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   BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04   

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https://dejure.org/2006,9193
BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04 (https://dejure.org/2006,9193)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2006 - IX R 63/04 (https://dejure.org/2006,9193)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - IX R 63/04 (https://dejure.org/2006,9193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 39; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; EigZulG § 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EigZulG § 2 Abs. 1
    Wohnungsrecht - wirtschaftliches Eigentum

  • datenbank.nwb.de

    Wirtschaftliches Eigentum eines Wohnungsrechtsinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1, EigZulG § 1
    Antragsbefugnis; Wirtschaftliches Eigentum; Wohnrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04
    Fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer zu (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2000 IX R 25/98, BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    Hiervon ist auszugehen, wenn der Nutzungsberechtigte aufgrund eindeutiger und im Voraus getroffener Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft --unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers-- innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechenden Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist oder wenn der Nutzungsberechtigte für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts der Wohnung gegen den zivilrechtlichen Eigentümer hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    d) Ein den zuvor genannten Voraussetzungen entsprechender Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers ist nicht gegeben, wenn dem Nutzungsberechtigten ein (schuldrechtliches oder dingliches) Nutzungsrecht nicht für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung, sondern auf seine Lebenszeit bestellt wird (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N., betr. einen Nießbrauch; vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, m.w.N., betr. ein Wohnungsrecht).

  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04
    d) Ein den zuvor genannten Voraussetzungen entsprechender Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers ist nicht gegeben, wenn dem Nutzungsberechtigten ein (schuldrechtliches oder dingliches) Nutzungsrecht nicht für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung, sondern auf seine Lebenszeit bestellt wird (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N., betr. einen Nießbrauch; vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, m.w.N., betr. ein Wohnungsrecht).
  • BFH, 04.04.2000 - IX R 25/98

    Eigenheimzulage in Miteigentumsfällen

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04
    Fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer zu (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. April 2000 IX R 25/98, BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Auszug aus BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04
    Dies gilt auch, wenn die statistische Lebenserwartung des Nutzungsberechtigten der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wohnung entspricht; Nutzungsdauer und wirtschaftlicher Verbrauch fallen hier allenfalls zufällig zusammen (z.B. BFH-Urteil vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Unerheblich ist, dass der Vorbehaltsnießbrauch auf Lebenszeit der Nießbraucherin M bestellt wurde, da damit bei einem Wirtschaftsgut mit längerer Lebensdauer nicht der Ausschluss des Eigentümers für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Objekt verbunden ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II.2.c; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, unter II.2.a, und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225, unter II.1.d).
  • BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums;

    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander fallen, ist für die Förderung auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteile in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N., und in BFH/NV 2006, 2225).

    Ebenso ist die Bestellung des lebenslänglichen dinglichen Wohnrechts zugunsten des Vaters der Klägerin nicht geeignet, die Klägerin als Eigentümerin für die gewöhnliche Nutzungsdauer von den Einwirkungen auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich auszuschließen (vgl. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und in BFH/NV 2006, 2225, unter II. 1. d, m.w.N.).

  • BFH, 29.03.2012 - II B 65/11

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    b) In der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile in BFH/NV 2006, 2225; vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175; vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, jeweils m.w.N.) ist geklärt, dass die Bestellung eines lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts an einem im Eigentum eines anderen stehenden bebauten Grundstücks nicht zum wirtschaftlichen Eigentum des Wohnungsrechtsinhabers führt.

  • BFH, 19.12.2006 - IX R 33/05

    Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

    Trägt aber der Nutzungsberechtigte statt des zivilrechtlichen Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer von ihm selbstgenutzten Wohnung, ist er wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ihm auf Dauer Substanz und Ertrag der Wohnung wirtschaftlich zustehen (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 164, und in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80; vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).

    Zwar bewirkt die Bestellung des Nutzungsrechts nur auf die Lebenszeit der Klägerin (statistische Lebenserwartung bei Vertragsabschluss: 45 Jahre) nicht den erforderlichen Ausschluss der zivilrechtlichen Eigentümerin (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2225, unter II. 1. d, m.w.N.).

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 14/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines "Dauernutzungsberechtigten" ohne

    Trägt aber der Nutzungsberechtigte statt des zivilrechtlichen Eigentümers die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer von ihm selbstgenutzten Wohnung, ist er dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ihm auf Dauer, nämlich für die voraussichtliche Nutzungsdauer der Wohnung, Substanz und Ertrag der Wohnung wirtschaftlich zustehen (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 164, und BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80; vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2009 - 8 K 44/05

    Eigenheimzulage bei Miteigentum oder Bruchteilseigentum - Nutzungsberechtigter

    Trägt statt des zivilrechtlichen Eigentümers ein Nutzungsberechtigter die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer von ihm eigengenutzten Wohnung, ist er wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ihm auf Dauer Substanz und Ertrag der Wohnung wirtschaftlich zustehen (BFH-Urteile vom 29. März 2007 IX R 14/06, BFH/NV 2005, 164 und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225 sowie vom 24. Juni 2006 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80).

    Hiervon ist auszugehen, wenn der Nutzungsberechtigte aufgrund eindeutiger und im Voraus getroffener Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft - unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers - innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechenden Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist oder wenn der Nutzungsberechtigte für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts der Wohnung gegen den zivilrechtlichen Eigentümer hat (BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225 sowie vom 24. Juni 2006 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80 m.w.Nachw.).

  • BFH, 22.05.2007 - IX R 22/06

    Prüfung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums

    Dies ist nicht nur der Fall, wenn das Gebäude nach Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer wirtschaftlich verbraucht ist, sondern auch dann, wenn zwar die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gebäudes die Dauer der Nutzungsbefugnis überschreitet, der Nutzungsberechtigte, der die Kosten des Gebäudes getragen hat, aber für den Fall der Nutzungsbeendigung einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts des Gebäudes gegen den Grundstückseigentümer hat (BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, sowie BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225).
  • BFH, 15.12.2011 - X B 138/10

    Entscheidungserheblichkeit bei kumulativer Begründung - Sachaufklärungspflicht

    Zum einen führt es unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 24. Juni 2004 III R 50/01 (BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80) und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04 (BFH/NV 2006, 2225) aus, dass die X-KG nicht bis zum 31. Dezember 2002 wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks Z (Grundstück) gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung geworden und damit eine Anschaffung im Sinne des § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht erfolgt sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 1580/04

    Bedeutung einer Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken für einen Anspruch auf

    b) Nach diesen Rechtsgrundsätzen erfordert die "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken", dass der zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer (vgl. dazu z.B.: BFH vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006 Seite 2225) die Wohnung tatsächlich und auf Dauer bewohnt (vgl. z.B.: BFH vom 28. Mai 2002 IX B 208/01, BFH/NV 2002 Seite 1284; BFH vom 21. August 2006 IX B 142/05, BFH/NV 2006 Seite 22035).
  • FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08

    Wirtschaftliches Eigentum des Vorbehaltsnießbrauchers

    Ein Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers ist nicht gegeben, wenn dem Nutzungsberechtigten ein (schuldrechtliches oder dingliches) Nutzungsrecht nicht für die voraussichtliche Nutzungsdauer des übertragenen Grundbesitzes, sondern - wie vorliegend - lediglich auf seine Lebenszeit bestellt wird (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225 m.w.N.).
  • FG Saarland, 25.11.2009 - 1 K 2368/05

    Anschaffungskosten einer Wohnung; Abgrenzung mittelbare / verschleierte

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