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   BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06   

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https://dejure.org/2008,3462
BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06 (https://dejure.org/2008,3462)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2008 - IX R 75/06 (https://dejure.org/2008,3462)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2008 - IX R 75/06 (https://dejure.org/2008,3462)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung wegen Bürgschaftsinanspruchnahme

  • Judicialis

    EStG § 10d Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung wegen Inanspruchnahme eines Gesellschafters aus einer für die Gesellschaft übernommenen Bürgschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Inanspruchnahme einer Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters aus einer für die Gesellschaft übernommenen Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Bürgschaft nur Anschaffungskosten wenn in der Krise abgegeben

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Inanspruchnahme einer Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 4, EStG § 17 Abs 2, EStG § 20
    Anschaffungskosten; Bürgschaft; Fremdvergleich; Nettoprinzip

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 4, EStG § 17 Abs 2, EStG § 20
    Anschaffungskosten; Bürgschaft; Fremdvergleich; Nettoprinzip

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende andere Rechtshandlung ausführt (§ 32a Abs. 1 und 3 GmbHG; BFH-Urteil vom 6. Juli 1999, VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817).

    Ob die Gesellschaft in eine Krise geraten oder ob sie zuvor schon als kreditunwürdig anzusehen ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls durch das FG zu beurteilen (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 24/90, BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333, unter 1. b; in BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817, unter II. 2. b).

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
    Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385, m.w.N.).

    Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Steuerpflichtigen persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385).

  • BFH, 19.05.1992 - VIII R 16/88

    Keine ähnliche Beteiligung durch kapitalersetzende Maßnahmen (§ 17 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
    Ausgehend von den finanzgerichtlichen Feststellungen handelt es sich bei den streitigen Aufwendungen aus der Bürgschaftsinanspruchnahme der Klägerin, die grundsätzlich keine Werbungskosten im Rahmen des § 20 EStG darstellen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1992 VIII R 16/88, BFHE 168, 170, BStBl II 1992, 902, m.w.N.), nicht um nachträgliche Anschaffungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG.
  • FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 11 K 2442/03

    Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Bürgschaft; Nachträgliche

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
    Der hiergegen gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 881, veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, und IX R 80/06, BStBl II 2008, 575 und 577, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/90

    Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
    Ob die Gesellschaft in eine Krise geraten oder ob sie zuvor schon als kreditunwürdig anzusehen ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls durch das FG zu beurteilen (BFH-Urteile vom 7. Juli 1992 VIII R 24/90, BFHE 168, 551, BStBl II 1993, 333, unter 1. b; in BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817, unter II. 2. b).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93

    GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
    Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06

    Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, und IX R 80/06, BStBl II 2008, 575 und 577, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

    Auszug aus BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
    Denn zu diesem Zeitpunkt wäre die Bürgschaft, worauf das FG zutreffend verweist, mit 0 DM anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    a) Zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung führten nach bisheriger Rechtsprechung des BFH neben offenen und verdeckten Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten waren (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. Mai 2000 VIII R 3/99, BFH/NV 2001, 23, und vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994).

    bb) Vor diesem Hintergrund hat es der BFH bei der Anwendung von § 17 EStG bislang vermieden, den Veranlassungszusammenhang losgelöst vom Eigenkapitalersatzrecht nach allgemeinen, steuerrechtlichen Kriterien, z.B. anhand des Fremdvergleichs zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817, und in BFH/NV 2008, 1994).

    Allein aus dem Umstand, dass die Finanzierungsmaßnahme des Gesellschafters zugunsten der Gesellschaft einem Fremdvergleich nicht standhält (z.B. wegen der Unentgeltlichkeit einer Bürgschaftsübernahme), ergibt sich daher noch nicht, dass sie zu funktionalem Eigenkapital und damit im Verlustfall zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG führt (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1994).

  • BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09

    Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen

    Dazu rechnet der BFH Finanzierungshilfen für die Gesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994, m.w.N.).

    Allein daraus, dass die Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters zugunsten der Gesellschaft dem sog. Fremdvergleich nicht standhält, folgt noch nicht, dass sie zu funktionalem Eigenkapital und damit im Verlustfall zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG führt (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1994).

