Rechtsprechung
   BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1988
BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02 (https://dejure.org/2005,1988)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2005 - IX R 72/02 (https://dejure.org/2005,1988)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - IX R 72/02 (https://dejure.org/2005,1988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit

  • Judicialis

    EStG § 3b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b
    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nur bei Nachweis der Arbeitsleistungen steuerfrei ? Modellrechnung des Arbeitgebers nicht ausreichend ? Anschluss an bisherige Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnzuschläge - Nur konkret berechnete Zuschläge sind steuerbegünstigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreiheit für Sonntagszuschläge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen; Folgen des Fehlens von Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten ; Auswirkungen eines Leistens der Zuschüsse als bloße Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf später einzeln abzurechnende ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreiheit für Sonntags- oder Nachtarbeit - - nur, wenn Arbeitsleistungen zu diesen Zeiten nachgewiesen werden

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 b
    Betreuer; Feiertags- und Nachtarbeit; Kind; Sonntags-; Steuerfreiheit; Zuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 113
  • BB 2005, 1885
  • DB 2005, 2112
  • BStBl II 2005, 725
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02
    Diese Steuerbefreiung setzt grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit voraus (BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293).

    Demgegenüber können pauschale Zuschläge, die dem Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, dann steuerfrei sein, wenn und soweit sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber als bloße Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf später einzeln abzurechnende Zuschläge geleistet werden (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; von Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 3b Rdnr. B 36, m.w.N.).

  • BFH, 11.03.1999 - V R 78/98

    Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02
    Mithin verfehlt die Schätzung des FG das Ziel, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, und vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160).
  • BFH, 26.10.1984 - VI R 199/80

    In den Mutterschutzlohn eingeflossene Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02
    Nach § 3b EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge nur dann steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt worden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1984 VI R 199/80, BFHE 142, 146, BStBl II 1985, 57).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02
    Mithin verfehlt die Schätzung des FG das Ziel, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226, und vom 11. März 1999 V R 78/98, BFHE 188, 160).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 55/91

    Pauschale Zuschläge nur bei Verrechnung mit tatsächlichen Arbeitsstunden

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02
    Demgegenüber können pauschale Zuschläge, die dem Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, dann steuerfrei sein, wenn und soweit sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber als bloße Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf später einzeln abzurechnende Zuschläge geleistet werden (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; von Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 3b Rdnr. B 36, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 56/90

    Nachweis tatsächlich geleisteter Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02
    d) Die Beurteilung des vorstehenden Sachverhalts widerspricht nicht dem BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 56/90 (BFHE 163, 83, BStBl II 1991, 298).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.02.2002 - V 82/02

    Familienähnliche Betreuung nach § 34 SGB VIII

    Auszug aus BFH, 25.05.2005 - IX R 72/02
    Der dagegen erhobenen Sprungklage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 601 veröffentlichten Urteil weitgehend statt.
  • BFH, 08.12.2011 - VI R 18/11

    Keine Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Sonntagsarbeit,

    b) Demgegenüber sind pauschale Zuwendungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit an den Arbeitnehmer leistet, nur dann nach § 3b EStG begünstigt, wenn sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314, und vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).

    d) Eine jährliche Abrechnung gemäß § 41b Abs. 1 Satz 1 EStG ist grundsätzlich unverzichtbar (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335), es sei denn, die Pauschalzahlungen werden für tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden zur Nachtzeit geleistet und sind so bemessen, dass sie auch unter Einbeziehung von Urlaub und sonstigen Fehlzeiten --aufs Jahr bezogen-- die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an

    Nach der BFH-Rechtsprechung genügt es indes, wenn neben der regelmäßigen Vergütung ein Zuschlag für tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 56/90, BFHE 163, 83, BStBl II 1991, 298; ferner zu den Voraussetzungen für die Anerkennung pauschaler Zuschläge im Rahmen des § 3b EStG BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).
  • BFH, 16.12.2010 - VI R 27/10

    Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

    Stimmt die Summe der Pauschalzahlungen mit der Summe der für den in Betracht kommenden Zeitraum ermittelten steuerfreien Zuschläge nicht überein und hat der Arbeitnehmer weniger zuschlagspflichtige Stunden geleistet als durch die Pauschalzahlungen abgegolten sind, so ist die Differenz zwischen der Pauschale und dem sich bei der Einzelberechnung ergebenden Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. März 1988 VI R 20/84, BFH/NV 1988, 496; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; s. auch BFH-Urteile vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725, und vom 22. Oktober 2009 VI R 16/08, BFH/NV 2010, 201).

    Folgerichtig sind die Zuschläge weder zum Ende des Kalenderjahres errechnet noch ist eine Einzelabrechnung bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos vorgenommen worden, obwohl eine solche Abrechnung grundsätzlich unverzichtbar ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).

  • BFH, 27.05.2009 - VI B 69/08

    Keine Diskriminierung von Frauen durch Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH tritt die Steuerfreiheit nur ein, wenn Zahlungen für tatsächlich geleistete Arbeit zu den bezeichneten begünstigten Zeiten erfolgen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; BFH-Beschluss vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2009 - VI R 16/08

    Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Nachtarbeit - Verzicht auf

    Stimmt die Summe der Pauschalzahlungen mit der Summe der für den in Betracht kommenden Zeitraum ermittelten steuerfreien Zuschläge nicht überein und hat der Arbeitnehmer weniger zuschlagspflichtige Stunden geleistet, als durch die Pauschalzahlungen abgegolten sind, so ist die Differenz zwischen der Pauschale und dem sich bei der Einzelberechnung ergebenden Betrag steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. März 1988 VI R 20/84, BFH/NV 1988, 496; vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; s. auch BFH-Urteil vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725).

