Rechtsprechung
   BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,836
BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90 (https://dejure.org/1991,836)
BFH, Entscheidung vom 30.07.1991 - IX R 67/90 (https://dejure.org/1991,836)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 1991 - IX R 67/90 (https://dejure.org/1991,836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1984 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7, § 21

  • Wolters Kluwer

    Schönheitsreparaturen - Eigentumswohnung - Renovierung - Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1984) § 9 Abs. 1 S. 1 u.3 Nr. 7 § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 250
  • NJW 1992, 72 (Ls.)
  • BB 1991, 2213
  • BB 1992, 1624
  • DB 1991, 2320
  • BStBl II 1992, 28
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung scheidet der sofortige Werbungskostenabzug für erhebliche Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen aus, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb eines bebauten Grundstücks erbracht werden und dadurch das Wesen des Gebäudes verändert oder dessen Nutzungswert oder dessen Nutzungsdauer wesentlich erhöht wird (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, m. w. N.).
  • BFH, 11.08.1989 - IX R 87/86

    Unmittelbar nach der Anschaffung und vor Bezug eines Einfamilienhauses

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90
    Zwar hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 11. August 1989 IX R 87/86 (BFHE 158, 326, BStBl II 1990, 130) Aufwendungen des Erwerbers eines Einfamilienhauses für üblicherweise anfallende Schönheitsreparaturen - Maler- und Weißbinderarbeiten - vor dem Bezug als vorab entstandene Werbungskosten beurteilt.
  • BFH, 16.09.1986 - IX R 126/84

    Rechtmäßigkeit der Ablehung geltend gemachter erhöhter Absetzungen - Steuerliche

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90
    a) Nach der vom erkennenden Senat übernommenen ständigen Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für ein Bündel von Einzelbaumaßnahmen, die für sich genommen teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwand darstellen, insgesamt als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zueinander stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden, wie dies bei einer Generalüberholung und Modernisierung des Hauses im ganzen und von Grund auf der Fall ist (Senatsurteile vom 19. August 1986 IX R 80/82, BFH/NV 1987, 147, und vom 16. September 1986 IX R 126/84, BFH/NV 1987, 149, m. w. N.).
  • BFH, 14.10.1960 - VI 100/59 U

    Aufteilung von Aufwendungen für Handwerkerarbeiten an einem Gebäude in

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90
    Von dieser Beurteilung geht der BFH seit langem aus (vgl. das insoweit durch Beschluß des Großen Senats vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672 nicht überholte BFH-Urteil vom 14. Oktober 1960 VI 100/59 U, BFHE 71, 653, BStBl III 1960, 493, m. w. N.).
  • BFH, 19.08.1986 - IX R 80/82

    Notwendigkeit einer hinreichenden Nachprüfbarkeit einer zutreffenden Vornahme der

    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90
    a) Nach der vom erkennenden Senat übernommenen ständigen Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für ein Bündel von Einzelbaumaßnahmen, die für sich genommen teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwand darstellen, insgesamt als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zueinander stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden, wie dies bei einer Generalüberholung und Modernisierung des Hauses im ganzen und von Grund auf der Fall ist (Senatsurteile vom 19. August 1986 IX R 80/82, BFH/NV 1987, 147, und vom 16. September 1986 IX R 126/84, BFH/NV 1987, 149, m. w. N.).
  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90
    Von dieser Beurteilung geht der BFH seit langem aus (vgl. das insoweit durch Beschluß des Großen Senats vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672 nicht überholte BFH-Urteil vom 14. Oktober 1960 VI 100/59 U, BFHE 71, 653, BStBl III 1960, 493, m. w. N.).
  • BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08

    Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einheitlich zu

    Dieser Rechtslage entspricht es, solche Aufwendungen, die für sich genommen zwar jährlich anfallende Erhaltungsaufwendungen (zu der Art der Aufwendungen vgl. das BFH-Urteil in BFHE 76, 104, BStBl III 1963, 39) oder Schönheitsreparaturen bilden, insgesamt als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zueinander stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden, wie dies bei einer Modernisierung des Hauses im Ganzen und von Grund auf der Fall ist (so für Schönheitsreparaturen BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250, BStBl II 1992, 28, m.w.N. und für jährlich üblicherweise anfallenden Erhaltungsaufwand BFH-Urteil in BFHE 76, 104, BStBl III 1963, 39; grundlegend BFH-Urteil vom 14. Oktober 1960 VI 100/59 U, BFHE 71, 653, BStBl III 1960, 493).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Solche Aufwendungen für ein Bündel von Einzelmaßnahmen sind insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn die Arbeiten in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (Senatsurteil in BFHE 165, 250, 252, BStBl II 1992, 28; Beschluß vom 31. August 1994 IX B 44/94, BFH/NV 1995, 293).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Hingegen sind diese Aufwendungen in die Herstellungsaufwendungen einzubeziehen, wenn sie mit den über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehenden (Herstellungs-)Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen, weil die Arbeiten in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250, 252, BStBl II 1992, 28; BFH-Beschluss vom 31. August 1994 IX B 44/94, BFH/NV 1995, 293).

    dd) Soweit die im zweiten Rechtsgang nachzuholenden Feststellungen des FG ergeben sollten, dass die unter aa) bis cc) bezeichneten Aufwendungen für sich genommen nicht den Herstellungskostenbegriff i.S. des § 255 Abs. 2 HGB erfüllen, wird das FG weiter zu prüfen haben, ob sie gleichwohl aufgrund ihres Zusammenhangs mit den unstreitig vorliegenden Herstellungskosten --kraft eines bautechnischen Ineinandergreifens der Aufwendungen-- ebenfalls den Herstellungskosten zuzurechnen sind (vgl. Entscheidungen in BFHE 165, 250, 252, BStBl II 1992, 28; in BFH/NV 1995, 293).

