steuerberater: Anforderungen an die Kenntnis der Rechtsprechung
- FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03
Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!
- VG Düsseldorf, 10.03.2003 - 25 K 4379/02
- BFH, 14.10.2003 - IX R 17/01
Versorgungsbezüge: Altersentschädigungen von Bundestagsabgeordneten
- FG Baden-Württemberg, 14.07.2005 - 4 V 24/04
Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung gegen eine Bank zur Ermittlung der …
- FG Düsseldorf, 13.12.2002 - 18 V 2497/02 A (E
- FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01
Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und 22 Nr. …
- OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
Verjährung von übergegangenen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Maßgebliche …
- FG Düsseldorf, 27.07.2004 - 8 V 2806/04
Spekulationsgewinne - Verfassungswidrige Besteuerung von Spekulationsgewinnen im …
- BFH, 30.12.2011 - IX B 66/11
NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil; § …
- FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 18 K 12/05
Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften; Vorliegen eines …
- FG München, 22.07.2003 - 2 V 1075/03
Wiederholter ADV Antrag bei Gericht; Zuständiges Gericht; Einzelrichter; Änderung …
- FG Schleswig-Holstein, 02.10.2003 - 5 K 429/02
Verkauf zum Restwert angekaufter Leasing-Pkw - Steuerfreie Gewinne für …
- FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 4952/02
Kirchensteuer; Glaubensverschiedene Ehe; Besonderes Kirchgeld; Einkommensloser …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2004 - 2 K 1633/02
- FG München, 01.02.2005 - 15 V 4976/04
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von …
- FG Köln, 11.05.2005 - 11 K 6619/02
Rechtmäßigkeit des in glaubensverschiedener Ehe erhobenen besonderen Kirchgeldes …
- FG Köln, 08.06.2005 - 11 K 3248/02
Rechtmäßigkeit des in glaubensverschiedener Ehe erhobenen besonderen Kirchgeldes …
- FG Baden-Württemberg, 08.05.2007 - 4 K 209/04
Sammelauskünfte von Banken über Erhalt von Bonusaktien ihrer Kunden
- FG Münster, 11.02.2003 - 11 V 6957/02
Spekulationsgewinne - Verfassungsrechtlich bedenkliches Auskunftsverlangen
- FG Hessen, 23.11.2004 - 7 V 3590/04
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von privaten Veräußerungserträgen
- FG Köln, 08.06.2005 - 11 K 1389/03
Verfassungswidrigkeit des besonderen Kirchgeldes
- FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.05.2007 - 3 K 1667/04
Spekulationsgeschäfte - Kursdifferenz bei Fremdwährungsdarlehen nicht abziehbar
- FG Münster, 05.06.2003 - 7 V 2115/03
Keine AdV bezüglich Besteuerung von Spekulationsgewinnen
- FG Niedersachsen, 28.07.2003 - 2 V 571/02
Verfassungskonforme Auslegung des vertikalen Verlustausgleichs i.S.v. § 10d …
- FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 67/03
- FG Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 1 K 415/02
Keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist bei Nichtigerklärung des Steuergesetzes
- FG Münster, 04.03.2003 - 11 V 6951/02
- FG München, 16.09.2003 - 12 K 1013/03
Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung in den Jahren 1994, 1995, 2000, 2001; …
- FG München, 14.05.2004 - 8 K 1811/02
- FG Köln, 11.05.2005 - 11 K 385/03
Rechtmäßigkeit des in glaubensverschiedener Ehe erhobenen besonderen Kirchgeldes …
- FG Düsseldorf, 16.05.2006 - 17 K 6514/04
Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens bzw. Vorlageersuchens von …
- LG Augsburg, 26.04.2007 - 10 KLs 509 Js 103192/03
§ 396 Abs. 1 AO: Aussetzung des Strafverfahrens
- FG Hamburg, 25.05.2007 - 6 K 28/07
Einkommensteuer/Grundgesetz: Berücksichtigung von Spekulationsgewinnen in 1996
- FG München, 07.11.2002 - 13 V 2413/02
Zur steuerlichen Anerkennung einer Unterbeteiligung des Ehegatten; Aussetzung der …
- FG Münster, 04.03.2003 - 11 V 6946/02
- FG Saarland, 18.03.2003 - 2 V 28/03
Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungswidriger rückwirkender Besteuerung …
- FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 3070/02
- FG Münster, 24.06.2002 - 11 V 6946/02
- FG München, 14.07.2004 - 1 V 1473/04
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus privaten …
- FG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 4 K 44/05
Zur Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze aus der Tätigkeit eines Familien- und …
Rechtsprechung
| BFH, 19.03.2002 - IX R 62/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b
- Simons & Moll-Simons
EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b
- DER BETRIEB
Zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a. F. (= § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG n. F.) - BFH fordert BMF zum Beitritt auf
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. B
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgeschäften (Gesetzesfassung von 1997) - NWB SteuerXpert START
- jurawelt.com
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung
- RA Kotz
Steuern auf Aktien-Spekulationsgewinne kommen auf den Prüfstand
- rechtsportal.de
- Judicialis
- Betriebs-Berater
Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Erfassung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierverkäufen
Kurzfassungen/Presse
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Fragen an das Bundesministerium der Finanzen nach Möglichkeiten und Hindernissen bei der Erfassung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapierverkäufen
Verfahrensgang
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 197, 562
- BB 2002, 923
- DB 2002, 922
- BStBl II 2002, 296
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
Zu dem anschließenden Revisionsverfahren hat das Bundesministerium der Finanzen nach Aufforderung des IX. Senats des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 19. März 2002 - IX R 62/99 -, BFHE 197, 562, BStBl II 2002, 296) seinen Beitritt erklärt. - BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99
Keine Steuer auf Spekulationsgewinne?
Durch Beschluss vom 19. März 2002 IX R 62/99 (BFHE 197, 562, BStBl II 2002, 296) hat der vorlegende Senat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Beitritt aufgefordert und um Beantwortung folgender Fragen gebeten:. - FG Düsseldorf, 13.12.2002 - 18 V 2497/02 A (E Er verweist darauf, dass der IX. Senat des Bundesfinanzhofs -BFH- die Besteuerung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG für verfassungswidrig hält (Verfahren IX R 62/99, Beschluss vom 19. März 2002, BStBl II 2002, 296 und Vorlagebeschluss vom 16. Juli 2002).
Wie der IX. Senat des Bundesfinanzhofs im Vorlagebeschluss vom 16. Juli 2002 IX R 62/99 (zur Veröffentlichung bestimmt;… BFH/NV 2002, 1649) dargelegt hat, bestehen ernstliche Zweifel daran, ob die im Streitfall einschlägige Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997, die im Streitjahr 1997 die Besteuerung der Spekulationsgewinne regelt, mit Art. 3 des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist.
- FG Düsseldorf, 13.12.2002 - 18 V 2497/02 Er verweist darauf, dass der IX. Senat des Bundesfinanzhofs -BFH- die Besteuerung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b EStG für verfassungswidrig hält (Verfahren IX R 62/99, Beschluss vom 19. März 2002, BStBl II 2002, 296 und Vorlagebeschluss vom 16. Juli 2002).
- FG Sachsen, 13.08.2009 - 4 K 2106/04
Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids wegen Besteuerung sonstiger Einkünfte …
Er wandte sich aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen die Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und beantragte das Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem seinerzeit beim BFH anhängigen Revisionsverfahren IX R 62/99 (vgl. Einspruchsschreiben vom 31.05.2000, Rechtsbehelfsakte Bl. 28).
Rechtsprechung
| BFH, 22.06.2004 - IX R 62/99 |
