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   BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92   

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https://dejure.org/1995,4778
BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92 (https://dejure.org/1995,4778)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1995 - IX R 74/92 (https://dejure.org/1995,4778)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - IX R 74/92 (https://dejure.org/1995,4778)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92

    Liebhaberei bei vermieteter Einliegerwohnung

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • BFH, 08.11.1993 - IX R 42/92

    Grundsätze der Liebhaberei nicht anwendbar bei Selbstnutzung und Vermietung der

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92
    Nutzt der Eigentümer eines Zweifamilienhauses eine Wohnung selbst und vermietet er die zweite, so sind die Einkünfte für die vermietete Wohnung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu ermitteln (Senatsurteil vom 8. November 1993 IX R 42/92, BFHE 174, 313).
  • BFH, 09.02.1993 - VII R 12/92

    Nach Konkurseröffnung entstandene Erstattungsansprüche gehören zur Konkursmasse,

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92
    Aus ihm ergibt sich nur, daß die Übergangsregelung auch dann anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen für den Ansatz des Nutzungswerts nicht während eines gesamten Veranlagungszeitraums nach 1986 erfüllt sind, nicht aber, daß der Nutzungswert in einem solchen Fall für den ganzen Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist (vgl. auch Abschn. II, 1. b. des Schreibens des Bundesministers der Finanzen vom 19. September 1986, BStBl I 1986, 480 und Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt vom 28. Juni 1993 S 2225 a A-7- St II 20, DStR 1993, 1627 [BFH 09.02.1993 - VII R 12/92]).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88

    Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92
    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorabentstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn -- wie im Streitfall -- der Entschluß zur Einkunftserzielung endgültig gefaßt und später nicht wieder weggefallen ist (Senatsurteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528, m. w. N.).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 143/90

    Keine Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf eine nach

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 74/92
    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457, m. w. N.).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Dieser erforderliche Zusammenhang ist z.B. gegeben, wenn sich anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen belegen lässt, durch die Errichtung oder den Erwerb eines Gebäudes und dessen anschließende Vermietung und Verpachtung auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Gebäudes einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1986 IX R 70/82, BFH/NV 1986, 334) und dieser Entschluss nicht wieder aufgegeben worden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2003 - X R 72/98

    Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand

    Liegen die Voraussetzungen für den Ansatz eines Nutzungswerts aber lediglich in einem Teil des Veranlagungszeitraums vor, ist dieser auch nur zeitanteilig zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 40/04

    VuV; sog. Übergangslösung; DG-Ausbau

    Wäre der Nutzungswert im Übergangszeitraum bei Anwendung alten Rechts pauschal nach § 21a EStG zu ermitteln --weil das Zweifamilienhaus nunmehr vollständig selbst genutzt wird oder die zweite Wohnung nicht vermietet ist (§ 21a Abs. 1 Satz 3 EStG)--, entfällt die Erfassung des Nutzungswerts nach der großen Übergangsregelung (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051, m.w.N.).

    Damit aber wurde die Einliegerwohnung im Kalenderjahr 1997 nicht zur Einkünfteerzielung genutzt; eine Überschussrechnung ist mithin --und zwar unabhängig von den Gründen des Nichtvermietens-- ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1051).

    b) Sind indessen die Voraussetzungen für den Ansatz eines Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG nur in einem Teil des Veranlagungszeitraumes gegeben, ist dieser auch nur zeitanteilig zu berücksichtigten (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1051; Schmidt/Drenseck, a.a.O., m.w.N.).

  • FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten;

    Werden daher Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung als Werbungskosten geltend gemacht, so können derartige Aufwendungen nur dann - als vorab - entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt (BFH-Urteile vom 19.09.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030; vom 04.06.1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761, und vom 14.02.1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051, sowie BFH - Beschluss vom 21.09.2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 8/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - finanzielle Schwierigkeiten, Zwangsverwaltung

    Aufwendungen für ein (noch) nicht vermietetes Objekt können aber nur dann berücksichtigt werden, wenn anhand der objektiven Umstände festzustellen ist, dass der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung endgültig gefasst und später nicht wieder aufgegeben hat (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; BFH-Beschluss vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585).
  • BFH, 13.08.1996 - IX R 11/95

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung auch für selbstgenutztes Wohnhaus auf

    Entscheidend ist, daß der Nutzungswert für das Jahr 1986 bei zutreffender Anwendung des Gesetzes durch eine Einnahme-Überschußrechnung zu ermitteln war (Senatsurteil vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99) und in dem späteren Veranlagungszeitraum nach dem bis 1986 geltenden Recht ein Nutzungswert als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten anzusetzen ist (Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051).

    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457, und vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, und in BFH/NV 1995, 1051).

  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 12/95

    Werbungskosten bei Darlehensumwidmung

    Jedoch setzt die Anwendung der sog. großen Übergangsregelung nach § 52 Abs. 21 EStG voraus, daß der Nutzungswert im Übergangszeitraum gleichfalls nicht pauschal gemäß § 21 a EStG zu ermitteln wäre (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051, 1052, m. w. N.).
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Der BFH hat in zahlreichen Entscheidungen, die das Finanzgericht (FG) zu einem großen Teil seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, zur Frage der Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen (vgl. z.B. die Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051; vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528; vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030).
  • BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94

    Aufwendungen für den Umbau und die Modernisierung einer zeitweilig geräumten,

    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457, und vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, und IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051).
  • BFH, 20.03.2001 - IX R 91/97

    Selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus; sog. "Kleine Übergangsregelung"

    Dabei ist zu beachten, dass eine Nutzungswertbesteuerung ggf. nur zeitanteilig zu berücksichtigen ist (vgl. § 21a Abs. 1 Satz 5 EStG a.F.; BFH-Urteil vom 14. Februar 1995 IX R 74/92, BFH/NV 1995, 1051).
  • BFH, 17.02.1998 - IX R 43/97

    Steuerrechtliche Einordnung einer nicht vermieteten, im eigenen Einfamilienhaus

  • FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 7 K 75/98

    Keine Tarifbegünstigung von in zwei Veranlagungszeiträumen --wegen der Auflösung

  • BFH, 04.03.1997 - IX R 16/95

    Zulässigkeit der Ermittlung der Nutzungswertes für eine eigengenutzte Wohnung bei

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