    Die Klägerin hat zwar keine Einzelabrechnung bis zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos vorgenommen, obwohl eine solche Abrechnung grundsätzlich unverzichtbar ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314; in BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; vom 18. Mai 2005 IX B 178/04, BFH/NV 2005, 1553; vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).

  • FG Münster, 13.03.2008 - 3 K 4804/05

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen; Steuerfreiheit

    Im Fall der Auszahlung pauschaler Zuschläge sei es nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25.05.05 IX R 72/02, BStBl II 2005, 725) erforderlich, dass die tatsächliche Arbeitsleistung zu den steuerbegünstigten Zeiten nachzuweisen sei und auch nicht durch eine Modellrechnung ersetzt werden könne.

    Dadurch soll von vornherein gewährleistet werden, dass nur Zuschläge steuerfrei bleiben, bei denen betragsmäßig genau feststeht, dass sie nur für die Nachtarbeit gezahlt werden und nicht allgemeine Gegenleistung für die Arbeitsleistung darstellen (vgl. BFH - Urteil vom 25.05.2005 IX R 72/02, BStBl II 2005, 725).

    Allerdings können pauschal gezahlte Zuschläge dann steuerfrei belassen werden, wenn und soweit sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber als bloße Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf später einzeln abzurechenende Zuschläge geleistet werden (vgl. BFH - Urteil vom 25.05.2005, a.a.O. m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Den Nachweis tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung anhand einer Modellrechnung hat der BFH jedoch durch Urteil vom 25.05.2005 (IX R 72/02, a.a.O.) abgelehnt.

    Eine Modellrechnung i.S.d. BFH - Urteils vom 25.05.2005 (a.a.O.) liegt insoweit nicht vor.

  • FG Düsseldorf, 11.07.2019 - 14 K 1653/17

    Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus können Sonntags-, Feiertags- oder

    An einer Zahlung der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit fehlt es, wenn diese nur pauschal abgegolten werden, da hierdurch weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleistete Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerfreistellung nur nach Vomhundertsätzen des Grundlohns) möglich ist (BFH-Urteil vom 25.05.2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 23.03.2017 1 K 3342/15, juris).
  • BFH, 29.11.2017 - VI B 45/17

    Steuerfreiheit für Zuschläge zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt worden sind, und erfordert grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen oder zur Nachtzeit (BFH-Urteile vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293; vom 25. Mai 2005 IX R 72/02, BFHE 210, 113, BStBl II 2005, 725; vom 8. Dezember 2011 VI R 18/11, BFHE 236, 97, BStBl II 2012, 291, und vom 29. November 2016 VI R 61/14, BFHE 256, 102, BStBl II 2017, 718).
  • FG Köln, 26.06.2008 - 15 K 4337/07

    Möglichkeit der Steuerfreiheit von Schichtzulagen nach § 3b Einkommensteuergesetz

    Die rein subjektive Vorstellung des Arbeitgebers von der Arbeit reicht ebenso wenig aus, wie eine pauschale Abgeltung solcher Tätigkeiten (vgl. zu Abschlagszahlungen und Vorschüssen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.05.2005, IX R 72/02, BStBl II 2005, 725 unter II.).

    Eine Nachprüfung dieser Voraussetzungen kann grundsätzlich nur anhand von detaillierten Aufzeichnungen über tatsächliche Anwesenheitszeiten des Arbeitnehmers überprüft werden (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.05.2005, IX R 72/02, BStBl II 2005, 725 unter II.1.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2011 - L 4 KR 377/11
    Grundsätzliche Voraussetzung einer Steuerfreiheit von Zuschlägen nach § 3b EStG ist nämlich die laufend angepasste Zahlung von betragsmäßig den tatsächlich monatlich geleisteten Arbeitsstunden entsprechenden Zuschlägen auf der Basis individueller Einzelaufstellungen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Mai 2005 - IX R 72/02).

    Pauschale und monatlich gleichbleibende Zahlungen ohne monatliche Einzelabrechnungen unter Berücksichtigung etwaiger urlaubs- oder krankheitsbedingter Fehlzeiten sind demgegenüber nur bei der Vereinbarung von Abschlagszahlungen zulässig, für die später am Ende des Kalenderjahres eine konkrete Abrechnung erfolgen soll und auch erfolgt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Mai 2005 - IX R 72/02- und Bundesfinanzhof, Beschluss vom 2. März 2005 - IX B 166/03 (NV).

    Hierdurch soll gewährleistet werden, dass gerade keine allgemeinen Pauschalabgeltungen, sondern lediglich genau zuzuordnende Zahlungen begünstigt werden (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Mai 2005 - IX R 72/02).

  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3342/15

    Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder

  • BFH, 09.06.2021 - VI R 16/19

    Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG

  • FG Niedersachsen, 17.12.2010 - 11 K 15/10

    Keine Lohnsteuerhaftung für die Privatnutzung eines dienstlichen Fahrzeugs;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

  • BFH, 14.10.2021 - VI R 31/19

    Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 6 K 2/08

    Flugzulagen und Steuerfreiheit gem. § 3b EStG

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 456/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Aufzeichnungspflicht;

  • FG Köln, 23.07.2008 - 13 K 3714/04

    Bestimmung des betroffenen Veranlagungszeitraums bei der Minderung oder Erhöhung

  • LSG Baden-Württemberg, 30.05.2011 - L 4 R 5753/09
  • FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10

    Einkommensteuer: Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2014 - L 2 R 415/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht