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   BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98   

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https://dejure.org/2003,4604
BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98 (https://dejure.org/2003,4604)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2003 - IX R 7/98 (https://dejure.org/2003,4604)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - IX R 7/98 (https://dejure.org/2003,4604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; AO 1977 § 41 Abs. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 9 § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 21
    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • datenbank.nwb.de

    Mietvertrag unter Angehörigen nach Grundstücksübertragung gegen Versorgungsleistungen kein Gestaltungsmissbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Scheingeschäft und Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Abschluß eines Mietvertrages unter Angehörigen nach vorheriger Übertragung des Mietobjekts auf den Vermieter gegen wiederkehrende Leistungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 5 Abs 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96, AO § 41, AO § 42, EStG § 21 Abs 21 Nr 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
    Angehörige; Dauernde Last; Fremdvergleich; Gestaltungsmißbrauch; Mietvertrag; Scheingeschäft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    a) Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214; vom 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272; BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    Nach diesen Grundsätzen ist ein Mietvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen --wie im Streitfall die verzögerte Zahlung der Miete und die vom Vertrag abweichende Abwicklung der Nebenkosten und anderer Nebenpflichten-- notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    Ein Scheingeschäft liegt nur vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben, z.B. der Vermieter dem Mieter die Miete im Vorhinein zur Verfügung stellt oder sie nach dem Eingang auf seinem Konto alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne aus anderen --z.B. unterhaltsrechtlichen-- Rechtsgründen verpflichtet zu sein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655; vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612, m.w.N.).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    Ein Scheingeschäft liegt nur vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben, z.B. der Vermieter dem Mieter die Miete im Vorhinein zur Verfügung stellt oder sie nach dem Eingang auf seinem Konto alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne aus anderen --z.B. unterhaltsrechtlichen-- Rechtsgründen verpflichtet zu sein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655; vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612, m.w.N.).
  • BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02

    Mietverträge mit Kindern

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    Zweifelhaft ist jedoch die Anerkennung des Mietverhältnisses dann, wenn die überlassenen Räume keine hinreichende Abgeschlossenheit gegenüber den anderen Räumen des Hauses aufweisen und deshalb anzunehmen ist, dass eine steuerrechtlich unerhebliche --die Annahme eines Mietverhältnisses ausschließende-- familiäre Haushaltsgemeinschaft besteht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) setzt deren Abzug als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes voraus, dass sie aus den erzielbaren laufenden Nettoerträgen des übernommenen Vermögens gezahlt werden können.
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    Nach diesen Grundsätzen ist ein Mietvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen --wie im Streitfall die verzögerte Zahlung der Miete und die vom Vertrag abweichende Abwicklung der Nebenkosten und anderer Nebenpflichten-- notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 04.08.2003 - IX R 25/02

    Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    Nicht jede --geringfügige-- Mitbenutzung der überlassenen Wohnung durch den Vermieter schließt allerdings die Annahme eines Mietverhältnisses aus; so hat der Senat die Möglichkeit zur Anerkennung eines Mietverhältnisses nicht generell ausgeschlossen, wenn der Zugang zu den Räumen des Vermieters nur über die Küche der vermieteten Wohnung möglich ist (vgl. Urteil vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01

    Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98
    Insoweit nimmt der Senat zur Begründung auf das Urteil des Senats vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01 Bezug.
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

  • BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00

    Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

  • FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 224/96

    Grundstücksübergabe und Rückanmietung

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 33/11

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Überlassung eines nicht näher bezeichneten Pkw als

    a) Die steuerrechtliche Berücksichtigung eines Mietverhältnisses, wie es hier nach dem Revisionsvortrag zwischen den klagenden Eheleuten bestanden haben soll, setzt zunächst voraus, dass es nicht zum Schein abgeschlossen ist (§ 41 Abs. 2 der Abgabenordnung; vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2002 IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612, und vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270).
  • BFH, 15.09.2010 - X R 10/09

    Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von

    Auch zur Frage der steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Angehörigen --ein weiterer Bereich, in dem der Rechtsbindungswille der Parteien aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 78/07, BFHE 222, 489, BStBl II 2009, 299)-- hat der BFH wiederholt entschieden, unregelmäßige Mietzahlungen müssten für die steuerliche Berücksichtigung nicht notwendigerweise schädlich sein (vgl. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270, und BFH-Beschluss vom 27. Juli 2004 IV B 201/02, BFH/NV 2004, 1645).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten, wobei nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2011 - IX B 90/11

    Fehlende Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Gebäudeteil

    Dazu ist zum einen in der BFH-Rechtsprechung geklärt, dass die (Wohn-)Bereiche des Vermieters und des Mieters hinreichend deutlich voneinander getrennt sein müssen, dass ein gemeinsamer (Haus- oder Wohnungs-)Zugang ein bedeutsames Beweisanzeichen für ein gemeinsames Wohnen oder eine (familiäre) Haushaltsgemeinschaft sein kann (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270; BFH-Beschluss vom 18. Mai 2004 IX B 112/03, BFH/NV 2004, 1262, m.w.N.), aber nicht muss; denn es kommt nicht allein auf die Art des Zugangs zur vermieteten Wohnung an (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 38).
  • BFH, 20.07.2012 - IX B 24/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Einkünfteerzielungsabsicht;

    Das FG ist nicht von dem Grundsatz abgewichen, dass im Rahmen des Fremdvergleichs für die Beurteilung von (Miet-)Verträgen unter Angehörigen die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend ist und deshalb nicht jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt (vgl. BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, unter 2.; vom 24. August 2006 IX R 40/05, BFH/NV 2006, 2236, unter II.2., sowie zur Abwicklung von Nebenkosten: BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270; vom 21. November 2000 IX R 73/97, BFH/NV 2001, 594).
  • BFH, 15.04.2008 - IX B 154/07

    NZB: Fremdvergleich, Einzelfall-Umstände, Verstoß gegen Denkgesetze, fehlerhafte

    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2006 - IX B 79/05

    NZB: Revisionszulassungsgründe

    Denn das FG hat die streitige Frage der Fremdüblichkeit des Mietverhältnisses (s. S. 3 FG-Urteil) zum einen auf der Basis der Rechtsprechungsgrundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen geprüft und die Einzelfall-Umstände im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung als Tatfrage gewürdigt; zum anderen hat das FG der BFH-Rechtsprechung folgend (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 2003 IX R 25/02, BFH/NV 2004, 38; vom 17. Dezember 2003 IX R 7/98, BFH/NV 2004, 1270; BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2003 IX B 172/02, BFHE 201, 254, BStBl II 2003, 301; vom 18. Mai 2004 IX B 112/03, BFH/NV 2004, 1262) die fehlende Abgeschlossenheit der Räume als Wohneinheit und die fehlende Küche als je ein Indiz gegen die Anerkennung des Mietverhältnisses angesehen.
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

  • FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94

    Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - 1 K 43/08

    Mietvertrag zwischen Angehörigen - aus Reputationsgründen ausgeübte

  • BFH, 13.09.2005 - IX S 8/05

    PKH für NZB

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