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   BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93   

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https://dejure.org/1995,3329
BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93 (https://dejure.org/1995,3329)
BFH, Entscheidung vom 10.05.1995 - IX R 68/93 (https://dejure.org/1995,3329)
BFH, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - IX R 68/93 (https://dejure.org/1995,3329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gebäude-AfA nach Betriebsaufgabe

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.11.1987 - IX R 158/83

    Steuerbescheid - Rechtskraft - Änderung - Wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93
    Die Änderungsnorm ist nicht auf die Fälle der alternativen Erfassung eines bestimmten Sachverhalts beschränkt (Senatsurteil vom 24. November 1987 IX R 158/83, BFHE 152, 203, BStBl II 1988, 404; BFH-Beschluß vom 20. April 1989 V B 153/88, BFHE 156, 389, BStBl II 1989, 539).
  • BFH, 20.04.1989 - V B 153/88

    Beiladung - Umsatzsteuer - Unternehmer - Unternehmereigenschaft - Leistung -

    Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93
    Die Änderungsnorm ist nicht auf die Fälle der alternativen Erfassung eines bestimmten Sachverhalts beschränkt (Senatsurteil vom 24. November 1987 IX R 158/83, BFHE 152, 203, BStBl II 1988, 404; BFH-Beschluß vom 20. April 1989 V B 153/88, BFHE 156, 389, BStBl II 1989, 539).
  • BFH, 27.05.1993 - IV R 65/91

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei fehlerhafter Anwendung des § 6c EStG

    Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93
    Dabei ist es unerheblich, ob der Irrtum die tatsächlichen Voraussetzungen des Vorliegens eines bestimmten Sachverhalts betrifft -- z. B. die Frage, in welchem Besteuerungsabschnitt ein bestimmter Sachverhalt eingetreten ist -- oder die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts (vgl. das BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 IV R 65/91, BFHE 172, 5, BStBl II 1994, 76).
  • BFH, 03.05.1994 - IX R 153/88

    Gebäude-AfA nach einer Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93
    Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Urteile des Senats vom 3. Mai 1994 IX R 59/92 (BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749) und IX R 153/88 (BFH/NV 1995, 19) verwiesen.
  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 177/80

    Gebäude - Erhöhte Absetzung - Betriebsvermögen - AfA - Ermittlung des Teilwerts

    Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93
    Das Finanzgericht (FG) vertrat unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. August 1983 VIII R 177/80 (BFHE 139, 187, BStBl II 1983, 759) die Rechtsauffassung, Bemessungsgrundlage für die AfA eines bisher zum Betriebsvermögen gehörenden vermieteten Grunstücks sei nach Betriebsaufgabe der gemeine Wert auch dann, wenn die stillen Reserven bei der Betriebsaufgabe nicht erfaßt worden seien.
  • BFH, 08.04.1992 - X R 213/87

    Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse durch die

    Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93
    Entscheidend ist, daß das FA in dem zu ändernden Bescheid steuerrechtliche Folgerungen gezogen hat, die sich nachträglich als unzutreffend erweisen (BFH-Urteil vom 8. April 1992 X R 213/87, BFH/NV 1993, 406 m. w. N.).
  • BFH, 03.05.1994 - IX R 59/92

    Die AfA ist bei einer vermieteten Wohnung nach den ursprünglichen Anschaffungs-

    Auszug aus BFH, 10.05.1995 - IX R 68/93
    Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Urteile des Senats vom 3. Mai 1994 IX R 59/92 (BFHE 174, 422, BStBl II 1994, 749) und IX R 153/88 (BFH/NV 1995, 19) verwiesen.
  • BFH, 22.02.2021 - IX R 13/19

    Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer

    Vor diesem Hintergrund sind der Überführung eines Betriebsgrundstücks in das Privatvermögen als künftige AfA-Bemessungsgrundlage weiterhin die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen, wenn die stillen Reserven nicht steuerlich erfasst worden sind, etwa wenn eine Betriebsaufgabe zunächst nicht als solche erkannt worden ist und die Veranlagung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 1055; vom 10.05.1995 - IX R 68/93, BFH/NV 1995, 1056) oder Verjährung eingetreten ist (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 476; vom 03.05.1994 - IX R 153/88, BFH/NV 1995, 19; vom 27.06.1995 - IX R 11/93, IX R 12/93, BFH/NV 1996, 319; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 229, 189, BStBl II 2010, 790, zu § 17 EStG).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 54/95

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei geänderter Beurteilung der

    Unerheblich ist, ob der Irrtum die tatsächlichen Voraussetzungen des Vorliegens eines bestimmten Sachverhaltes betrifft - z. B. die Frage, ob und in welchem Besteuerungsabschnitt ein bestimmter Sachverhalt eingetreten ist - oder die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1995 IX R 68/93, BFH/NV 1995, 1056; BFH-Beschluß vom 19. Mai 1981 VIII B 90/79, BFHE 133, 348, BStBl II 1981, 633).
  • BFH, 16.04.2013 - IX R 22/11

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4, Abs. 3 AO: Negativer

    Es durfte durch die Änderung des Steuerbescheids für das Streitjahr die richtigen steuerlichen Folgen ziehen und die Mittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erfassen (vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 25. September 2007 IX R 16/06, BFH/NV 2008, 730, unter 2.; vom 10. Mai 1995 IX R 68/93, BFH/NV 1995, 1056, unter 2.

    Über die im Streitfall vorliegende Konstellation, die mit der Entscheidung zwischen periodenübergreifender und punktueller Erfassung desselben Sachverhalts zwingend zu einer betragsmäßigen Überschneidung im ersten Jahr führt, wurde bislang nicht entschieden (ausdrücklich offen gelassen: BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 730, unter II.2. a.E.; zum "umgekehrten" Fall vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1056).

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