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   BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95   

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https://dejure.org/1998,3343
BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95 (https://dejure.org/1998,3343)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1998 - IX R 80/95 (https://dejure.org/1998,3343)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - IX R 80/95 (https://dejure.org/1998,3343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vermietung - Einkünfte - Wintergarten - Umbau - Aufwendungen - Werbungskosten

  • Judicialis

    FGO § 68; ; FGO § 121; ; FGO § 123 Satz 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 4 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7; HGB § 255
    Herstellungsaufwand: Umbau Dachterrasse zu Wintergarten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Wintergarten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90

    1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95
    Nach dieser auch für das Steuerrecht maßgebenden Begriffsbestimmung sind Aufwendungen für die Erweiterung eines Gebäudes stets als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig ist (Senatsurteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630).

    Eine solche Erweiterung liegt u.a. vor, wenn die nutzbare Fläche eines Gebäudes vergrößert wird, z.B. wenn ein schadhaftes Flachdach durch ein Satteldach ersetzt wird und dadurch erstmals ein für Wohnzwecke ausbaufähiges Dachgeschoß entsteht (Senatsurteil vom 19. Juni 1991 IX R 1/87, BFHE 165, 355, BStBl II 1992, 73); wenn die Wohnfläche im Dachgeschoß durch breitere und höhere Dachgauben und die nutzbare Fläche im Kellergeschoß durch eine unterkellerte Terrasse vergrößert wird (Senatsurteil in BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628), oder wenn in dem nur teilweise mit Kammern ausgebauten Dachgeschoß Dachgauben neu errichtet und zwei neue abgeschlossene Wohnungen geschaffen werden (Senatsurteil in BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630).

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92

    Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95
    Nach dieser auch für das Steuerrecht maßgebenden Begriffsbestimmung sind Aufwendungen für die Erweiterung eines Gebäudes stets als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig ist (Senatsurteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630).

    Eine solche Erweiterung liegt u.a. vor, wenn die nutzbare Fläche eines Gebäudes vergrößert wird, z.B. wenn ein schadhaftes Flachdach durch ein Satteldach ersetzt wird und dadurch erstmals ein für Wohnzwecke ausbaufähiges Dachgeschoß entsteht (Senatsurteil vom 19. Juni 1991 IX R 1/87, BFHE 165, 355, BStBl II 1992, 73); wenn die Wohnfläche im Dachgeschoß durch breitere und höhere Dachgauben und die nutzbare Fläche im Kellergeschoß durch eine unterkellerte Terrasse vergrößert wird (Senatsurteil in BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628), oder wenn in dem nur teilweise mit Kammern ausgebauten Dachgeschoß Dachgauben neu errichtet und zwei neue abgeschlossene Wohnungen geschaffen werden (Senatsurteil in BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630).

  • BFH, 13.12.1984 - VIII R 273/81

    Erhaltungsaufwand - Gebäude - Vergrößerung durch Baumaßnahmen

    Auszug aus BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95
    Schließlich folgt auch aus den Urteilen vom 13. Dezember 1984 VIII R 273/81 (BFHE 143, 238, BStBl II 1985, 394) und vom 19. Juli 1985 III R 170/80 (BFH/NV 1986, 24) keine andere Beurteilung des Streitfalles.
  • BFH, 19.07.1985 - III R 170/80

    Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95
    Schließlich folgt auch aus den Urteilen vom 13. Dezember 1984 VIII R 273/81 (BFHE 143, 238, BStBl II 1985, 394) und vom 19. Juli 1985 III R 170/80 (BFH/NV 1986, 24) keine andere Beurteilung des Streitfalles.
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.1994 - 12 K 276/91
    Auszug aus BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95
    Zu Unrecht beruft sich der Kläger ferner auf das Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 23. November 1994 12 K 276/91 (EFG 1995, 612).
  • BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69

    Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende

    Auszug aus BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95
    Die aus § 118 Abs. 2 FGO folgende Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen und tatsächlichen Schlußfolgerungen des FG entfällt nur dann, wenn diese verfahrensfehlerhaft zustande gekommen oder durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflußt sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 1/87

    Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand: Umbau des Daches

    Auszug aus BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95
    Eine solche Erweiterung liegt u.a. vor, wenn die nutzbare Fläche eines Gebäudes vergrößert wird, z.B. wenn ein schadhaftes Flachdach durch ein Satteldach ersetzt wird und dadurch erstmals ein für Wohnzwecke ausbaufähiges Dachgeschoß entsteht (Senatsurteil vom 19. Juni 1991 IX R 1/87, BFHE 165, 355, BStBl II 1992, 73); wenn die Wohnfläche im Dachgeschoß durch breitere und höhere Dachgauben und die nutzbare Fläche im Kellergeschoß durch eine unterkellerte Terrasse vergrößert wird (Senatsurteil in BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628), oder wenn in dem nur teilweise mit Kammern ausgebauten Dachgeschoß Dachgauben neu errichtet und zwei neue abgeschlossene Wohnungen geschaffen werden (Senatsurteil in BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630).
  • BFH, 24.02.1981 - VIII R 122/79

    Erhaltungsaufwand - Vermietung

    Auszug aus BFH, 13.10.1998 - IX R 80/95
    Eine abweichende Beurteilung des Streitfalls folgt auch nicht aus dem Urteil vom 24. Februar 1981 VIII R 122/79 (BFHE 133, 41, BStBl II 1981, 468).
  • BFH, 15.05.2013 - IX R 36/12

    Umbau als Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB - Umbau eines Flachdachs

    Dabei sind Aufwendungen für die Erweiterung eines Gebäudes stets als Herstellungskosten zu beurteilen, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig ist (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605; vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, und IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637).

    b) So wurde eine Erweiterung u.a. angenommen (s.a. Blümich/ Ehmcke, § 6 EStG Rz 390 "Einzelfälle"), wenn ein Flachdach durch ein Satteldach (BFH-Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 1/87, BFHE 165, 355, BStBl II 1992, 73) oder durch ein Spitzgiebeldach ersetzt (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), wenn ein Kelleranbau unter der vergrößerten Terrasse errichtet (BFH-Urteil in BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628), wenn auf einer Dachterrasse ein ganzjährig nutzbarer Wintergarten errichtet wurde (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 605), oder wenn durch Einbau einer Dachgaube (BFH-Urteil in BFHE 201, 148, BStBl II 2003, 590) oder durch ein neues Treppenhaus als Vorbau (BFH-Beschluss vom 24. September 2009 IV B 126/08, BFH/NV 2010, 37) die nutzbare Fläche vergrößert wurde oder wenn an dem Gebäude Balkone angebaut und das Dachgeschoss mit neuen Gauben ausgebaut wurde (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 37/09, BFHE 236, 179, BStBl II 2013, 182).

  • BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

    Eine durch Einbau einer Dachgaube erzielte --auch geringfügige-- Vergrößerung der nutzbaren Fläche ist eine Erweiterung in diesem Sinne, so dass deren Kosten Herstellungskosten sind (BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630; vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605).
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 8 K 263/04

    Abgrenzung Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Dachbalkonüberdachung zur

    Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 13. Oktober 1998, IX R 80/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 1999, 605).

    Der BFH grenzt jedoch diese Entscheidung in einem nachfolgenden Urteil ab und judiziert, dass sich die Funktion ändere, wenn ein ganzjähriger nutzbarer neuer Wohnraum geschaffen werde (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988, IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605).

    Der BFH hat zu dieser rechtskräftigen Entscheidung angemerkt, dass es nicht erkennbar sei, ob dieses Urteil der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entspreche, weil nach dem dort wiedergegebenen Sachverhalt unklar bliebe, ob in jenem Fall durch die Errichtung des Glasdaches lediglich der Witterungsschutz in anderer Form erneuert oder aber ganzjährig nutzbarer Wohnraum geschaffen worden sei (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988, IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605).

  • BFH, 05.08.2010 - IX B 29/10

    NZB: Pauschale Einwendungen keine qualifizierten Rechtsanwendungsfehler

    Denn es fehlt an Ausführungen, inwieweit eine aufgeworfene Rechtsfrage (zur Abgrenzung der Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen) in Rechtsprechung und/oder Literatur umstritten ist und deshalb eine höchstrichterliche Klärung dieser Rechtsfrage über die Beurteilung des Streitfalls hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 2003 IX B 83/03, BFH/NV 2004, 353, m.w.N.); auch ist nicht dargetan, weshalb trotz der vorhandenen Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628; vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649; vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802; vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605) gleichwohl eine erneute Entscheidung erforderlich sein soll.
  • FG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 5 K 341/00

    Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Umbau einer Wohnung in zwei

    Aufwendungen für die Erweiterung eines Gebäudes sind dabei stets als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilen, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig ist, z.B. wenn eine Dachterrasse zu einem Wintergarten umgestaltet wird (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605 ).
  • FG Niedersachsen, 25.09.2008 - 16 K 477/07

    Errichtung eines eine bisher schon vorhandene Funktion ersetztenden Anbaus als

    Diese Begriffsbestimmung ist auch für das Steuerrecht maßgeblich (vgl. BFH, Urteil vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605).
  • FG Münster, 08.05.2007 - 1 K 1705/03

    Aufwendungen für die Errichtung eines Anbaus als Herstellungskosten oder als

    Diese Begriffsbestimmung ist auch für das Steuerrecht maßgeblich (BFH-Urteil vom 13.10.1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605).
  • BFH, 08.05.2001 - IX B 153/00

    Gebäudeanbau als Erweiterung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB; Divergenz

    Es handelt sich damit um einen Anbau, durch den zumindest die nutzbare Fläche (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, BFH/NV 1999, 605, m.w.N.) des Gebäudes vergrößert worden ist; eine solche Baumaßnahme ist --auch wenn der neue Gebäudeteil lediglich eine schon bisher vorhandene Funktion ersetzt-- als Erweiterung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches zu beurteilen (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 17/93, BFH/NV 1996, 114).
  • FG Thüringen, 10.07.2002 - I 805/01

    Eigenheimzulage: Erweiterung einer bereits geförderten Wohnung

    Nach dieser auch für das Steuerrecht maßgebenden Begriffsbestimmung sind Aufwendungen für die Erweiterung einer selbstständig bewertbaren Wohnung als (nachträgliche) Herstellungskosten zu beurteilen (Urteile des Bundesfinanzhofs ? BFH ? vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BStBl II 1996, 628, und IX R 69/92, BStBl II 1996, 630, und vom 13. Oktober 1998 IX R 80/95, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH ? BFH/NV ? 1999, 605).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - V 231/98

    Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei Gebäudemodernisierung;

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