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   BFH, 21.09.1993 - IX R 63/90   

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https://dejure.org/1993,2827
BFH, 21.09.1993 - IX R 63/90 (https://dejure.org/1993,2827)
BFH, Entscheidung vom 21.09.1993 - IX R 63/90 (https://dejure.org/1993,2827)
BFH, Entscheidung vom 21. September 1993 - IX R 63/90 (https://dejure.org/1993,2827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grobes Verschulden des Steuerpflichtigen bezüglich des nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen oder Beweismitteln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schadenersatzleistungen als Werbungskosten (§ 9 EStG )

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 63/90
    Als grobes Verschulden hat der Steuerpflichtige Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Mai 1992 VI R 17/91, BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80).

    Der Kläger hat nicht die ihm persönlich zuzumutende Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80 m.w.N.).

  • BFH, 10.08.1988 - IX R 219/84

    Zum groben Verschulden bei rechtsirrtümlich verspätet geltend gemachten vorab

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 63/90
    Für den Kläger als Laien auf steuerrechtlichem Gebiet war nicht ohne weiteres ersichtlich, daß die strittige Zahlung an den Handwerker, der keine Gegenleistung gegenüberstand, von steuerlicher Bedeutung war (vgl. Senatsurteil vom 10. August 1988 IX R 219/84, BFHE 154, 481, BStBl II 1989, 131).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 63/90
    Die hierzu getroffenen Feststellungen des FG dürfen in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454 [BFH 09.08.1991 - III R 24/87], BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 164/87

    Keine Werbungskosten durch Vorauszahlungen des Bauherren ohne Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 21.09.1993 - IX R 63/90
    Entgegen der Rechtsauffassung des FA führen die Aufwendungen zu sofort abziehbaren Werbungskosten, da sie keine Herstellungskosten sind, jedoch in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1992 IX R 164/87, BFHE 168, 104, BStBl II 1992, 805 zu vergeblichen Aufwendungen).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Die hierzu vom FG aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99; vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 08.12.1998 - IX R 14/97

    Neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Die hierzu vom FG aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist, und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (Senatsurteil vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 100; BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 47/97

    Grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der für eine

    Grobes Verschulden umfaßt Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99).
  • BFH, 26.11.2014 - XI R 41/13

    Zum groben Verschulden des Kindergeldberechtigten durch die verspätete Vorlage

    b) Grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO umfasst Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99; vom 4. Februar 1998 XI R 47/97, BFH/NV 1998, 682; vom 10. Dezember 2013 VIII R 10/11, BFH/NV 2014, 820, jeweils m.w.N.).
  • FG Hessen, 21.04.1999 - 10 K 2818/97

    Kürzung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung um

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  • FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1169/06

    Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen gem. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO:

    Der Mangel an steuerrechtlichen Kenntnissen vermag indes bei einem Steuerpflichtigen ohne einschlägige Ausbildung den Vorwurf grober Fahrlässigkeit allein nicht zu begründen (BFH-Urteile in BStBl II 1993, 80, und vom 21.09.1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99), und zwar selbst bei einem "Berufsjuristen" ohne Tätigkeit oder Vorbildung auf dem Gebiet des Steuerrechts nicht (Urteil des BFH vom 10.08.1988 IX R 219/84, BStBl II 1989, 131), es sei denn, der Steuerpflichtige geht einer Zweifelsfrage nicht nach, die sich ihm hätte aufdrängen müssen (Beschluss des BFH vom 31.01.2005 VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212).
  • BFH, 02.03.2005 - IX B 176/03

    Grobes Verschulden

    b) Die für den Streitfall vom FG als allein entscheidungserheblich angesehene und bejahte Frage, ob tatsächlich von einer fehlenden Verständlichkeit der gestellten Fragen im Formular auszugehen und damit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verneinen ist, betrifft allein die tatsächliche Würdigung des FG, die --abgesehen von hier nicht erhobenen Verfahrensrügen-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht angegriffen werden kann (BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718; vgl. auch BFH-Urteile vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65; vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99; vom 8. Dezember 1998 IX R 14/97, BFH/NV 1999, 743; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 32/00, BFH/NV 2003, 441 zur revisionsrechtlichen Begrenzung auf die Prüfung, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht).
  • BFH, 16.03.2000 - III B 91/99

    Merkblatt zum Einkommensteuerformular - Anforderungen an Steuerpflichtigen -

    Die hierzu vom Finanzgericht aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist, und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 100, und in BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
  • FG München, 22.07.2009 - 1 K 2114/06

    Chronische Schmerzen und Tod eines nahen Angehörigen keine

    Grobes Verschulden umfasst Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (BFH-Urteil vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99).
  • FG Düsseldorf, 16.08.2000 - 9 K 737/99

    Änderung; Neue Tatsachen; Grobes Verschulden; Kinderfreibetrag; Einkünftegrenze;

    Grob fahrlässig handelt der Steuerpflichtige, wenn er die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (BFH-Urteile vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547 , BStBl II 1983, 324 und vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.06.2002 - V 131/02

    Verständigung zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen

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