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   BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95   

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https://dejure.org/1997,1550
BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95 (https://dejure.org/1997,1550)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1997 - IX R 70/95 (https://dejure.org/1997,1550)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - IX R 70/95 (https://dejure.org/1997,1550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Aufwendungen für Umgestaltung wegen zukünftiger Selbstnutzung der Wohnung keine nachträglichen Werbungskosten bei V+V-Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Selbstnutzung nach Mieterauszug: Renovierungskostenzuordnung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 24 Nr 2
    Renovierungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 142
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95
    Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (BFH-Urteil vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533, m. w. N.).

    Dabei ist unerheblich, ob die Aufwendungen überwiegend durch die Nutzung des Mieters oder die zukünftige Eigennutzung des Steuerpflichtigen verursacht worden sind; eine nicht unerhebliche private Veranlassung schließt bereits den Werbungskostenabzug aus (Senatsurteil in BFH/NV 1996, 533, m. w. N.).

    Eine -- nicht nur unerhebliche -- private Mitveranlassung ist aber auch dann anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige im Anschluß an das Mietverhältnis nur die bei einem Wohnungswechsel typischen Arbeiten (Schönheitsreparaturen, kleine sonstige Reparaturen) durchführen läßt; denn es widerspricht jeder Lebenserfahrung, daß solche Arbeiten überhaupt nicht mit Rücksicht auf die bevorstehende Eigennutzung durchgeführt werden (Urteil in BFH/NV 1996, 533, m. w. N.).

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95
    Die Vorschrift gilt nur für solche Aufwendungen, die allein oder nahezu ausschließlich durch die bisherige Einkünfte erzielung veranlaßt sind (z. B. Urteil des Senats vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Durch die private Lebensführung veranlasst sind auch die mit Rücksicht auf die eigene Nutzung einer Wohnung nach dem Auslaufen der Nutzungswertbesteuerung gemachten Aufwendungen (z.B. Senatsurteil vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Das gilt nach § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG auch bei Landwirten, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln, und zwar auch schon für die Zeit, als diese Vorschrift noch nicht durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juni 1980 (BGBl I 1980, 732) in § 4 Abs. 1 EStG eingefügt worden war (vgl. z.B. Senatsurteile vom 4. November 1982 IV R 159/79, BFHE 137, 294, BStBl II 1983, 448; vom 7. November 1996 IV R 69/95, BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850).

    Ob die Errichtung der beiden Mietshäuser auf dem ursprünglich landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens in BStBl I 1979, 162 aus Billigkeitsgründen dazu führen könnte, dass aus der Sicht des FA bereits damals eine Entnahme anzunehmen gewesen wäre (vgl. dazu Senatsurteile in BFHE 182, 56, BStBl II 1997, 245, und vom 15. Mai 1997 IV R 46/96, BFH/NV 1997, 850), ist in dem anhängigen Verfahren, in dem es nur um die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides 1994 geht, nicht erheblich.

  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit im Fall des Leerstandes des Gebäudes (vgl. BFH-Urteile vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299, m.w.N.; vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 17.12.2002 - IX R 6/99

    VuV; Schönheitsreparaturen nach Vermietung aber vor Selbstnutzung

    Sind Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einkünfteerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904; vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Auch diese Vorschrift gilt nur für solche Aufwendungen, die allein oder nahezu ausschließlich durch die bisherige Einkünfteerzielung veranlasst sind (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 850, m.w.N.).

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98

    Vermietung - Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Ebenso stehen die vom FA angeführten Urteile des BFH vom 21. Juni 1994 IX R 62/91 (BFH/NV 1995, 108), vom 20. Dezember 1994 IX R 61/91 (BFH/NV 1995, 958), in BFH/NV 1996, 533, in BFH/NV 1997, 850 dieser Beurteilung nicht entgegen; denn sie betreffen Fallgestaltungen, in denen die Renovierungsarbeiten erst nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführt worden waren.

  • BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht

    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einkünfteerzielung, sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn diese Aufwendungen erforderlich waren, um kleinere Schäden und Abnutzungserscheinungen durch den vorherigen Nutzer der Wohnung zu beseitigen (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 533, und BFH/NV 1997, 850).

  • FG Nürnberg, 29.06.1998 - VI 253/97

    Einkommensteuer; Reparaturaufwendungen bei bevorstehender Eigennutzung eines

    Das beklagte FA ist demgegenüber bei seiner in der Einspruchsentscheidung vertretenen Auffassung verblieben und hat ergänzend noch auf das Urteil des BFH vom 29.7.1997, BFH/NV 1997, 850 hingewiesen.

    Nach diesen Grundsätzen ist stets von einer nicht unerheblichen privaten Mitveranlassung auszugehen, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen der nach Ende der Vermietung notwendigen Renovierung das bisher vermietete Objekt entsprechend seinen Bedürfnissen für die zukünftige Eigennutzung herrichten oder umgestalten läßt (vgl. hierzu BFH/NV 1997, 850).

    Der vorstehenden Auffassung des Senats stehen auch die vom beklagten FA angeführten Urteile des BFH (BFH/NV 1995, 108; BFH/NV 1996, 533; BFH/NV 1997, 850) nicht entgegen.

  • FG München, 18.05.2021 - 12 K 1506/20

    Feststellungsbescheid bei vermögensverwaltenden und personenidentischen

    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850; vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).
  • BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 8 K 389/01

    Renovierung einer anschließend steuerfrei aus dem Betriebsvermögen entnommenen

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.09.2000 - 3 K 3380/97

    Renovierungsaufwendungen nach Beendigung einer Vermietung

  • BFH, 07.05.1998 - IV B 31/97

    Anforderungen an das Fortbestehens eines Betriebes als sogenannter

  • FG Berlin, 26.01.1998 - 8 K 8308/94
  • FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04

    Zeitpunkt des steuerlichen Endes der Vermietungsabsicht im Falle des Abbruchs

  • FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98

    Reparaturaufwendungen vor Selbstnutzung der Wohnung

  • FG München, 25.08.2021 - 12 K 1506/20

    Stichwörter: 1. Erfüllen mehrere Personen den Tatbestand der Einkunftserzielung

  • FG Köln, 27.09.2001 - 15 K 5140/00

    Zur Höhe der Werbungskosten bei einer Ferienwohnung

  • FG Hamburg, 22.11.2004 - VI 111/01

    Renovierung vor Selbstnutzung

  • FG München, 22.01.2003 - 9 K 1013/01

    Nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung; Zufluß der

  • FG Hamburg, 19.03.1998 - VI 157/97

    Abzugsfähigkeit der Abbruchkosten und des Restbuchwertes eines Gebäudes als

  • FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 5429/01

    Werbungskostenabzug/Nutzungswertbesteuerung

  • FG Köln, 10.12.2001 - 15 K 5693/94

    Zurechnung von Leerstandszeiten einer Ferienwohnung

  • FG Sachsen, 07.03.2001 - 2 K 511/99

    Anspruch auf Gewährung des erhöhten Fördergrundbetrages bei der Eigenheimzulage;

  • FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 2/98

    Einkommensteuer: Forderungsausfall des Vermieters

  • FG Hamburg, 31.07.2002 - I 89/00

    Keine Berücksichtigung von Aufwendungen für selbstgenutzte Wohnung bei Einkünften

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 479/01

    Kein Werbungskostenabzug für vor Wegfall der Nutzungswertbesteuerung an einer

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