Rechtsprechung
   BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1458
BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01 (https://dejure.org/2006,1458)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2006 - IX R 79/01 (https://dejure.org/2006,1458)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - IX R 79/01 (https://dejure.org/2006,1458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 26; ; EStG § 26b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung von Umzugskosten bei Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Keine Zusammenrechnung umzugsbedingter Fahrzeitveränderungen bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umzugskosten von Arbeitnehmer-Ehegatten als Werbungskosten ? Fahrzeitverkürzung beim einen Ehegatten (Eigentümer des Eigenheims) nicht mit der Verlängerung beim anderen Ehegatten zu verrechnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Umzugskosten und die Fahrtzeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Umzugskosten - Fahrzeitverlängerung bzw. -verkürzung bei Ehegatten

  • IWW (Kurzinformation)

    Umzugskosten - Fahrzeitverlängerung bzw. -verkürzung bei Ehegatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umzugskosten und die Fahrtzeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Umzugsaufwendungen als Werbungskosten; Zusammenrechnung der sich von zusammenveranlagenden Ehegatten jeweils ergebenden Fahrzeitveränderungen; Berücksichtigung des Prinzips der Individualbesteuerung; Berücksichtigung des Verbots der ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Umzugskosten bei Umzug von Ehegatten zum Nachteil des anderen Ehegatten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2, LStR Abschn 41
    Aufrechnung; Berufliche Veranlassung; Ehegatten; Fahrzeitersparnis; Umzugskosten; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 456
  • NJW 2006, 3023
  • BB 2006, 1424
  • DB 2006, 1410
  • BStBl II 2006, 598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    bb) Allerdings können auch bei getrennter Einkünfteermittlung die die Person eines Ehegatten betreffenden Ereignisse für das Dienstverhältnis des anderen Ehegatten als privat veranlasst anzusehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852).

    Das aus Art. 6 Abs. 1 GG herzuleitende Verbot, die Vereinbarkeit von Ehe und Berufsausübung beider Ehegatten zu erschweren, führt vielmehr dazu, Aufwendungen zur Gewährleistung der Berufstätigkeit nicht allein deshalb als beliebig disponibel zu betrachten, weil sie privat (mit-)veranlasst sind (ähnlich bereits BFH-Urteil in BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852, unter 2.).

  • BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95

    Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    Sie sind also weder zu addieren (BFH-Urteil vom 27. Juli 1995 VI R 17/95, BFHE 178, 345, BStBl II 1995, 728; a.A. von Bornhaupt, Betriebs-Berater --BB-- 1995, 2042) noch --wie hier-- zu saldieren (gleicher Ansicht Schmidt/Drenseck, EStG, 24. Aufl., § 19 Rz. 60, Stichwort Umzugskosten; MIT, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 1023; a.A. Fröschl, Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 966, 967; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz. 600, Stichwort Umzugskosten; kritisch auch Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Anm. 312).
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    cc) Im Übrigen hat der BFH bereits im Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85 (BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81) entschieden, dass Umzugskosten auch dann als Werbungskosten anerkannt werden können, wenn der Umzug in ein zuvor erworbenes Eigenheim erfolgt.
  • BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86

    Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    a) Umzugskosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG), also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    "Sodann", und das heißt: nach Zusammenrechnen und gemeinsamem Zurechnen werden die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, zu C. IV. 1. b; BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 40/00, BFHE 198, 66, BStBl II 2002, 501).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    Diesen Willen kann das Einkommensteuerrecht indes nicht ohne Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) bei der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von "Doppelverdienern" unberücksichtigt lassen (so Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BStBl II 2003, 534, unter C. II. 3. b aa zu Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    So verhält es sich z.B., wenn der Umzug den erforderlichen Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich, d.h. um mindestens eine Stunde täglich vermindert (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BFHE 195, 225, BStBl II 2001, 585).
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00

    Mittäterschaft des Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    "Sodann", und das heißt: nach Zusammenrechnen und gemeinsamem Zurechnen werden die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, zu C. IV. 1. b; BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 40/00, BFHE 198, 66, BStBl II 2002, 501).
  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    a) Umzugskosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, private Gründe (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG), also eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1992 VI R 132/88, BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; vom 28. April 1988 IV R 42/86, BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777).
  • BFH, 02.12.1999 - IX R 45/95

    Schuldzinsenabzug bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
    Zuvor sind nach dem Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit nur solche Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, welche die persönliche Leistungsfähigkeit des einzelnen Ehegatten mindern (BFH-Urteil vom 2. Dezember 1999 IX R 45/95, BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310, unter 1. b, m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03

    Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg

  • FG Köln, 24.02.2016 - 3 K 3502/13

    Einkommensteuerliche Bewertung der Umzugskosten eines nicht selbständigen Lehrers

    In diesem Fall treten alle mit einem Umzug sonst einhergehenden privaten Begleitumstände regelmäßig in den Hintergrund und können vernachlässigt werden (BFH, Urteile vom 16.10.1992 VI R 132/88, BStBl II 1993, 610; vom 27.07.1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728; vom 24.05.2000 VI R 147/99, BStBl II 2000, 476; vom 21.02.2006 IX R 79/01, BStBl II 2006, 598, Beschluss vom 15.10.2012 VI B 22/12, BFH/NV 2013, 198 und zuletzt Urteil vom 07.05.2015 VI R 73/13, HFR 2015, 1025).

    Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind oder nicht, sind die Fahrzeitveränderungen von Ehegatten nicht zu saldieren (BFH, Urteil vom 21.02.2006 IX R 79/01, BStBl II 2006, 598).

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Ein dienstlicher Anlass liegt nicht nur beim erstmaligen Antritt einer Stellung oder beim Wechsel des Arbeitgebers vor, sondern auch, wenn durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert wird (BFH-Urteil vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BFHE 212, 456, BStBl II 2006, 598, m.w.N.; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 19 Rz 60, Stichwort "Umzugskosten").
  • BFH, 27.09.2012 - III R 69/10

    Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der

    Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die Einkünfte von Ehegatten, die sich für die Zusammenveranlagung entschieden haben (§ 26 Abs. 1, § 26b EStG), nach dem Prinzip der Individualbesteuerung zunächst gesondert ermittelt und erst anschließend zusammengerechnet werden (BFH-Urteil vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BFHE 212, 456, BStBl II 2006, 598).
  • BFH, 23.05.2006 - VI R 56/02

    Umzugskosten bei Ehegatten

    Weiter hat es zutreffend die sich umzugsbedingt jeweils ergebenden Veränderungen der Fahrzeiten der Kläger auch nicht saldiert (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BFH/NV 2006, 1086, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • FG München, 12.08.2008 - 3 K 4289/06

    "Arten" der beruflichen Veranlassung bei Geltendmachung von Umzugskosten als

    Von einer wesentlichen Zeitersparnis ist auszugehen, wenn sich der erforderlichen Zeitaufwand um mindestens eine Stunde täglich vermindert (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 23. März 2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585 ; vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BStBl II 2006, 598 jeweils m.w.N.; Schmidt/Drenseck, EStG , 27. Aufl. 2008, § 19 Rz. 60, Stichwort Umzugskosten, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 23.03.2007 - 1 K 3285/06

    Bemessung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und

    Dass der BFH Umzugskosten nur dann als nahezu ausschließlich beruflich veranlasst anerkennt und zum Werbungskostenabzug zulässt, wenn der Umzug den erforderlichen Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde täglich vermindert (BFH-Urteile vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BFHE 212, 456, BStBl II 2006, 598; vom 23. Mai 2006 VI R 56/02, BFH/NV 2006, 1650), führt hier nicht zu einer anderen Entscheidung.
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 6 K 767/14

    Zinsen für fremdfinanzierten Beteiligungserwerb am Arbeitgeber als Werbungskosten

    Ein beruflicher Anlass kann dabei nicht nur beim erstmaligen Antritt einer Stellung oder beim Wechsel des Arbeitgebers vorliegen, sondern - auch ohne berufliche Veränderung - auch dann, wenn durch den Umzug der erforderliche Zeitaufwand für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich vermindert wird (BFH-Entscheidungen vom 21. Februar 2006 - IX R 79/01, BFHE 212, 456, BStBl II 2006, 598, und vom 10. Januar 2008 - VI R 17/07, BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234).
  • FG München, 12.08.2008 - 13 K 4289/06

    Umzugskosten als Werbungskosten: Berufliche Veranlassung bei erleichterter

    Von einer wesentlichen Zeitersparnis ist auszugehen, wenn sich der erforderlichen Zeitaufwand um mindestens eine Stunde täglich vermindert (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 23. März 2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585;vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BStBl II 2006, 598 jeweils m.w.N.; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Aufl. 2008, § 19 Rz. 60, Stichwort Umzugskosten, m.w.N.).
  • FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten

    Für das Verhältnis zu § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG gilt speziell bei Umzugskosten: Ist der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst und spielt die Lebensführung im Sinne des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG allenfalls eine ganz untergeordnete Rolle, tritt die letztgenannte Bestimmung hinter § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zurück und die Umzugskosten sind als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil vom 21. Februar 2006 IX R 79/01, BFHE 212, 456, BStBl II 2006, 598, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 29.09.2010 - 6 K 246/09

    Einkommensteuer: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbetrieb,

    Vielmehr spricht der in § 26b EStG verwendete Begriff "sodann" dafür, dass es auch im Rahmen der Zusammenveranlagung zwei Ebenen der Ermittlung gibt: Eine, auf der jeder Ehegatte für sich betrachtet wird und eine, auf der die Eheleute als ein Steuerpflichtiger behandelt werden (so Heuermann in: Blümich, § 26b EStG, Rz. 9; vgl. auch BFH-Urteil vom 21.02.2006 - IX R 79/01, BStBl. II 2006, 598, mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht