Rechtsprechung
| BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 21
Gemischt genutzte Gebäude; Zuordnung von Darlehenszinsen - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 02.09.1998 - 2 K 245/95
- BFH, 16.04.2002 - IX R 65/98
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 25.03.2003 - IX R 22/01
Steuerrecht - Darlehenszinsen als Werbunkskosten
Dient ein Gebäude --wie hier-- nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der Selbstnutzung, und werden die Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, so sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Herstellungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und diese gesondert zugeordneten Herstellungskosten (Entgelte für Lieferungen und Leistungen) --objektiv nachprüfbar-- auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. Urteil in BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).
- BFH, 25.03.2003 - IX R 38/00
Zuordnung von Fremd- und Eigenmitteln nicht auf den Innenausbau beschränkt
Dient ein Gebäude --wie hier-- nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nicht steuerbaren) Selbstnutzung, und werden die Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, so sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Herstellungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und diese gesondert zugeordneten Herstellungskosten (Entgelte für Lieferungen und Leistungen) --objektiv nachprüfbar-- auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. Urteil in BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).
- BFH, 25.05.2005 - IX R 46/04
Vermietung - Aufteilung von Aufwendungen bei gemischt genutzten Gebäuden
Dient ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der Selbstnutzung (wie hier in Form der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung an Dritte), kann gebäudebezogener Aufwand nur in dem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, soweit er auf den vermieteten Teil des Gebäudes entfällt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).Dabei sind Aufwendungen, die ausschließlich dem der Vermietung dienenden Teil des Gebäudes zuzurechnen sind, uneingeschränkt als Werbungskosten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).
- BFH, 05.03.2007 - IX B 2/07
Schuldzinsen - Gemischt genutzte Gebäude richtig finanzieren
Danach steht ein Darlehen nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer vermieteten Wohnung, wenn es der Steuerpflichtige zwar dieser Wohnung subjektiv zuordnet, aber --ebenso wie vor der Zuordnung-- alle Herstellungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleicht und das gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwendet, den Zwischenkredit zurückzuführen (BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154;… BFH-Beschluss vom 13. Juni 2002 IX B 215/01, BFH/NV 2002, 1159).Insbesondere hat er die auf den vermieteten Gebäudeteil entfallenden Herstellungskosten nicht gesondert ausgewiesen (vgl. dazu auch das BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1154).
- BFH, 14.04.2004 - IX B 106/03
Gemischt genutztes Gebäude - Schuldzinsenabzug
Dient nämlich ein Gebäude nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der Selbstnutzung, und werden Darlehensmittel lediglich teilweise zur Einkünfteerzielung verwandt, so sind die für den Kredit entrichteten Zinsen nur anteilig als Werbungskosten abziehbar (z.B. BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).In vollem Umfang sind sie nur dann zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die Herstellungskosten den eigenständige Wirtschaftsgüter bildenden Gebäudeteilen zuordnet und diese gesondert zugeordneten Herstellungskosten (Entgelte für Lieferungen und Leistungen) --objektiv nachprüfbar-- auch tatsächlich mit Darlehensmitteln bezahlt (z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1154, m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 13 K 2442/07
Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten; Finanzierungszusammenhang zwischen …
Von einem Finanzierungszusammenhang zwischen Darlehen und Einkünften ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zum Abzug von Schuldzinsen beim Erwerb von Immobilien (BFH- Urteile vom 27.Oktober 1998 IX R 44/95, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE- 187, 276, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1999, 676;… IX R 59/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH- BFH/NV- 1999, 764; IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl. II 1999, 678; IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl. II 1999, 680;… IX R 39/96, BFH/NV 1999, 765;… BFH- Urteil vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341; BFH- Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 990;… BFH- Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264 und BFH- Urteil vom 1. April 2009, IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl. II 2009, 663), der der Senat folgt und die er auf den hier zu entscheidenden Fall für übertragbar hält, auszugehen, wenn der Kaufpreis tatsächlich mit der Darlehnsvaluta gezahlt worden ist.Die objektive Feststellungs- und Beweislast für das Vorliegen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Darlehen und Einkünften trägt der Steuerpflichtige (vgl. zu dem Ganzen BFH- Urteile vom 27.Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl. II 1999, 676;… IX R 59/95, BFH/NV 1999, 764; IX R 19/96, BFHE 187, 281, BStBl. II 1999, 678; IX R 29/96, BFHE 187, 284, BStBl. II 1999, 680;… IX R 39/96, BFH/NV 1999, 765;… BFH- Urteil vom 23. Oktober 2001 IX R 65/99, BFH/NV 2002, 341; BFH- Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 990;… BFH- Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264 und BFH- Urteil vom 1. April 2009, IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl. II 2009, 663).
Zwar sind nach der Rechtsprechung des BFH Kreditzinsen dann anteilig als Werbungskosten einer bestimmten Einkunftsquelle zuzuordnen, wenn Fremd- und Eigenmittel auf einem GIRO- Konto vermischt werden und daraus ein Gesamtkaufpreis für mehrere Wirtschaftsgüter gezahlt wird (z.B. BFH- Urteil vom 1. April 2009, IX R 35/08, BFHE 224, 533, BStBl. II 2009, 663; BFH- Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264 und BFH- Urteil vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 990).
- BFH, 14.01.2004 - IX R 34/01
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Rechtsgrundsätze der Entscheidungen des Senats zur Abziehbarkeit von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Urteile vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154; vom 8. April 2003 IX R 36/00, BFHE 202, 280, BStBl II 2003, 706; vgl. auch Urteil vom 25. Januar 2001 IX R 27/97, BFHE 195, 135, BStBl II 2001, 573 - Durchleitung eines Darlehensbetrages durch ein Konto zur Anlage als Festgeld mit Zu- und Abgang am selben Tag) gelten auch bei der Beurteilung einer Vorfälligkeitsentschädigung. - BFH, 07.07.2005 - IX R 20/04
Finanzierung - Zwei aktuelle Urteile zu gemischt genutzten Gebäuden
Daran fehlt es, wenn er die gesamten Anschaffungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleicht und gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwendet, Zwischenkredite zurückzuführen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, und in BFH/NV 2003, 1049). - BFH, 25.05.2011 - IX R 22/10
Schuldzinsenabzug, Verwendung von Darlehensmitteln
Der für den Schuldzinsenabzug notwendige wirtschaftliche Zusammenhang ist danach nur gegeben, wenn die aufgenommenen Darlehensmittel zu einem bestimmten Zweck (hier: Beteiligungserwerb an der Beigeladenen) aufgenommen und tatsächlich dafür verwendet werden (s. BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154; vom 8. April 2003 IX R 36/00, BFHE 202, 280, BStBl II 2003, 706, m. w. N.).b) So hat der BFH die Vor- oder Zwischenfinanzierung wie auch den (zwischenzeitlichen oder nur vorübergehenden) Einsatz von Eigenmitteln bei erst späterer Verwendung eines Darlehens, das mit der erklärten Absicht bzw. nach dem Vertragstext objektbezogen zur Finanzierung eines bestimmten Wirtschaftsguts aufgenommen wird, zur Rückführung des Zwischenkredits bzw. Ablösung der Eigenmittel als Unterbrechung bzw. Entfallen eines möglicherweise (bisher) gegebenen Veranlassungszusammenhangs und damit als schädlich angesehen (…vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 IX R 20/04, BFH/NV 2006, 264; in BFHE 209, 299, BStBl II 2005, 597;… vom 23. November 2004 IX R 2/04, BFH/NV 2005, 694; in BFH/NV 2002, 1154, m. w. N).
- BFH, 23.11.2004 - IX R 2/04
Schuldzinsenabzug bei Zwischenfinanzierung
Daran fehlt es, wenn er die gesamten Anschaffungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleicht und das gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwendet, den Zwischenkredit zurückzuführen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 65/98, BFH/NV 2002, 1154, und in BFH/NV 2003, 1049). - BFH, 24.06.2008 - IX R 26/06
Aufteilungsmaßstab bei gebäudebezogenen Aufwendungen
- BFH, 17.12.2003 - XI R 19/01
Schuldzinsenabzug: Zwei-Konten-Modell
- FG München, 24.11.2004 - 1 K 4042/03
Zuordnung von Schuldzinsen; Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand; …
- BFH, 05.04.2004 - IX B 66/03
VuV: Darlehenszinsen als WK
- FG München, 29.06.2006 - 6 K 594/05
Schuldzinsenabzug bei gemischt-genutzten Gebäuden
- BFH, 13.06.2002 - IX B 215/01
Gemischt genutztes Gebäude; Schuldzinsenabzug; Zuordnung von Darlehensmitteln
- FG München, 20.10.2006 - 6 K 426/06
Zurechnung von Schuldzinsen bei gemischt genutzten Gebäuden
- BFH, 13.06.2002 - IX B 205/01
- FG Baden-Württemberg, 04.04.2011 - 10 K 1436/10
Aktien eines selbständigen Handelsvertreters als Betriebsvermögen; …
- FG Düsseldorf, 07.12.2011 - 15 K 4582/09
Zur Zulässigkeit der Abzinsung einer Darlehnsforderung
- FG Hamburg, 02.09.2003 - VII 145/01
Schuldzinsen als Werbungskosten
- FG München, 05.12.2007 - 9 K 2083/06
Zuordnung der Anschaffungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes; Zuordnung der …
- FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 13 K 142/10
Einkommensteuer 2007
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