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10

    Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner

    b) Für die Frage, ob der Ausfall des Klägers mit dieser Forderung dem Eigenkapitalersatzrecht unterliegt und damit zu nachträglichen Anschaffungskosten gehört, kommt es deshalb darauf an, ob der Kläger die Bürgschaft bereits in der Krise übernommen hatte oder sie auch für den Fall der Krise bestimmt war (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994, und vom 26. November 2008 IX R 102/07, BFH/NV 2009, 737, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2021 - 14 K 2330/19

    Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer

    Hiervon ist auszugehen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens entweder insolvenzreif ist oder, sofern Insolvenzreife noch nicht eingetreten ist, wenn die Rückzahlung des Darlehens angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft in einem Maße gefährdet erscheint, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung nicht mehr eingegangen wäre, mithin wenn die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten einen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht mehr erhalten hätte (BFH-Urteil vom 22.04.2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994; und vom 11.10.2017 IX R 51/15, BFH/NV 2018, 329).
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 39/14

    Werbungskosten des Gesellschafters einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einem

    Gleiches gilt für die vom FG herangezogenen BFH-Entscheidungen vom 22. April 2008 IX R 75/06 (BFH/NV 2008, 1994) und vom 1. Dezember 1961 VI 306/60 U (BFHE 74, 163, BStBl III 1962, 63) sowie das Senatsurteil vom 19. Mai 1992 VIII R 16/88 (BFHE 168, 170, BStBl II 1992, 902) zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen aufgrund von Bürgschaftsinanspruchnahmen.
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 95/07

    Keine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wenn Ereignis schon bei

    Zwar kann die Inanspruchnahme eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft, die er zu einem Zeitpunkt übernommen oder stehengelassen hatte, in dem sich die Gesellschaft bereits in der Krise befand, oder die auch für den Fall der Krise bestimmt war, zu nachträglichen Anschaffungskosten führen, die den Veräußerungsgewinn nach § 17 Abs. 2 EStG rückwirkend beeinflussen (vgl. zur Bürgschaftsinanspruchnahme BFH-Urteil vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994; zur Rückwirkung vgl. BFH-Urteil in BFHE 222, 464, BStBl II 2009, 227, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19

    Anerkennung eines Verlustes aus der Aufgabe von Anteilen an einer

    Zu nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung führten nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs neben offenen und verdeckten Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten waren (s. nur BFH, Urteile vom 23.05.2000 - VIII R 3/99, BFH/NV 2001, 23 , und vom 22.04.2008 - IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994 ).
  • FG Düsseldorf, 28.01.2008 - 16 K 1393/07

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei wesentlicher Beteiligung;

    Nach Auffassung des BFH führt allein der Umstand, dass z. B. eine übernommene Bürgschaft dem Fremdvergleich nicht entspricht, nicht ohne weiteres zu nachträglichen Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994).
  • BFH, 16.03.2012 - IX B 142/11

    Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG

    Nach neuerer Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere Urteile vom 22. April 2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994; vom 19. August 2008 IX R 63/05, BFHE 222, 474, BStBl II 2009, 5; vom 7. Dezember 2010 IX R 16/10, BFH/NV 2011, 778) rechnen Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft zu den nachträglichen Anschaffungskosten, wenn sie funktionales Eigenkapital darstellen.
  • FG Münster, 13.03.2013 - 12 K 1528/11

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Anwendung des

    Kreditunwürdigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten einen Kredit zu marktüblichen Verhältnissen nicht mehr erhalten hätte (BFH-Urteil vom 10.11.1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348; BGH-Urteil vom 12.07.1999 II ZR 87/98, DB 1999, 1894) bzw. die Rückzahlung des Darlehens angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft so gefährdet ist, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko der Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie der Gesellschafter nicht mehr eingegangen wäre, sondern Eigenkapital zugeführt hätte (BFH-Urteil vom 22.04.2008 IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994).
  • FG Thüringen, 21.10.2021 - 4 K 408/20

    Aufwendungen eines GmbH-Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06

    Zufluss einer nicht in Geld bestehenden verdeckten Gewinnausschüttung im

  • FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 1566/09

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Auflösungsverlust; Wesentlicher

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 13 K 13010/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Bedeutung der Verlustfeststellung i.S.v. § 181 Abs. 5

  • FG Düsseldorf, 23.07.2009 - 16 K 3510/08

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der

  • FG München, 18.03.2014 - 13 K 1917/12

    Zahlungen eines Gesellschafters aufgrund eines Schuldbeitritts als Werbungskosten

  • OLG Koblenz, 19.08.2010 - 5 U 247/10

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei Inanspruchnahme

  • FG Köln, 19.12.2013 - 10 K 2113/10

    Voraussetzungen eines Finanzplandarlehens

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