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 141/89

    Ernstliche Zweifel, ob erhöhte Absetzungen für einzelne Modernisierungsmaßnahmen

    Einkommensteuerrechtlich gilt allerdings der Grundsatz, daß Aufwendungen für einzelne Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, nicht steuerlich getrennt behandelt werden können; denn es handelt sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang (Senatsurteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250, BStBl II 1992, 28).
  • BFH, 10.05.1995 - IX R 62/94

    Aufwendungen für Baumaßnahmen in verschiedenen Stockwerken, die teils

    Solche Aufwendungen für ein Bündel von Einzelmaßnahmen sind insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn die Arbeiten in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (Senatsurteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250, 252, BStBl II 1992, 28; Beschluß vom 31. August 1994 IX B 44/94, BFH/NV 1995, 293).
  • BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90

    Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe

    Der Senat läßt unerörtert, ob einzelne Renovierungsmaßnahmen als Schönheitsreparaturen anzusehen sein könnten; denn eine getrennte steuerrechtliche Behandlung der einzelnen Arbeiten verbietet sich im Streitfall wegen des engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs mit den Instandsetzungsreparaturen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250, BStBl II 1992, 28).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90

    Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung

    Dabei wird es allerdings zu berücksichtigen haben, daß nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juli 1991 IX R 67/90 (BFHE 165, 250, BStBl II 1992, 28) Aufwendungen für Schönheitsreparaturen, die im Rahmen einer umfassenden Renovierung und Modernisierung anfallen, unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Erhaltungsaufwand abziehbar sein können.
  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 13 K 120/93

    "Versteckte Mängel" bei älteren Gebäuden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Nürnberg, 17.07.1998 - VII 101/95
    Schönheitsreparaturen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes vorgenommen würden, seien nach der Rechtsprechung des BFH (BStBl. II 1992, 28) nicht als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar, wenn sie im Rahmen einer umfassenden Renovierung und Modernisierung angefallen seien.

    Aufwendungen für Schönheitsreparaturen, die in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer im Anschluß an den Erwerb eines Gebäudes vorgenommenen umfassenden Renovierung und Modernisierung anfallen und in ihrer Gesamtheit mit diesen eine einheitliche Baumaßnahme bilden, sind nicht als Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig ( BFH vom 30.07.1991 IX R 67/90 BStBl. II 92, 28).

  • FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99

    Anschaffungsnaher Aufwand; Herstellungskosten; Schönheitsreparaturen; versteckter

    Soweit die Kläger eine Aufteilung der Arbeiten in laufende Reparaturaufwendungen und Herstellungskosten begehren, um dadurch den Aufwand unter der 15%-Grenze zu halten, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Urteil vom 30. Juni 1991 IX R 67/90, Bundessteuerblatt II 1992, 28 ff.), der sich der erkennende Senat anschließt, nicht möglich, weil die unstreitig durchgeführten Schönheitsreparaturen im Rahmen einer umfassenden Renovierung und Modernisierung angefallen sind.
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.1997 - 8 K 311/95

    Bescheinigungsinhalt bei Absetzungen für Baudenkmale

  • FG Sachsen, 18.08.2005 - 2 K 528/03

    Förderung eines nach Anschaffung modernisierten Altbaus nach dem

  • BFH, 03.12.1991 - X B 5/91

    Abziehbarkeit von durch die erstmaligen Nutzung einer Wohnung zu eigenen

  • FG Bremen, 10.12.1997 - 496063K 3

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - versteckte Mängel

  • FG Berlin, 11.06.1997 - VI 57/94

    Passivierung von Vorauszahlungsmitteln; Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit einer

  • BFH, 31.08.1994 - IX B 44/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Behandlung von Aufwendungen für ein Bündel

  • FG Düsseldorf, 31.01.1995 - 5 V 5495/94

    Keine Minderung von Anschaffungskosten durch Erfüllung durch einen am

  • BFH, 30.07.1991 - IX R 32/89

    Anforderungen an Werbungskostenabzug für Erhaltungsaufwand

  • FG Saarland, 13.07.1995 - 1 V 138/95

    Einkommensteuer; Renovierungskosten als anschaffungsnaher Aufwand

  • FG Brandenburg, 26.04.1995 - 1 K 141/94

    Steuerbegünstigung wegen Vornahme eines Wohnhausumbaus; Vorliegen

  • FG Nürnberg, 27.03.2000 - II 363/99

    Abgabe einer unvollständigen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Geschäftsführer

  • FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 378/92

    Einkommensteuer; keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Erfüllung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht