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   BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04   

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https://dejure.org/2005,7600
BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04 (https://dejure.org/2005,7600)
BFH, Entscheidung vom 10.05.2005 - IX R 65/04 (https://dejure.org/2005,7600)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - IX R 65/04 (https://dejure.org/2005,7600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EigZulG § 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EigZulG § 8; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1; ; BGB § 518 Abs. 1; ; AO 1977 § 41 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 41; EigZulG § 1 § 2 Abs. 1 S. 1 § 8
    EigZul: mittelbare Grundstücksschenkung durch Geldzuwendung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Schenkung einer Wohnung durch Überweisung des geschuldeten Kaufpreises vom Schenker auf das Konto des Veräußerers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendmachung von Kaufpreiszahlungen für eine Eigentumswohnung bei mittelbarer Schenkung des Grundstücks durch Zuwendung des Geldes; Wohnung als Schenkungsgegenstand bei Unmöglichkeit des Erwerbers zur freien Verfügung über den geschenkten Betrag vor Erwerb der Wohnung; ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Eigenheimzulage - Mittelbare Grundstücksschenkung: Schenker entrichtet Kaufpreis unmittelbar

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1 S 1, EigZulG § 8
    Anschaffung; Entgelt; Mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.06.2004 - IX R 61/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
    Sie kann die Kaufpreiszahlungen allerdings nicht als Anschaffungskosten i.S. des § 8 EigZulG geltend machen, weil ihr das Grundstück von ihren Eltern mittelbar durch Zuwendung des Geldes geschenkt wurde (vgl. die ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164, m.w.N. auf die Rechtsprechung zu § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG--; BFH-Urteile vom 1. März 2005 IX R 70/03, juris Dok.-Nr. STRE200550448, und vom 1. Juni 2004 IX R 61/03, BFH/NV 2005, 27).

    Erst der mit der Kaufpreiszahlung bewirkte Vollzug der Schenkung heilt den Mangel der Form (§ 518 Abs. 2 BGB) und ist auch für die steuerrechtliche Beurteilung der Zuwendung maßgeblich (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 27, unter II. 1. a aa).

  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
    Darauf, wer aus dem Kaufvertrag zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist, kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128).

    Gegenstand der Zuwendung kann aber auch --wie hier-- das Grundstück sein (so in dem Fall des BFH-Urteils in BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128).

  • BFH, 03.12.2002 - IX R 14/00

    Drittaufwand; Schuldzinsen nach Schuldbeitritt

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
    Dies kann ein Geldbetrag sein (so in dem Fall, der dem BFH-Urteil vom 3. Dezember 2002 IX R 14/00, BFH/NV 2003, 468 zugrunde lag).
  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 41/82

    Zerlegung einer gestundeten Kaufpreisforderung - Zinsanteil - Kapitalanteil -

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
    Unabhängig davon, ob diese Vorschrift überhaupt anwendbar ist, wenn --wie hier-- einander nahe stehende Personen etwas vereinbaren (vgl. dazu P. Fischer in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 41 AO Rz. 31 ff.; siehe aber auch BFH-Urteil vom 14. Februar 1984 VIII R 41/82, BFHE 141, 121, BStBl II 1984, 550) lässt sie die Wirkungen des zivilrechtlich unwirksamen Rechtsgeschäftes steuerrechtlich nur zu, soweit die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts eintreten lassen.
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
    Sie kann die Kaufpreiszahlungen allerdings nicht als Anschaffungskosten i.S. des § 8 EigZulG geltend machen, weil ihr das Grundstück von ihren Eltern mittelbar durch Zuwendung des Geldes geschenkt wurde (vgl. die ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164, m.w.N. auf die Rechtsprechung zu § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG--; BFH-Urteile vom 1. März 2005 IX R 70/03, juris Dok.-Nr. STRE200550448, und vom 1. Juni 2004 IX R 61/03, BFH/NV 2005, 27).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
    Entscheidend für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist nämlich, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung beim Bedachten darstellt, d.h. worüber der Bedachte im Verhältnis zum Schenker --endgültig-- tatsächlich und rechtlich verfügen kann (BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 360, BStBl II 2005, 188).
  • BFH, 07.10.2003 - III B 5/03

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
    Sie kann die Kaufpreiszahlungen allerdings nicht als Anschaffungskosten i.S. des § 8 EigZulG geltend machen, weil ihr das Grundstück von ihren Eltern mittelbar durch Zuwendung des Geldes geschenkt wurde (vgl. die ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 2003 III B 5/03, BFH/NV 2004, 164, m.w.N. auf die Rechtsprechung zu § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG--; BFH-Urteile vom 1. März 2005 IX R 70/03, juris Dok.-Nr. STRE200550448, und vom 1. Juni 2004 IX R 61/03, BFH/NV 2005, 27).
  • FG München, 28.09.2004 - 6 K 970/03

    Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung; wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 10.05.2005 - IX R 65/04
    Dieser Argumentation schloss sich das Finanzgericht (FG) in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 95 veröffentlichten Urteil an.
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 173/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von relevanten

    Der Bundesfinanzhof hat zwar erst im Jahre 2005 entschieden, dass kein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht, wenn die Wohnung in mittelbarer Weise geschenkt worden ist (BFH/NV 2005, 1764; 2006, 260).
  • BFH, 18.09.2007 - IX R 38/06

    Mittelbare Grundstücksschenkung keine Anschaffung

    Das kann auch durch Zuwendung von Geld geschehen, wenn damit mittelbar die Wohnung geschenkt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764; vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; vom 27. Juni 2006 IX R 59/04, BFH/NV 2006, 2040, m.w.N.).

    Denn § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung lässt die Wirkungen des zivilrechtlich unwirksamen Rechtsgeschäftes steuerrechtlich nur zu, soweit die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts eintreten lassen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1764, m.w.N.).

    Zwar schadet die vorgenommene Abkürzung des Zahlungswegs allein nicht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1764, unter 1. b a.E.); die Mutter hat aber der Klägerin das Geld eben nicht zur freien Verfügung übergeben, sondern es lediglich in ihrem Einvernehmen dazu verwandt, den Kaufpreis der Wohnung zu begleichen.

  • FG Hamburg, 29.08.2006 - 5 K 63/06

    Gewährung der Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen

    Um eine Schenkung des Geldes handelt es sich, wenn dieses vor der Anschaffung der Immobilie i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG in die eigene Verfügungsgewalt des Käufers gelangt ist (vgl. BFH vom 17. August 2005, IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; vom 10. Mai 2005, IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764).

    So liegen regelmäßig die Voraussetzungen für eine mittelbare Schenkung der Immobilie vor, wenn der geschenkte Geldbetrag vom Schenker unmittelbar auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird - wie hier - (vgl. BFH vom 27. Juni 2006, IX R 59/04, BFH/NV 2006, 2040; vom 17. August 2005, IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; vom 10. Mai 2005, IX R 65/04, BFH/NV 2005).

    Erst der durch Kaufpreiszahlung bewirkte Vollzug der Schenkung heilt diesen Formmangel (§ 518 Abs. 2 BGB) und ist auch für die steuerrechtliche Beurteilung der Zuwendung maßgeblich (vgl. BFH vom 17. August 2005, IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; vom 10. Mai 2005, IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764).

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Entscheidend für die Bestimmung des Schenkungsgegenstandes ist vielmehr, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung beim Bedachten darstellt, d.h. worüber der Bedachte im Verhältnis zum Schenker --endgültig-- tatsächlich und rechtlich verfügen kann (BFH-Urteile vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764; vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 360, BStBl II 2005, 188, und in BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128).

    Denn § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) lässt die Wirkungen des zivilrechtlich unwirksamen Rechtsgeschäftes steuerrechtlich nur zu, soweit die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts eintreten lassen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1764, m.w.N.).

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 59/04

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Indes kann er die Kaufpreiszahlungen nicht als Anschaffungskosten i.S. des § 8 EigZulG geltend machen, weil ihm das Grundstück mittelbar durch Zuwendung des Geldes geschenkt wurde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764; vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260; jeweils m.w.N.).

    Eine solche mittelbare Grundstücksschenkung ist regelmäßig anzunehmen, wenn z.B. der geschenkte Geldbetrag unmittelbar auf das Notaranderkonto (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, BStBl II 1999, 128) oder unmittelbar auf das Konto des Verkäufers (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1764, und BFH/NV 2006, 260) überwiesen wird.

  • BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Wohnungseigentumsförderung

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann der Steuerpflichtige für die Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung weder Wohnungseigentumsförderung im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10e Abs. 1 Satz 2 und 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) noch --wie hier-- im zeitlichen Anwendungsbereich des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) Eigenheimzulage beanspruchen, wenn ihm das betroffene Grundstück mittelbar geschenkt wurde und ihm deshalb kein Aufwand entstanden ist (BFH-Urteil vom 10. Mai 2005 IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764).
  • FG Hamburg, 05.04.2006 - VIII 10/06

    Gewährung der Eigenheimzulage bei nachweisbaren eigenen Aufwendungen

    Das ist nicht nur der Fall, wenn der Erwerber zur Kaufpreiszahlung selbst erwirtschaftete oder ererbte Eigenmittel aufgewandt hat, sondern auch, wenn er dafür geschenkte Mittel in Anspruch nimmt, und zwar dies grundsätzlich auch dann, wenn ein naher Angehöriger die Mittel geschenkt hat (BFH-Urteile vom 29.07.1998, X R 54/95, BStBl II 1999, 128; vom 9.10.2001, VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334 und vom 10.05.2005, IX R 65/04, BFH/NV 2005, 1764).
  • FG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 2 K 124/06

    Eigenheimzulage auch bei unüblichem Angehörigen-(Kaufpreis-)darlehen

    Nach dem Urteil des BFH vom 10. Mai 2005 IX R 65/04 (BFH/NV 2005, 1764) habe der Erwerber einer eigengenutzten Eigentumswohnung keinen Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn ihm die Wohnung mittelbar in der Weise geschenkt werde, dass der Schenker den vom Erwerber geschuldeten Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers überweise.
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