Rechtsprechung
| BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1
- IWW
- rws-verlag.de
Abzug von Darlehenszinsen als Werbungskosten trotz teilweiser Selbstnutzung des Gebäudes bei Verwendung des Darlehens zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Werbungskostenabzug bei Anschaffung eines teils vermieteten und teils selbstgenutzten Gebäudes für vermieteten Gebäudeteil entsprechend gesonderter Darlehensaufnahme wie bei Gebäudeherstellung - Abweichung von Verwaltungsauffassung
- NWB SteuerXpert START
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 11
Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Anschaffung eines gemischt genutzten Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Gebäudekauf - Vermietung und Selbstnutzung - Darlehenszinsen absetzbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Absetzbarkeit von Anschaffungskosten bei teilweiser Selbstnutzung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Voraussetzungen für vollen Schuldzinsenabzug von Darlehen, die einen zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudeteil betreffen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Abzug von Darlehenszinsen als Werbungskosten trotz teilweiser Selbstnutzung des Gebäudes, soweit das Darlehen zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils verwendet wird
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Abzug beim Kauf eines gemischt genutzten Gebäudes
- aok-business.de (Kurzinformation)
Schuldzinsen können exakt "zugeordnet" werden
- zbb-online.com (Leitsatz)
EStG § 9 Abs. 1 Sätz 1, 3 Nr. 1
Abzug von Darlehenszinsen als Werbungskosten trotz teilweiser Selbstnutzung des Gebäudes bei Verwendung des Darlehens zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Gemischt-genutzte Immobilie: Zuordnung von Finanzierungskosten auch bei Erwerb
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
So kommen Sie steuerlich bei der Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden gut weg
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Abzug von Darlehenszinsen als Werbungskosten trotz teilweiser Selbstnutzung des Gebäudes bei Verwendung zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 09.03.2000 - 10 K 297/97
- BFH, 09.07.2002 - IX R 65/00
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 199, 430
- NJW 2003, 463
- ZIP 2002, 2211
- NZM 2003, 655 (Ls.)
- BB 2002, 2535
- DB 2002, 2413
- BStBl II 2003, 389
Wird zitiert von ... (41)
- FG Düsseldorf, 04.07.2003 - 9 K 5532/99
Vermietung und Verpachtung; Schuldzinsenabzug; Gemischte Nutzung; Selbständige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 08.07.2003 - 9 K 5532/99 Er vertritt die Ansicht, der vorliegende Sachverhalt weiche von dem, welcher der Entscheidung des Bundsfinanzhofs vom 9. Juli 2002 - Az. IX R 65/00, veröffentlicht in BFHE 199, 430 - zu Grunde lag dadurch ab, dass der Kaufpreis in einer Summe auf das Notaranderkonto überwiesen worden sei.
Diese Voraussetzung ist nach er ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften - hier von solchen aus Vermietung und Verpachtungverwendet worden ist (BFH Urteil vom 9. Juli 2002, IX R 65/00 BFHE 199, 430 m.w.N.).
Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der Selbstnutzung und werden die Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, so sind die für den Kredit entrichteten Zinsen in der Regel nur anteilig als Werbungskosten abziehbar (BFH Urteil vom 9. Juli 2002, IX R 65/00, a.a.O., m.w.N.).
In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige ein Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt einem bestimmten, der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnet, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln tatsächlich die Aufwendungen begleicht, die der Anschaffung oder Herstellung dieses Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind (BFH Urteil vom 9. Juli 2002, IX R 65/00, a.a.O., m.w.N.).
Dementsprechend knüpft die Besteuerung auch im Falle des Erwerbs an die Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen an, wenn dieser eine objektiv erkennbare Zuordnung trifft und sein Auszahlungsverhalten damit übereinstimmt (BFH Urteil vom 9. Juli 2002, IX R 65/00, a.a.O., m.w.N.).
Maßstab hierfür ist das Verhältnis der selbstgenutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die der Einkünfteerzielungsabsicht dienen (BFH Urteil vom 9. Juli 2002, IX R 65/00, a.a.O., m.w.N.).
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den gesondert zugeordneten Anschaffungskosten besteht ferner nur dann, wenn dieser Teil der Anschaffungskosten tatsächlich mit den dafür aufgenommenen Darlehensmitteln gezahlt worden ist (BFH Urteil vom 9. Juli 2002, IX R 65/00, a.a.O., m.w.N.).
Die in ihm vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises hat aber nicht nur rein rechnerische Bedeutung, sondern dokumentiert die Zuordnung der Anschaffungskosten zu unterschiedlichen Wirtschaftsgütern, der das Steuerrecht folgt (BFH Urteil vom 9. Juli 2002, IX R 65/00, a.a.O., m.w.N.).
- BFH, 01.03.2005 - IX R 58/03
Steuerrecht - Darlehenszinsen als Werbungskosten?
So verhält es sich, wenn sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden ist (z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389).b) In vollem Umfang sind sie nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und die dem vermieteten Gebäudeteil gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, m.w.N.).
aa) Dies setzt zunächst voraus, dass der Steuerpflichtige --wie im Streitfall-- den zivilrechtlichen einheitlichen Kaufpreis auf den selbstgenutzten und den zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudeteil aufteilt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, unter II.2.b aa).
bb) Darüber hinaus muss der Steuerpflichtige das (zur Finanzierung aufgenommene) Darlehen mit steuerrechtlicher Wirkung gezielt dem der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteil zuordnen, indem er mit den als Darlehen empfangenen Mitteln die auf diesen Gebäudeteil entfallenden Anschaffungskosten tatsächlich bezahlt (BFH-Urteil in BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, unter II.2.).
- BFH, 08.04.2003 - IX R 36/00
Die Darlehensfalle für Immobilienkäufer
a) Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn und soweit das Darlehen tatsächlich zum Erzielen von Einkünften --im vorliegenden Falle von solchen aus Vermietung und Verpachtung-- verwendet worden ist (z.B. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. 2., und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193, unter B. I. 1. und 2.; BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430). - BFH, 27.07.2004 - IX R 54/02
Gestaltungsmodell - Übertragung eines Zweifamilienhauses auf die Kinder
Auf dieser Basis hat der BFH (vgl. Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, und IX R 40/01, BFH/NV 2003, 23; s.a. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 16. April 2002, BStBl I 2004, 464, unter 1.a) bei dem Erwerb gemischt genutzter Gebäude die von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BFHE 193, 326, BStBl II 2001, 183;… Beschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563); so auch in Fällen der gemischten Schenkung, s. Urteil vom 31. Mai 2000 IX R 50, 51/97 (BFHE 191, 563, BStBl II 2001, 594). - BFH, 17.08.2005 - IX R 23/03
Surrogation eines Darlehens zur Finanzierung einer Rente, wenn die Rentenbeträge …
Man könnte den fremdfinanzierten Teil der Rentenbeträge (aus der Rente I) nur dann in vollem Umfang der Rente II zuordnen, wenn ausschließlich damit die Anschaffungskosten der Rente II bezahlt würden (vgl. die ständige Rechtsprechung zur Zuordnung von Schuldzinsen, z.B. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, und vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597). - BFH, 01.04.2009 - IX R 35/08
Aufteilung der Anschaffungskosten bei gemischt genutztem Grundstück - Fehlende …
Will er so vorgehen und die Zinsen aus diesem Darlehen in vollem Umfang abziehen, muss er dem jeweils vermieteten Gebäudeteil die darauf entfallenden Anschaffungskosten gesondert zuordnen und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen gesondert bezahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389). - BFH, 06.03.2003 - XI R 24/02
Familiengesellschaft - Private Verwendung der Einlage eines stillen …
Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des BFH hängt das steuerliche Schicksal von Aufwendungen für ein Darlehen allein von der tatsächlichen Verwendung der Darlehensvaluta ab (vgl. z.B. Großer Senat des BFH in BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817; BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BFH/NV 2002, 1646). - BFH, 23.11.2004 - IX R 2/04
Schuldzinsenabzug bei Zwischenfinanzierung
Die Vorentscheidung stelle den wirtschaftlichen Zusammenhang von Anschaffungskosten und Darlehen ohne Rücksicht auf das tatsächliche Auszahlungsverhalten her und stehe damit in Widerspruch zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Juli 2002 IX R 65/00 (BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389).b) In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und diese gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. BFH in BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, m.w.N.).
- BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05
Mittelbare Grundstücksschenkung - Wohnungseigentumsförderung
Danach sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit sie für ein Darlehen geleistet worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwendet worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 65/00, BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389; vom 1. März 2005 IX R 58/03, BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597).In vollem Umfang sind sie nur zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und die dem vermieteten Gebäudeteil gesondert zugeordneten Anschaffungskosten auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 199, 430, BStBl II 2003, 389, m.w.N.).
- FG München, 08.02.2011 - 13 K 962/08
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude: Darlehenszuordnung, Zinsabzug …
- BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
Finanzierung - Zwei aktuelle Urteile zu gemischt genutzten Gebäuden
- BFH, 30.06.2003 - IX B 1/03
Wirtschaftlicher Zusammenhang von Darlehen mit Einkünften aus VuV bei zum Teil zu …
- BFH, 19.02.2008 - IX B 195/07
Werbungskostenabzug bei Darlehenszinsen höchstrichterlich geklärt
- BFH, 13.12.2005 - VIII B 74/05
NZB: Divergenz, Nachzahlungszinsen als WK
- BFH, 18.01.2006 - IX R 34/05
Vermögensübertragung - Aufteilung des Kaufpreises bei Grundstücksübertragung
- FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 6383/04
Abzug von Darlehenszinsen bei Errichtung zweier baugleicher Einfamilienhäuser zur …
- BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Aufteilungsmaßstab bei gebäudebezogenen Aufwendungen
- FG Niedersachsen, 16.08.2005 - 8 K 396/02
Aufteilung der Werbungskosten bei einem Haus, in dem sich vermietete …
- FG Baden-Württemberg, 20.02.2009 - 13 K 37/04
Schuldzinsen als Werbungskosten - Vermietung und Verpachtung bei teilweise selbst …
- BFH, 07.04.2005 - IX B 39/05
Werbungskostenabzug bei Darlehenszinsen
- FG Hamburg, 09.08.2006 - 5 K 212/03
Schuldzinsen als Werbungskosten bei gemischt genutztem Grundstück
- BFH, 22.10.2008 - IX B 128/08
Grundsätzliche Bedeutung: Vertrauensschutz hinsichtlich des Wegfalls der …
- BFH, 10.03.2008 - IX B 232/07
Schuldzinsenabzug bei gemischt genutztem Gebäude
- BFH, 10.02.2005 - IX B 150/04
Abgekürztes Urteil nach § 105 Abs. 5 FGO
- BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05
- BFH, 15.05.2007 - IX B 184/06
Gemischt genutztes Gebäude; Darlehenszinsen
- BFH, 29.01.2003 - XI R 1/02
Entschädigung; Dienstwagenüberlassung
- BFH, 08.07.2003 - IX B 54/03
Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug
- BFH, 25.05.2011 - IX R 22/10
Schuldzinsenabzug, Verwendung von Darlehensmitteln
- FG Baden-Württemberg, 13.07.2009 - 9 K 251/07
Umwidmung von Darlehen auf andere, bereits bestehende Einkunftsquellen
- FG München, 29.12.2005 - 1 K 4060/02
Steuerrecht - Darlehenszinsen absetzen: Eindeutige Belege erforderlich!
- FG Münster, 12.12.2002 - 14 K 3126/99
Totalüberschuss und Werbungskostenabzug bei fremdfinanzierter Rentenversicherung
- FG München, 24.11.2004 - 1 K 4042/03
Zuordnung von Schuldzinsen; Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand; …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2098/01
Aufteilung von Schuldzinsen im Zusammenhang
- FG Berlin, 12.09.2005 - 8 K 6060/02
Abzugsfähigkeit von Zinsen und in Zusammenhang mit einem notariellen …
- FG München, 05.12.2007 - 9 K 2083/06
Zuordnung der Anschaffungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes; Zuordnung der …
- FG Köln, 16.12.2010 - 6 K 2370/07
Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung
- FG Köln, 20.10.2011 - 15 K 1052/08
- FG München, 25.03.2003 - 6 K 1041/00
Schuldzinsen bei VuV, wenn das ursprünglich fremdgenutzte Objekt später in …
- FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 13 K 142/10
Einkommensteuer 2007
