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   BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94   

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https://dejure.org/1996,6970
BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94 (https://dejure.org/1996,6970)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - IX R 70/94 (https://dejure.org/1996,6970)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - IX R 70/94 (https://dejure.org/1996,6970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absetzbarkeit einer Lohnsteuer auf Zinsersparnis als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zinsersparnis als Werbungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 Nr 1
    Arbeitgeber-Darlehen; Geldwerter Vorteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.09.1994 - IX R 47/89

    Zinsloses Darlehen des Mieters bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94
    Er hat hieran im Urteil vom 22. September 1994 IX R 47/89 (BFH/NV 1995, 294) festgehalten und zur Begründung ausgeführt, der durch ein zinsloses Darlehen zufließende Nutzungsvorteil bestehe in der Möglichkeit, über die Darlehensvaluta zu verfügen und mit ihr wirtschaftlich zu arbeiten.
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94
    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z. B. Senatsurteil vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534, m. w. N.).
  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94
    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 27. April 1993 IX R 26/92 (BFHE 171, 443 [BFH 27.04.1993 - IX R 26/92], BStBl II 1993, 784) die Auffassung vertreten, bei einem zum Erzielen von Vermietungseinkünften eingesetzten zinslosen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen stünden den Einnahmen in Form der Zinsersparnis entsprechende Werbungskosten gegenüber.
  • BFH, 16.07.2015 - III R 33/14

    Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung

    a) Ein solcher Wertabfluss lässt sich für den Fall des Klägers nicht aus den Urteilen des IX. Senats des BFH vom 22. September 1994 IX R 47/89 (BFH/NV 1995, 294) und vom 4. Juni 1996 IX R 70/94 (BFH/NV 1997, 20) herleiten.

    aa) In beiden vom IX. Senat des BFH entschiedenen Fällen führte der Nutzungsvorteil aus einem vom Steuerpflichtigen aufgenommenen zinslosen Darlehen auf der einen Seite zu steuerpflichtigen Einnahmen (im Fall in BFH/NV 1995, 294 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, im Fall in BFH/NV 1997, 20 bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).

  • FG Münster, 26.09.2014 - 11 K 246/13

    Dienstwagen, 1%-Regelung, Nutzung für betriebliche Zwecke

    Schließlich verweist der Kläger auf die Urteile des BFH vom 27.04.1993 (IX R 26/92, BStBl II 1993, 784) und vom 04.06.1994 (IX R 70/94, BFH/NV 1997, 20).

    Werde dieser Nutzungsvorteil zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt, werde er dadurch verbraucht und fließe als Aufwendung im Sinne von § 9 Abs. 1 EStG ab (BFH-Urteil vom 22.09.1994 IX R 47/89, BFH/NV 1995, 294; BFH-Urteil vom 04.06.1996 IX R 70/94, BFH/NV 1997, 20).

  • FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 2 K 239/12

    Voraussetzung für die Geltendmachung von Steuerermäßigungen für

    Weiterhin werden beim Arbeitnehmer zu versteuernde geldwerte Vorteile unter der Voraussetzung, dass die Aufwendungen, hätte der Arbeitnehmer sie selbst getragen, Werbungskosten darstellen würden, unbeschadet der Nichtzahlung durch den Arbeitnehmer mit Blick auf den Einsatz des Nutzungsvorteils zur Einkünfteerzielung als Werbungskosten berücksichtigt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Juni 1996, IX R 70/94, BFH/NV 1997, 20).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06

    Aufwendungen für die Teilnahme des Gesellschaftergeschäftsführers an einer

    Werden dem Steuerpflichtigen - wie im Streitfall - im Wege einer verdeckten Gewinnausschüttung geldwerte Vorteile i. S. von § 8 Abs. 1 EStG zugewendet, können die hierdurch ersparten Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1996, IX R 70/94, BFH/NV 1997, 20, unter 1., m. w. Nachw., zur Berücksichtigung der Zinsersparnis aus einem zinslosen Darlehen als Werbungskosten).
  • FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98

    Steuerliche Berücksichtigung des Verlusts eines weitergeleiteten Darlehens als

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (st. Rspr., zB BFH-Urteil vom 4.6.1996 IX R 70/94, BFH/NV 2997, 20).
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