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   BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10   

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https://dejure.org/2013,9634
BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10 (https://dejure.org/2013,9634)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2013 - IX R 70/10 (https://dejure.org/2013,9634)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - IX R 70/10 (https://dejure.org/2013,9634)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten Mietverhältnisses zwischen "nahen Angehörigen" - Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzicht auf außerordentliche Kündigung eines notleidenden Mietverhältnisses

  • openjur.de

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten Mietverhältnisses zwischen "nahen Angehörigen"; Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzicht auf außerordentliche Kündigung eines notleidenden Mietverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 12, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, BGB § 543 Abs 2 Nr 3
    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten Mietverhältnisses zwischen "nahen Angehörigen" - Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzicht auf außerordentliche Kündigung eines notleidenden Mietverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten Mietverhältnisses zwischen "nahen Angehörigen" - Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzicht auf außerordentliche Kündigung eines notleidenden Mietverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 2 EStG 1997, § 12 EStG 1997, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1997, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 1997
    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten Mietverhältnisses zwischen "nahen Angehörigen" - Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzicht auf außerordentliche Kündigung eines notleidenden Mietverhältnisses

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten Mietverhältnisses zwischen "nahen Angehörigen"

  • rewis.io

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten Mietverhältnisses zwischen "nahen Angehörigen" - Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzicht auf außerordentliche Kündigung eines notleidenden Mietverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1
    Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Mieteinkünfte von "nahen Angehörigen" steuerlich absetzbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Mietverhältnis zwischen nahestehenden Personen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.04.2002 - IX B 186/01

    Mietverhältnis; Fremdvergleich

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
    Im Streitfall besteht ein solches Näheverhältnis zwischen der Klägerin und der von den Eltern ihres Lebensgefährten beherrschten GmbH aufgrund der persönlichen Lebensbeziehungen der beteiligten Personen (s. hierzu auch BFH-Beschluss vom 22. April 2002 IX B 186/01, BFH/NV 2002, 1155), und zwar unbeschadet der Frage, ob die Klägerin --als bloße wirtschaftliche Eigentümerin des Objektes X-- die Mietvereinbarungen ausschließlich in ihrem eigenen Interesse oder auch im Interesse und/oder mit Billigung ihres Lebensgefährten --als dem zivilrechtlichen Eigentümer der Immobilie-- geschlossen hat.
  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahe stehenden Personen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995  2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 20. November 1984  1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 283; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 8/07

    Verträge zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahe stehenden Personen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995  2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 20. November 1984  1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 283; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350, m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2007 - III R 89/06

    Ehegatten; Veranlagungswahlrecht

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
    Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 2007 III R 89/06, BFH/NV 2008, 351); die Revision ist zurückzuweisen, weil eine Berücksichtigung des von der Klägerin geltend gemachten Werbungskostenüberschusses mangels eines steuerrechtlich erheblichen Verhaltens unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt.
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887; Blümich/Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • BFH, 25.05.2012 - IX B 20/12

    Zuordnung eines Mietverhältnisses zwischen "nahe stehenden Personen" zum

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2012 IX B 20/12, BFH/NV 2012, 1308; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887; Blümich/Heuermann, § 21 EStG Rz 126).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahe stehenden Personen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995  2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 20. November 1984  1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 283; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 K 894/05

    Nachweis der Vermietungsabsicht

    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 974 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
    Auszug aus BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10
    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahe stehenden Personen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995  2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 20. November 1984  1 BvR 1406/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 283; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; vom 31. Juli 2007 IX R 8/07, BFH/NV 2008, 350, m.w.N.).
  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

    Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1057, unter II.3.).
  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 31/11

    Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch

    ausgeführten Gründen in vollem Umfang Erfolg hat, ist nicht darüber zu entscheiden, ob die von der Klägerin in Höhe von 6.290 EUR erklärten Kapitaleinkünfte bei der Steuerfestsetzung gänzlich unberücksichtigt bleiben müssten, weil der von der Klägerin und der GmbH geschlossene Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält (hierzu im Einzelnen BFH-Urteile vom 22. Oktober 2013 X R 26/11, BFHE 242, 516, BStBl II 2014, 374; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015; vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067).
  • BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16

    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen

    Dies gilt auch für den Fall der Vermietung an eine von einer nahestehenden Person beherrschten GmbH (vgl. zuletzt u.a. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067, m.w.N., sowie BFH-Beschluss vom 22. April 2002 IX B 186/01, BFH/NV 2002, 1155).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2013 - L 11 R 3031/13

    Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht - Mitarbeiter eines

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahe stehenden Personen strenge Anforderungen zu stellen (BFH 22.01.2013, IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067 = juris).
  • FG München, 15.05.2014 - 5 K 2371/12

    Einspruch und Grundsatz von Treu und Glauben; Mietvertrag unter nahe stehenden

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis dem steuerlich bedeutsamen (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG) zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann (vgl. zu Vorgängigem BFH-Urteile vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, juris, und vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067, BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2012 IX B 24/12, BFH/NV 2012, 1970, sowie vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617, mit weiteren Nachweisen -m.w.N.-).

    Mangels des tatsächlichen Vollzugs des Vereinbarten im Streitzeitraum musste der erkennende Senat nicht mehr entscheiden, ob das Mietverhältnis so, wie es vereinbart war, einem Fremdvergleich standhält (vgl. BFH in BFH/NV 2013, 1067).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2014 - 5 K 1403/14

    Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Angehörigen - Keine

    aa) Das zwischen dem Kläger und seinen Eltern abgeschlossene Mietverhältnis kann schon deshalb nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden, weil es im Streitjahr tatsächlich nicht mehr durchgeführt wurde (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22.01.2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067).
  • FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1077/14

    Berücksichtigung der Einkunftserzielungsabsicht für eine an die eigene Tochter

    Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind jedoch in der Regel der Besteuerung nur dann zu Grunde zu legen, wenn der maßgebliche Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden ist und sowohl seine Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 22.1. 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067; vom 7.6. 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).
  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.1815

    Disziplinarrecht; Oberstudienrätin (BesGr. A 14); außerdienstliches

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein solches Mietverhältnis dem steuerlich relevanten (§ 9 Abs. 1 EStG) oder dem privaten Bereich (§ 12 Nr. 1 EStG) zuzuordnen ist, ist entscheidend zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes Näheverhältnis angenommen werden kann (st. Rspr., vgl. BFH U.v. 22.1.2013 - IX R 70/10 - juris).
  • FG München, 13.12.2016 - 2 K 300/13

    Abgewiesene Klage im Streit um Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags

    Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahe stehenden Personen strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 2013 IX R 2/13, juris, und vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067; BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 2012 IX B 24/12, BFH/NV 2012, 1970, sowie vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617, m.w.N.).

    Ein Näheverhältnis zwischen dem Kläger und seiner Lebensgefährtin besteht aufgrund ihrer persönlichen Lebensbeziehungen (vgl. BFH in BFH/NV 2013, 1067).

  • FG Münster, 27.08.2014 - 13 K 4136/11

    Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des

    Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind jedoch in der Regel der Besteuerung nur dann zu Grunde zu legen, wenn dass der maßgebliche Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden ist und sowohl seine Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteilevom 9.10.2013 IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; vom 22.1. 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1067; vom 7.6. 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294).
  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 16a D 12.134

    Disziplinarrecht; Oberstudienrat (BesGr. A 14); außerdienstliches Dienstvergehen;

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 5 K 3591/09

    Annahme einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer Wohnungsvermietung

  • FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht

  • FG München, 17.10.2013 - 5 K 873/12

    Tatsächliche Durchführung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen

  • FG München, 16.12.2014 - 2 K 3373/13

    Klagebegehren, steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses,

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